Publiziert am: 04.04.2025

Eigenverantwortliches Alterssparen nicht bestrafen

Der Bundesrat will Kapitalbezüge aus der beruflichen und privaten Vorsorge stärker besteuern. Viele Steuer­pflich­tige, die ein Berufsleben lang fürs Alter sparen, würden für ihr eigen­ver­ant­wort­liches Verhalten bestraft. Mit der Regeländerung während des Spiels verstösst der Bundesrat gegen Treu und Glauben und belastet den Mittelstand und damit die eigentlichen Leistungsträgerinnen und Leistungsträger unseres Landes.

Viele Bürgerinnen und Bürger sparen im Alltag für das Alter im Glauben, dass ihnen der Konsumverzicht zu einem würdigen Leben im Pensionsalter verhilft. Altersvorsorge ist eine langfristige Entscheidung, ein Projekt über Jahrzehnte. Werden die Vorsorgevermögen auf einmal mit höheren Steuern belastet, verstösst das gegen das Prinzip von Treu und Glauben, denn es ändert die Spielregeln während des Spiels. Wohlverstanden plant der Bundesrat dies nur, um Haushaltsdefizite zu beheben, die aufgrund eines enormen Ausgabenwachstums des Bundes entstanden sind. Wer aber jahrzehntelang aktiv in die 2. und 3. Säule eingezahlt hat, muss auf die geltenden Rahmenbedingungen zu seinem eigenverantwortlichen Alterssparen vertrauen dürfen.

Kapital versus Rente

Der Vorschlag des Bundesrats gründet auf der Annahme, der Kapitalbezug bei der Pensionierung sei steuerlich günstiger als der Rentenbezug. Linke Kreise sehen dies als «Steuerschlupfloch», welches zu einer starken Zunahme der Kapitalbezüge geführt habe. Das ist falsch. Es stimmt zwar, dass die Rentenbezüge abgenommen haben. Die Gründe dafür liegen aber eher in der Tatsache, dass viele beim Eintritt ins Rentenalter einen Teil ihrer Hypothek abzahlen wollen oder müssen. Es ist das Recht jedes Einzelnen, eigenständig über das Vorsorgevermögen bestimmen zu können. Der Behauptung, der Kapitalbezug werde heute ungerechtfertigt gegenüber dem Rentenbezug steuerlich privilegiert, kann durch diverse handfeste Argumente begegnet werden:

Auf dem bezogenen Vorsorgekapital ist lebenslang Vermögenssteuer zu bezahlen.

Erträge auf dem bezogenen Vorsorgekapital werden mit normalen Steuersätzen belastet und nicht mit Rentensätzen.

Die sofortige Besteuerung des ganzen Kapitals muss einen gestaffelten Diskontfaktor berücksichtigen, weil die sofortige Steuerlast auf dem ganzen Kapital höher ist als auf einer entsprechenden Rente zum Beispiel in 15 oder 20 Jahren.

Wer das Kapital bezieht, übernimmt das volle Anlagerisiko.

Sparen statt Steuern

Der Bundesrat hat angekündigt, dass er beim Bundeshaushalt 3,5 Milliarden Franken pro Jahr einsparen will. Eines steht fest: Der Bund hat ein Ausgaben- und kein Einnahmenproblem. Der Bericht der Expertengruppe Gaillard zeigt auf, dass sich zahlreiche Subventionen etabliert haben, die gestrichen werden können. Zudem sind vielerlei Ausgabenkürzungen möglich. Wohlgemerkt: Dabei handelt es sich nicht um ein eigentliches Sparen. Es soll lediglich das Ausgabenwachstum abgeschwächt werden. Der Bund soll sein Ausgabenproblem also dadurch lösen, dass er weniger ausgibt. Anstatt neue Steuern zu Lasten des Mittelstands zu beschliessen, steht die Politik in der Pflicht, den Bundeshaushalt wieder ins Lot zu bringen. Das strukturelle Defizit ist mittels Dämpfung der Ausgaben zu beseitigen. Sollte die ungerechtfertigte Steuererhöhung bei Kapitalbezügen aus der beruflichen und privaten Vorsorge durch das Parlament beschlossen werden, wird die FDP das Referendum dagegen ergreifen.

*Der Aargauer Ständerat Thierry Burkart ist Präsident FDP.Die Liberalen Schweiz.

www.fdp.ch

www.thierry-burkart.ch

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