Publiziert am: 04.04.2025

Die Vernunft hat gesiegt

Sammelklagen – Der Nationalrat hat mit klarer Mehrheit beschlossen, den Sammelklagen eine Abfuhr zu erteilen. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv begrüsst dieses klare Ergebnis. Jetzt ist der Ständerat am Zug, ebenso klar Nein zu sagen.

Sehr deutlich, mit 112 zu 74 Stimmen, ist der Nationalrat in der kürzlich zu Ende gegangenen Frühjahrssession auf Antrag seiner Rechtskommission gar nicht erst auf die Sammelklagen-Vorlage eingetreten. Mit der Revision der Zivilprozessordnung (ZPO) will der Bundesrat die bestehende Verbandsklage ausbauen und künftig auch die Geltendmachung von Ersatzansprüchen ermöglichen.

Weil nach heutigem Recht in der Schweiz grundsätzlich jede Person ihre Rechtsansprüche individuell einklagen muss, auch wenn eine Vielzahl von Personen gleich oder gleichartig geschädigt ist, schlägt der Bundesrat die Ausweitung der Verbandsklage vor. Sie soll der Durchsetzung von Ersatzansprüchen bei sogenannten Massen- und Streuschadensfällen dienen.

Abtreten von Kostenrisiken

Mit dem Vorschlag des Bundesrates, der auf eine Motion der damaligen Luzerner SP-Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo aus dem Jahr 2013 zurückgeht, soll es Geschädigten ermöglicht werden, über einen Verein eine Entschädigung mit Wirkung für eine Vielzahl von Betroffenen einzuklagen.

«Auf eine Verpolitisierung des Rechts zulasten der Unternehmen nach amerikanischem Vorbild können wir verzichten.»

Mit der Verbandsklage wälzen sie das Kostenrisiko ab. Damit ein Verband klagen kann, darf er nicht gewinnorientiert sein und muss seit mindestens einem Jahr existieren. Dem Missbrauch zum Nachteil der Gewerbetreibenden wird Tür und Tor geöffnet.

Geld gegen Klagerückzug

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv befürchtet, dass sich kommerziell ausgerichtete Anwaltskanzleien und Organisationen zur Prozessfinanzierung auf die Einreichung von Klagen spezialisieren und den Unternehmen erhebliche Umtriebe und Schaden zufügen könnten. Auch wenn die Vorlage des Bundesrates keine Strafzahlungen in exorbitanter Höhe vorsieht und sich nach schweizerischen Verfahrensgrundsätzen orientiert, die mit den amerikanischen nicht direkt vergleichbar sind, wäre die Annahme der Vorlage ein Schritt in die falsche Richtung.

sgv fordert auch vom Ständerat Nichteintreten auf die Vorlage

Die ZPO-Revision mit der Ausweitung der Sammelklagen käme einem Paradigmenwechsel gleich. Sammelklagen sind in unserem Rechtssystem sachfremd, schaffen eine Kultur des Misstrauens, werden zum Anziehungspunkt einer Klageindustrie und provozieren eine Verfahrensflut. Das hat der Nationalrat erkannt. Nun ist der Ständerat am Zug. Der sgv fordert auch von ihm ein Nichteintreten auf die Vorlage. Auf eine Verpolitisierung des Rechts zulasten der Unternehmen nach amerikanischem Vorbild können wir verzichten.

Kl

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