Das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) wird derzeit aus verschiedenen Blickwinkeln diskutiert und mit Reformvorschlägen eingedeckt. Der Trend geht insgesamt in eine Besserstellung der Schuldnerinnen und Schuldner und eine Benachteiligung der Gläubigerinnen und Gläubiger. Aus Sicht des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv ist das keine gute Entwicklung.
Sanierungsverfahren für natürliche Personen
Der Bundesrat schlägt mit dem Sanierungsverfahren vor, dass verschuldete natürliche Personen unter bestimmten Voraussetzungen eine zweite Chance auf ein schuldenfreies Leben erhalten. Zur Diskussion stehen ein vereinfachtes Nachlassverfahren für Schuldnerinnen und Schuldner, die nicht der Konkursbetreibung unterliegen, sowie ein neues Sanierungskonkursverfahren für alle natürlichen Personen. Zwar beinhaltet die Vorlage ein durchaus berechtigtes, sozialpolitisches Anliegen. Doch Drittklassgläubiger gehen leer aus und müssen auch noch für die Verfahrenskosten aufkommen. Gleichzeitig werden die Steuern in das Existenzminimum miteinberechnet, und der Staat wird damit neu privilegiert.
Die vorgeschlagenen Verfahren sind zu komplex, und die Zulassungsbedingungen viel zu schwammig. Die Vorlage ist ein weiterer Schritt in Richtung Asymmetrie zuungunsten der Gläubigerinnen und der Gläubiger und zugunsten der Schuldnerinnen und Schuldner. Der sgv fordert, auf sie gar nicht erst einzutreten.
Anpassung an die Digitalisierung
Mit einer weiteren Revision will der Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen schaffen, um die Möglichkeiten der Digitalisierung im Schuldbetreibungs- und Konkurswesen noch besser nutzen zu können. Der Gewerbeverband unterstützt die Modernisierung und die Digitalisierung der Abläufe. Die vorgesehene Obergrenze einer Barzahlung pro Betreibungsverfahren in der Höhe von 100 000 Franken lehnt er allerdings ab. Die Wahl des Zahlungsmittels soll weiterhin frei sein.
Die Vorlage des Bundesrates ist von der zuständigen vorberatenden Kommission des Ständerates um das gesamtschweizerische Betreibungsregister erweitert worden, was Ende 2024 ein zweites Vernehmlassungsverfahren zur Folge hatte. Der sgv unterstützt eine schweizweite Betreibungsregisterauskunft. Bislang ist eine solche nur für einen von 354 Betreibungskreisen gültig. Die Betreibungsämter identifizieren Personen und Unternehmen heute manuell, in der Regel über den Namen. Die Konsistenz der Datenbestände ist unterschiedlich, da die Namen geändert oder falsch erfasst werden können. Teilweise fehlen Daten. Gewisse Personen (Mietnomaden) verschleiern ihre Daten oder verschweigen frühere Wohnsitze. Demgegenüber hat ein schweizweiter Betreibungsregister-auszug einige Vorteile wie erhöhte Aussagekraft oder eine bessere Verwaltungseffizienz.
In einigen Kantonen werden kantonale Register diskutiert. Mit einem schweizweit gültigen Register könnte kantonalen Lösungen ein Riegel geschoben werden.
Der Bundesrat soll weitreichende Kompetenzen erhalten, technische Details auf dem Verordnungsweg zu regeln. Insbesondere die Form und der Inhalt der Auskunft sind von grundlegender Natur und damit das Kernstück der Vorlage. Grundlegende Rechte der Bevölkerung sind betroffen. Deshalb sollte die Kompetenz beim Parlament liegen.Damit ist auch sichergestellt, dass Änderungen ein breit abgestütztes Vernehmlassungsverfahren durchlaufen müssen.
Automatische Löschung von Betreibungen und tiefere Gebühren
Ein Vorstoss fordert, das SchKG dahingehend anzupassen, dass eine Betreibung automatisch aus den Betreibungsregisterauszügen gelöscht wird, wenn die betriebene Forderung vollständig getilgt ist. Der sgv steht solchen Automatismen kritisch gegenüber, da die Aussagekraft des Betreibungsregisters eingeschränkt wird. Hingegen unterstützt der sgv Bestrebungen, die Gebühren zu senken bzw. den Kantonen zu ermöglichen, Gebührensenkungen vorzunehmen.
Dieter Kläy, Ressortleiter sgv