Publiziert am: 23.05.2025

Auch eine Frage der Kosten

INDIVIDUALBESTEUERUNG – Die Reform der Individualbesteuerung stellt einen Schritt hin zu mehr Steuergerechtigkeit dar, wirft aber entscheidende Fragen zum Verwaltungsaufwand und den damit verbundenen Kosten auf. Und es stellen sich Fragen bezüglich der Effizienz von Steuerverwaltungen.

Die Reform der Individualbesteuerung, die derzeit diskutiert wird, zielt auf die Einführung eines zivilstandsunabhängigen Steuersystems ab. Diese Reform ist zwar im Hinblick auf die Gerechtigkeit vielversprechend, wirft jedoch wichtige Fragen hinsichtlich des zusätzlichen Verwaltungsaufwands auf, d. h. 1,7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen, die in den Steuerbehörden bearbeitet werden müssen.

Steuerlicher Paradigmenwechsel

Der Entwurf für ein Bundesgesetz über die Individualbesteuerung schlägt vor, verheiratete Paare wie unverheiratete Paare individuell zu besteuern. Diese Reform beinhaltet eine Erhöhung des Kinderabzugs von 6700 Franken auf 12 000 Franken sowie eine Anpassung des Tarifs der direkten Bundessteuer. Ziel ist es, die ungleiche Behandlung von verheirateten und unverheirateten Paaren zu beseitigen.

Diese Umstellung könnte jedoch erhebliche Verwaltungskosten mit sich bringen. Da 1,7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen zu bearbeiten sind, müssen sich die kantonalen und eidgenössischen Steuerverwaltungen anpassen. Diese Zunahme des Arbeitsvolumens wird wahrscheinlich zusätzliche Einstellungen und Investitionen in die Verwaltungsinfrastruktur erfordern. Die Steuerzahler ihrerseits werden mehr Dokumente ausfüllen müssen, was mit nicht unerheblichen privaten Kosten verbunden ist.

Komplexe Gesetzesanpassungen

Die Kantone werden die Bestimmungen der Individualbesteuerung in ihr Recht umsetzen müssen. Diese Rechtsangleichung könnte sich als komplex und kostspielig erweisen, zumal viele Sozialleistungen die Wirtschaftsgemeinschaft der Ehe in ihre Berechnungen einbeziehen. Die Anpassungskosten könnten daher die ursprünglichen Prognosen übersteigen, was die Notwendigkeit einer erhöhten Transparenz über die finanziellen Auswirkungen dieser Reform unterstreicht.

Der Ständerat und der Nationalrat haben unterschiedliche Positionen zu mehreren Artikeln des Gesetzes, die unterschiedliche Vorstellungen davon widerspiegeln, wie diese Reform umgesetzt werden sollte. Der Ständerat schlägt vor, dass Paare mit grossen Einkommensunterschieden von kinderbezogenen Abzügen profitieren können. Damit soll eine übermässige Steuerbelastung für bestimmte Haushaltskonstellationen vermieden werden. Der Nationalrat möchte diese Bestimmung jedoch streichen, was Paare mit grossen Einkommensunterschieden benachteiligen könnte.

Steuererhöhungen vermeiden

Der Bundesrat schlägt vor, den Kinderabzug auf 12 000 Franken festzulegen, um Familien zu unterstützen. Diese Massnahme wird vom Nationalrat unterstützt. Der Ständerat schlägt einen Abzug von lediglich 10 700 Franken vor.

Für den Steuertarif schlägt der Nationalrat eine Lösung vor, die weit weniger progressiv ist als jene des Ständerats, die als übertrieben hoch angesehen wird – sogar besser als der ursprüngliche Vorschlag des Bundesrats. Diese Position zielt darauf ab, Steuererhöhungen zu vermeiden, was entscheidend ist, um die Steuerzahler nicht übermässig zu belasten.

Die Frage nach den Kosten

Die Reform der Individualbesteuerung stellt einen Schritt hin zu mehr Steuergerechtigkeit dar, wirft aber entscheidende Fragen zum Verwaltungsaufwand und den damit verbundenen Kosten auf. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Behörden Massnahmen einführen, um diese Auswirkungen zu minimieren und einen reibungslosen Übergang zu diesem neuen Steuersystem zu gewährleisten.

Die Differenzen zwischen dem Stände- und dem Nationalrat müssen ausgeräumt werden, um zu einem endgültigen Text zu gelangen, der den Bedürfnissen der Steuerzahler gerecht wird und gleichzeitig eine effiziente Verwaltung der Verwaltungsressourcen gewährleistet.

Die Steuerverwaltungen sollten in der Lage sein, die 1,7 Millionen zusätzlichen Steuererklärungen mit den bestehenden Ressourcen zu bewältigen. Stellt sich die Frage: Ist es den Steuerverwaltungen überhaupt möglich, effizienter zu arbeiten?

Mikael Huber, Ressortleiter sgv

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