Publiziert am: 04.04.2025

Klares Nein zu mehr Kündigungsschutz

SCHWEIZ–EU – In den vergangenen drei Monaten haben die Sozialpartner mit dem Bundesrat über kom­pen­sa­torische Massnahmen zur Absicherung des inländischen Lohnniveaus ver­han­delt. Dies vor dem Hintergrund des zwischen der EU und der Schweiz verabschiedeten Abkommens. Einen Ausbau des zum EU-Dossier sach­frem­den Kündigungsschutzes lehnt der sgv ab.

Der Bundesrat hat am 19. Februar und am 21. März 2025 kompensatorische Massnahmen zur Absicherung des inländischen Lohnniveaus beschlossen, die der sgv unterstützt.

«Ein VERSCHÄRFTER KÜNDIGUNGSSCHUTZ FÜR ARBEITNEHMER-VERTRETER WÜRDE DIE BASIS SCHAFFEN, DIESEN AUF EINEN GRÖSSEREN PERSONENKREIS AUSZUWEITEN.»

Zu den Massnahmen des ersten, am 19. Februar verabschiedeten Pakets, die z. B. die Verkürzung der Voranmeldefrist von heute acht auf künftig vier Tage kompensieren, gehören unter anderem die Weiterentwicklung des zentralen Meldeverfahrens mit einer besseren Triage, der Automatisierung von Prozessschritten und organisatorischen Anpassungen zur Vermeidung von Systembrüchen. Weiter die Pflicht der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringer aus dem EU-Raum zur Benennung eines Ansprechpartners in der Schweiz, die Dokumentationspflicht vor Ort für ausländische Entsendebetriebe und andere Massnahmen.

Geforderter Kündigungsschutz hat nichts mit dem Dossier zu tun

Hingegen lehnt der sgv den am 21. März in einem zweiten Paket von Massnahmen zur Absicherung des inländischen Lohnniveaus gemachten Vorschlag des Bundesrats ab, den Kündigungsschutz zu verschärfen. Die Massnahme gälte für Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter und wird vom Bundesrat im Kontext des EU-Vertragspakets vorgeschlagen.

Allerdings hat der Kündigungsschutz nichts mit dem EU-Dossier zu tun. Er begünstigt Arbeitnehmervertreter stark und würde gegenüber gewöhnlichen Arbeitnehmern eine Ungleichheit und gleichzeitig eine Basis schaffen, den Geltungsbereich des Kündigungsschutzes auf einen grösseren Personenkreis auszuweiten.

Im Rahmen der innenpolitischen Massnahmen zum Lohnschutz unterstützt der sgv eine gewisse Flexibilisierung der Quoren bei der Verlängerung bestehender Allgemeinverbindlicherklärungen von GAV. Dadurch soll der Bestand von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (ave GAV) stabilisiert werden. Die Flexibilisierung gilt nur für bereits bestehende ave GAV und nur im Rahmen einer bestimmten Bandbreite. Vor Anwendung der flexibleren Regeln muss zudem durch eine systematische Prüfung sichergestellt sein, dass keine Minderheitsrechte verletzt werden.

Ebenfalls unterstützt der sgv eine Stärkung des Rechtsschutzes von Betrieben und Branchen gegen ungerechtfertigte GAV-Unterstellungen. Dies in Form einer erleichterten und rascher möglichen Feststellungsklage gegen eine GAV-Unterstellungsverfügung. Die heutige Rechtslage ist unbefriedigend, weil die Anforderungen an eine Klage zu restriktiv sind und die Verfahren zu lange dauern.

Entscheid erst nach Kenntnis der Vertragstexte

Der sgv wird in Kenntnis der definitiven Vertragstexte über das Abkommen der Schweiz mit der EU entscheiden. Im Sommer startet der Bundesrat eine Vernehmlassung über alle geplanten Veränderungen und legt erst dann die genauen Wortlaute der einzelnen Verträge offen. Unter Einbezug der internen Fachgremien wird der sgv, zusammen mit den Mitgliedern, seine Position gegenüber dem Abkommen zwischen der Schweiz und der EU formulieren und die Resultate voraussichtlich im Herbst 2025 den Verbandsgremien unterbreiten.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

Weiterführende Artikel

Meist Gelesen