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Geistersteuern streichen – Investitionen ermöglichen!
Die Eigentumsgarantie gehört zum Fundament jeder funktionierenden demokratischen Gesellschaft. Nur wo Eigentum respektiert wird, investieren Firmen und entstehen Arbeitsplätze. Nur wo Eigentum respektiert wird, kann eine Gesellschaft in Freiheit leben. Daher ist der Schutz des privaten Eigentums ein zentraler Wert in der schweizerischen Bundesverfassung.
Das private Eigentum, angefangen beim Grundbesitz, war im 19. Jahrhundert das Fundament für die wirtschaftliche Prosperität, die wir heute haben. Nur die Hoffnung auf Ausbau und Sicherung von Privatbesitz spornt Menschen zu Fleiss und Arbeit an. Darum ist die Chancengleichheit in jeder Marktwirtschaft elementar: Wenn jeder die Möglichkeit hat, durch Arbeit und Geschick wirtschaftlichen Erfolg zu haben, sein Eigentum zu vermehren und Gewinn zu erwirtschaften, wächst letztlich der Wohlstand aller.
In der Schweiz ist der Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung schwieriger geworden: Angebot und Nachfrage driften auseinander, die Preise haben ein ungesund hohes Niveau erreicht. Der in der Verfassung verankerte Auftrag, den Erwerb von selbstgenutztem Wohn- und Hauseigentum zu fördern, wird vernachlässigt. Dass nun der Bund – unter dem Titel «Sparmassnahmen» (!) – den Bezug von Geldern aus der zweiten und dritten Säule höher besteuern will, ist ein Skandal. Der HEV Schweiz ist diesbezüglich in Bern vorstellig geworden – im Wissen, dass diese Gelder oftmals für den erstmaligen Erwerb einer Immobilie genutzt werden und der Kauf ohne diese Gelder sonst nicht möglich wäre.
Umso wichtiger ist der hartnäckige Kampf für tiefere Steuern und damit für bessere Rahmenbedingungen für die Gewerbebetriebe. Steuerliche Entlastungen führen immer zur Belebung der Wirtschaft: Sie steigern die Kaufkraft der Privaten und ermöglichen mehr Investitionen für die Unternehmen. Premierministerin Margaret Thatcher brachte es vor vielen Jahren auf den Punkt: «The state has no source of money other than the money people earn themselves. If the state wishes to spend more, it can do so only by borrowing your savings or by taxing you more. There is no such thing as public money, there is only taxpayers’ money.»
Genau hier zeigt sich auch die Bedeutung der Vorlage zur Abschaffung der Eigenmietwert-Steuer, über die wir im Herbst abstimmen. Mit dem Eigenmietwert wird etwas besteuert, das es gar nicht gibt: ein fiktiver Ertrag, der anfallen würde, wenn man sein Haus oder seine Wohnung vermieten würde. Dieser Ertrag fällt nie an, sondern wird von den Steuerbehörden als fiktive Einkunft berechnet. Eine eigentliche Geistersteuer, die umgehend abgeschafft gehört. Umgekehrt enthält die Vorlage eine Möglichkeit für Ersterwerber, während zehn Jahren Abzüge zu tätigen. So sollen für junge Familien, die erstmals ein Haus oder eine Wohnung erwerben, die Kosten reduziert werden.
In der Diskussion über diese Vorlage stand immer wieder das Gewerbe im Zentrum. Die Behauptung, der Wegfall von Abzügen führe zu weniger Aufträgen und zu mehr Schwarzarbeit, wurde von vielen Zeitungen übernommen. Umso erfreulicher ist die klare Parole des Schweizerischen Gewerbeverbands: Die Gewerbekammer hat sich Ende April mit grosser Mehrheit für die Abschaffung der Eigenmietwert-Steuer ausgesprochen.
Eine Mehrheit der Gewerbekammer, so der Gewerbeverband, zeigte sich «überzeugt, dass Wohneigentümer auch ohne steuerliche Abzüge daran interessiert sein werden, ihre Immobilien instand zu halten und entsprechende Investitionen zu tätigen. Dies insbesondere auch deshalb, weil ihnen durch den Wegfall dieser Steuer mehr Spielraum für individuelle Entscheide bleibt.» Kommt hinzu: Die Kantone haben auch künftig die Möglichkeit, steuerliche Abzüge für energetische Investitionen zu gestatten bzw. einzuführen. Ein wichtiges Signal für einen anspruchsvollen Abstimmungskampf, der uns bevorsteht!
* Gregor Rutz ist Jurist, SVP-Nationalrat und Präsident des Hauseigentümerverbands und der IG Freiheit. Als Unternehmer führt er eine Agentur für Kommunikations- und Strategieberatung und ist Teilhaber einer Weinhandlung.
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