Vorrang für national ausgehandelte Mindestlöhne stärkt Sozialpartnerschaft
Endlich geht etwas
LĂ–HNE BEIM BUND – Der Nationalrat hat eine Motion angenommen, welche fordert, dass die Löhne in der BunÂÂdesÂverwaltung nicht stärker steigen sollen als diejenigen in der PrivatÂwirtÂschaft. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Langsam wird das Problem unter der Bundeshauskuppel auf breiter Basis anerkannt: Die Löhne in der Bundesverwaltung sind im Vergleich zur Privatwirtschaft zu hoch. Der Nationalrat hat in der Sondersession im Mai eine Motion von GLP-Präsident JĂĽrg Grossen deutlich angenommen. Seine Forderung: Die Löhne in der Bundesverwaltung sollen nicht stärker steigen als die durchschnittlichen Löhne der gesamtschweizerischen PrivatÂwirtÂschaft.
Gut so. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung – und hoffentlich folgt der Ständerat, der nun am Zug ist, diesem Entscheid. Denn: Der Durchschnittslohn beim Bund beträgt mittlerweile über 130 000 Franken. Vergleichbare Tätigkeiten mit gleicher Qualifikation und Führungsstufe sind beim Bund durchschnittlich knapp zwölf Prozent besser bezahlt als in der Privatwirtschaft, wie eine Studie des Instituts für Schweizer Wirtschaftspolitik (IWP) der Universität Luzern aufgezeigt hat.
Es handelt sich dabei um nichts anderes als eine ungerechtfertigte Verwaltungslohnprämie. Kommt hinzu, dass Bundesangestellte zusätzlich von vielen weiteren Prämien und Zulagen profitieren. Allein diese betrugen im Jahr 2024 zusammen im Schnitt sage und schreibe knapp 23 000 Franken.
Ausdruck der Geringschätzung
Der Bund – und auch die links-grünen Gegner der Motion Grossen – versuchen all das jeweils damit zu erklären, dass die Beamten sehr oft höhere Anforderungen hätten, zum Beispiel an die Sicherheit und die Glaubwürdigkeit. Einmal abgesehen davon, dass diese Haltung vor allem eine ziemliche Geringschätzung gegenüber der Privatwirtschaft zum Ausdruck bringt. Fakt ist doch, dass private Firmen sich im Markt behaupten müssen. Arbeiten sie fehlerhaft, verlieren sie Aufträge – in letzter Konsequenz bis zum Konkurs. Der Leistungsdruck ist massiv höher. Wer hingegen beim Bund arbeitet, hat de facto wohl eine Stelle auf Lebenszeit sicher – minimale Leistung vorausgesetzt. Und nochmals: Die IWP-Studie vergleicht explizit «statistische Zwillinge».
Die Behauptungen von links-grünen Politikern, dass Bundesangestellte seit Jahren von Sparprojekten betroffen seien und die Arbeitslast in den letzten Jahren massiv gestiegen sei, sind nichts anderes als Ammenmärchen. Die Bundeseinnahmen sind auf einem Rekordhoch, die Verwaltung ist so gross wie nie – mittlerweile sind es beinahe 40 000 Vollzeitstellen. Apropos Arbeitslast: Gerne dürfen entsprechende Politiker ihre Anzahl politischer Vorstösse verringern, um diese abzumildern. Deren Forderungen schaden in den allermeisten Fällen sowieso massiv der Volkswirtschaft und machen vor allem die Kassen leerer.
Das alles zeigt: Die Motion Grossen ist mehr als nötig. Zumal der Bundesrat das Problem nicht ernsthaft genug angehen will. Unlängst präsentierte er ein optimiertes Lohnsystem für die Verwaltung. Das Kurzfazit: Zwar soll die Lohnentwicklung künftig in kleineren jährlichen Schritten erfolgen. Doch die Beamten sollen zum Einstieg gleich einmal mehr kassieren.
Die Motion Grossen kann also nur der Anfang sein. «Die Löhne und die Anzahl Stellen beim Bund brauchen eine deutlichere Korrektur nach unten», sagt Urs Furrer, der Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv. Konkret fordert der sgv im Rahmen des Entlastungspakets 27 bei der Verwaltung Einsparungen von 500 Millionen Franken. Diese sind nebst Massnahmen beim Personal auch durch Effizienzsteigerungen zu erzielen. Hingegen ist auf die vorgesehene Kürzung bei der Berufsbildung zu verzichten. «Diese ist gegenüber der akademischen Bildung schon heute tendenziell unterfinanziert», so Furrer. «Die Berufsbildung ist die Antwort des Gewerbes auf den Fachkräftemangel.»hug
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