Publiziert am: 04.04.2025

Für Fairness in der Lehrstellenvergabe

BERUFSLEHRE – Zwischen Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt gibt es das Lehrstellen-Commitment. Laut diesem werden frühestens ein Jahr vor Lehrbeginn – also Anfang August – sowohl offene Lehrstellen ausgeschrieben als auch Lehrverträge abgeschlossen.

Die Berufslehre ist nach wie vor sehr attraktiv. Jedes Jahr treten gesamtschweizerisch rund 75 000 junge Menschen ihre Lehrstelle an. Der Fachkräftemangel zwingt die Firmen zu einer seriösen Nachwuchsplanung. Zur Wahl stehen gegen 250 Berufe. Die Berufsbildung ermöglicht den Einstieg in die Arbeitswelt und sorgt für Nachwuchs an qualifizierten Fach- und Führungskräften.

Die Sozialpartner, darunter der Schweizerische Gewerbeverband sgv, die Gewerkschaften, die Kantone und der Bund haben sich 2021 dafür ausgesprochen, offene Lehrstellen frühestens im August des Jahres vor Lehrbeginn zur Bewerbung auszuschreiben und Lehrverträge frühestens ein Jahr vor Lehrbeginn abzuschliessen. Für den Lehrbeginn 2026 lautet die Empfehlung also, offene Lehrstellen nicht vor August 2025 auszuschreiben. Die kantonalen Berufsbildungsämter sind eingeladen, die Lehrverträge frühestens im September des Jahres vor Lehrbeginn zu genehmigen, für den Lehrbeginn 2026 also nicht vor August 2025.

«Jugendliche, die noch keine Lehrstelle haben, aber auch ihre Eltern kommen zunehmend unter Druck.»

Im Interesse aller

Das 2021 abgeschlossene Lehrstellen-Commitment (LENA-Commitment) soll ein gemeinsames Verständnis des Berufswahlprozesses mit seinen verschiedenen Phasen im Rahmen der bestehenden Schullehrpläne, des Arbeitsrechts und der Berufsberatung fördern. Vergeben Betriebe die Lehrstellen mehr als ein Jahr vor Lehrbeginn, müssen sich Jugendliche bereits im Alter von 14 Jahren für einen Beruf festlegen. Eine solche Entscheidung ist früh. Jugendliche, die noch keine Lehrstelle haben, aber auch ihre Eltern kommen zunehmend unter Druck, verfrühte Entscheidungen zu treffen. Auch aus dem Blickwinkel der Lehrbetriebe können sich Nachteile ergeben. Die Ausbildner entscheiden sich für einen Lernenden, der erst ein Jahr später in die Firma eintritt.

Damit liegt das Lehrstellen-Commitment im Interesse aller, der Jugendlichen und ihrer Eltern, aber auch der Betriebe. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv dankt allen Lehrpersonen der Sekundarstufe I, die sich zusammen mit den Verbundpartnern an das LENA-Commitment halten und auch auf diesen Grundsatz hinweisen.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

Commitment mittragen

FĂĽr mehr Verbindlichkeit

Offene Lehrstellen sollen frühestens im August des Jahres vor Lehrbeginn zur Bewerbung ausgeschrieben und Lehrverträge frühestens ein Jahr vor Lehrbeginn abgeschlossen werden. Zudem sollen die kantonalen Berufsbildungsämter die Lehrverträge frühestens im September des Jahres vor Lehrbeginn genehmigen. Auf diese Grundsätze zur Berufswahl und Rekrutierung von Lernenden haben sich die Verbundpartner der Berufsbildung – Kantone, Organisationen der Arbeitswelt und Bund – geeinigt. Alle Akteure der Berufsbildung sind aufgerufen, im Interesse einer sorgfältigen und zeitlich gut abgestimmten Berufswahl und Rekrutierung dieses Commitment mitzutragen. Dadurch wird die Verbindlichkeit des Commitments weiter erhöht.

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