Publiziert am: 04.04.2025

Die Meinung

Die Antwort kann nur lauten: Nein!

Starker Regulierungsdrang: Anfang März publizierte das Bundesamt für Justiz einen Bericht zur Zwischenbilanz der Umsetzung der Lohngleichheitsanalysen – und kam zum Schluss, dass «mehr als die Hälfte der Unternehmen ihre Pflicht zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse nicht erfüllen». Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden unter Generalverdacht gestellt und die Gewerkschaften fordern Bussen. Der Schweizerische Gewerbeverband lehnt jegliche Verschärfungen in der Lohngleichheitsanalyse ab. Vielmehr ist die Frage zu stellen, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Lohnkontrollen tauglich sind, Lohngleichheit einzufordern. Seit Jahren klagen alle über Fach- und Arbeitskräftemangel. Würden die Unternehmen so ungerechte Löhne zahlen, hätten sie längst gar keine Arbeitnehmenden mehr.

Im November 2020 lehnte die Stimmbevölkerung die Konzernverantwortungsinitiative ab. Am 1. Januar 2022 ist der indirekte Gegenvorschlag in Kraft getreten. Er enthält Bestimmungen zur Transparenz über nicht finanzielle Belange und über Sorgfaltspflichten. Kaum haben sich die Firmen an die neuen Standards angepasst, will der Bundesrat die Berichterstattung verschärfen. Über nicht weniger als zehn Punkte zur Nachhaltigkeit soll neu ein betroffenes Unternehmen Rechenschaft ablegen. Darunter fallen die Beschreibung des Geschäftsmodells und der Strategie des Unternehmens, die Beschreibung der zeitgebundenen Nachhaltigkeitsziele, die Beschreibung der Unternehmenspolitik hinsichtlich der Nachhaltigkeit, Angaben über allfällige Anreizsysteme, die mit Nachhaltigkeitsaspekten verknüpft sind, und vieles mehr. Eine Ausdehnung der Nachhaltigkeitsberichterstattung würde die Schweizer Unternehmen rund eine Milliarde Franken kosten. Der sgv fordert Übungsabbruch.

Der Nanny State ist im Vormarsch. Er sagt uns, was gut und was schlecht ist. Das geht so weit, dass er Empfehlungen abgibt, wie wir uns ernähren sollen und wie nicht. Als Instrument will uns der Nutri-Score das Bewusstsein einer ausgewogenen Ernährung vermitteln. Die mündige Bürgerin und der mündige Bürger benötigen aber keine staatliche Hand, die zu einer besseren Ernährung führt. Auch braucht es keine Werbeverbote. Die einzig richtige Antwort auf diese Entwicklung ist, mit einer Kampagne Gegensteuer zu geben und aufzuzeigen, dass die Leute selbst in der Lage sind, zu entscheiden, was gut ist für sie und was nicht.

Es gibt aber auch Lichtblicke. Der Nationalrat hat in der Frühjahrssession die Sammelklagen versenkt, ohne sich überhaupt erst auf grosse Diskussionen einzulassen. Ein weiser Entscheid, dem der Ständerat auch folgen sollte. Mit der Revision der Zivilprozessordnung will der Bundesrat die bestehende Verbandsklage ausbauen und künftig auch die Geltendmachung von Ersatzansprüchen ermöglichen. Weil nach heutigem Recht in der Schweiz grundsätzlich jede Person ihre Rechtsansprüche individuell einklagen muss, auch wenn eine Vielzahl von Personen gleich oder gleichartig geschädigt ist, schlägt der Bundesrat die Ausweitung der Verbandsklage vor. Sie soll der Durchsetzung von Ersatzansprüchen bei sogenannten Massen- und Streuschadensfällen dienen. Kommerzielle Organisationen zur Prozessfinanzierung werden sich auf die Einreichung von Klagen spezialisieren und Unternehmen noch mehr drangsalieren. Das ist nichts weiter als eine Weiterentwicklung des Nanny-Staates. Die Antwort kann nur lauten: Nein!

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