Publiziert am: 09.05.2025

Höhere Berufsbildung wird gestärkt

HÖHERE BERUFSBILDUNG – Ende April hat der Bundesrat die Botschaft zur Revision des Berufsbildungsgesetzes ver­ab­schiedet. Er macht damit einen zukunftsträchtigen Schritt in Richtung Stärkung der höheren Berufsbildung. Der Schwei­ze­rische Gewerbeverband sgv unterstützt die Vorlage und die damit verbundene Einführung der Titel Professional Bachelor und Professional Master.

Mehr als drei Jahre haben die Vorbereitungsarbeiten bis zur Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat am 30. April 2025 gedauert. In einem vom Staatssekretariat für Berufsbildung, Forschung und Innovation (SBFI) vorbildlich geführten Prozess haben Sozialpartner, Organisationen der Arbeit, Verbände und Akteure der höheren Berufsbildung das Massnahmenpaket gemeinsam entwickelt und geschnürt. Am Spitzentreffen der Berufsbildung im November 2023 beschlossen die Sozialpartner, die Kantone und das SBFI im Beisein von Bundesrat Guy Parmelin die Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage.

Arbeitsmarktorientierung im Fokus

In der dualen Berufsbildung muss die Arbeitsmarktorientierung zwingend im Vordergrund stehen. Darüber herrscht allgemeiner Konsens unter den Sozialpartnern. Die höhere Berufsbildung im Besonderen ist eine Eigenheit der Schweiz und im Ausland häufig wenig bekannt, was die Abschlüsse im internationalen Kontext schwer kommunizierbar macht. Der Bundesrat schlägt nun im Rahmen einer Revision des Berufsbildungsgesetzes vor, die Attraktivität und Anerkennung der höheren Fachschulen (HF) und der höheren Berufsbildung zu verbessern und einheitliche Titelzusätze Professional Bachelor und Professional Master zu ermöglichen.

Der sgv unterstützt diesen Ansatz ebenso wie die Verwendung, dass die Titelzusätze in Verbindung mit dem vollständigen geschützten Titel in den Amtssprachen oder der vollständigen englischen Übersetzung des jeweiligen Abschlusses verwendet werden dürfen. Dies dient einerseits der klaren Abgrenzung zu den Hochschulabschlüssen. Andererseits steigern die Titelzusätze die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Berufsbildung und öffnen den Absolventinnen und Absolventen in einer zunehmend globalisierten Welt neue Perspektiven. Der Wirtschaft bzw. den Branchen steht es frei, Stellen ohne diese Titelzusätze auszuschreiben. Die Bedeutung der landessprachlichen Titel wird nicht angetastet.

Der Schweizerische Gewerbeverband unterstützt auch, dass sich neu nur noch Bildungsanbieter mit einem eidgenössisch anerkannten Bildungsgang «Höhere Fachschule» nennen dürfen. Das Bezeichnungsrecht soll die HF als Institution besser sichtbar machen, die Markttransparenz erhöhen und die Abgrenzung zu anderen Bildungsanbietern stärken.

Unternehmen benötigen Fach- und Führungskräfte

Die Massnahmen zur Stärkung der höheren Berufsbildung tragen dazu bei, dass der Wirtschaft auch in Zukunft berufspraktisch ausgebildete Fach- und Führungskräfte zur Verfügung stehen. Jedes Jahr stehen rund 15 000 KMU vor einem Generationen- bzw. einem Leitungswechsel. Damit die Regelung der Nachfolge gelingt, benötigen die Unternehmen nicht nur gut ausgebildete Fachkräfte, sondern auch Führungskompetenz.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

stärker und flexibler

Die Massnahmen im Überblick

Das Massnahmenpaket umfasst:

Einführung eines Bezeichnungsrechts «Höhere Fachschule»: Nur wer einen anerkannten Bildungsgang HF anbietet, soll sich künftig «Höhere Fachschule» nennen dürfen.

Einführung der Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» für die Abschlüsse der höheren Berufsbildung: Die Titelzusätze sollen die Verortung der Abschlüsse auf Tertiärstufe betonen und die Sichtbarkeit der Abschlüsse stärken. Zur Abgrenzung zu den Hochschulabschlüssen dürfen die Titelzusätze in den Amtssprachen nur zusammen mit den geschützten Titeln der entsprechenden Abschlüsse verwendet werden. In englischer Sprache sind die Titelzusätze als Teil der vereinfachten englischen Übersetzung des geschützten Titels erlaubt.

Einführung von Englisch als möglicher zusätzlicher Prüfungssprache bei Berufs- und höheren Fachprüfungen: Damit wird auf den Bedarf international ausgerichteter Branchen sowie Branchen mit Englisch als Fach- und Praxissprache reagiert, um weiteres Fachkräftepotenzial auszuschöpfen. Die Prüfungen müssen weiterhin auch in den Amtssprachen angeboten werden.

Flexibilisierung bei den Nachdiplomstudien NDS HF: NDS HF sollen künftig kein eidgenössisches Anerkennungsverfahren mehr durchlaufen müssen und eigenständig von den HF lanciert werden können.Kl

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