Publiziert am: 25.04.2025

Ständerat verpasst erneut eine Chance

SRG – Der Ständerat stemmt sich hartnäckig gegen die Abschaffung der Mediensteuer für Unternehmen. Bereits zum zweiten Mal will er der SRG-Initiative «200 Franken sind genug!» keine moderate Alternative gegenüberstellen.

Nachdem die Verkehrskommission des Ständerates im Februar 2025 dem ersten Vorschlag der nationalrätlichen Schwesterkommission für einen indirekten Gegenvorschlag zur SRG-Initiative nicht zugestimmt hatte, beschloss letztere Ende März erneut eine Kommissionsinitiative, die im Rahmen einer schrittweisen Reduzierung bis 2035 die Unternehmen von der Mediensteuer für Radio und Fernsehen vollständig befreit hätte. Die lange Übergangsfrist hätte für die SRG Stabilität und Planungssicherheit bedeutet. Der indirekte Gegenentwurf soll nur in Kraft treten, wenn das Initiativkomitee die Initiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» zurückzieht.

Doch die ständerätliche Verkehrskommission hat Mitte April auch diese sehr moderate Lösung verworfen. Sie «erkennt hinsichtlich der Entlastung der Unternehmen keinen weiteren Handlungsbedarf und möchte von einer gänzlichen Befreiung aller Unternehmen absehen», wie sie in ihrer Medienmitteilung verlauten lässt.

Kritik von höchsten Gerichten

Es ist erstaunlich, mit welcher Hartnäckigkeit sich der Ständerat gegen die Abschaffung der Mediensteuer für Unternehmen stemmt. In den vergangenen Jahren sind verschiedentlich Vorstösse unternommen worden, die Unternehmen ganz oder teilweise von der Mediensteuer zu befreien, so unter anderem von Nationalrat Gregor Rutz (SVP, ZH) und vom damaligen Nationalrat Fabio Regazzi (Die Mitte, TI). Der Nationalrat hat immer nach konstruktiven Lösungen gesucht, ist aber konsequent im Ständerat aufgelaufen.

«Gründe für die Annahme der SRG-Initiative gibt es aus Sicht der Unternehmen genug.»

Neben der Politik haben sich Bundesgericht und Bundesverwaltungsgericht wiederholt mit der Unternehmensmediensteuer und ihrer Ausprägung befassen müssen. Anfang November 2023 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die degressive Tarifgestaltung gegen das Rechtsgleichheitsgebot verstösst. Kleine Unternehmen würden benachteiligt. Das Gericht legt dem Bundesrat nahe, die Ausgestaltung der Mediensteuer zu überprüfen. Nachdem der vorherige Tarif bereits 2019 als nicht verfassungskonform bezeichnet worden ist, wird jetzt auch der degressive Charakter des seit 2021 geltenden Modells in Frage gestellt.

Volksinitiative «200 Franken sind genug» im Aufwind

Im August 2023 wurde die Eidgenössische Volksinitiative «200 Franken sind genug!» (SRG-Initiative) eingereicht. Sie sieht vor, dass die Radio- und Fernsehabgabe neu ausschliesslich von Haushalten zu bezahlen und auf maximal 200 Franken pro Jahr zu begrenzen ist. Unternehmen sollen künftig keine Abgabe mehr bezahlen. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab, schlägt aber auf dem Verordnungsweg eine Reduktion der Haushaltabgabe und der Mediensteuer der Unternehmen vor. Die Initiative hat aber intakte Chancen, vom Stimmvolk angenommen zu werden, was die Mitglieder der nationalrätlichen Verkehrskommission erkannt haben.

Gründe für die Annahme der SRG-Initiative gibt es aus Sicht der Unternehmen genug. Für sie bedeutet die Mediensteuer eine Doppelbesteuerung. Wenn natürliche Personen für den Medienkonsum im privaten Haushalt dafür bezahlen, gleichzeitig die Unternehmen aber auch bezahlen müssen, ist eine Doppelbelastung gegeben. Die gleiche Person kann nicht gleichzeitig am Arbeitsplatz und zu Hause Radio hören beziehungsweise fernsehen.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

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