Publiziert am: 23.05.2025

Rollende Landstrasse steht bald still

Alpenquerender Verkehr – Kürzlich hat die RAlpin AG mitgeteilt, dass die von ihr betriebene Rollende Landstrasse per Ende 2025 eingestellt wird. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv begrüsst diesen längst überfälligen Entscheid.

Bei der Rollenden Landstrasse handelt es sich um eine Kombination aus Strassen- und Schienenverkehr. Komplette Lastwagen werden auf Züge verladen und legen so einen Teil ihres Weges auf der Schiene zurück. In der Schweiz ist die Rollende Landstrasse ein verlagerungspolitisches Instrument und kommt im grenzüberschreitenden Gütertransport zum Einsatz. Und zwar von Basel nach Lugano sowie von Freiburg im Breisgau (D) nach Novara (I).

Ursprünglich war das System als Übergangslösung bis zur Fertigstellung der Neuen Eisen bahn-Alpentransversale (NEAT) gedacht – für Transportunternehmen ohne kranbare Auflieger oder Möglichkeit zum Verladen von Containern.

«Der Betrieb der Rollenden Landstrasse wird vom Bund subventioniert.»

Das Angebot wird von der RAlpin AG betrieben. Ihr Hoch erlebte die Rollende Landstrasse 2015, als über 110 000 Fahrzeuge auf diesem Weg die Schweiz durchquerten. Seither ist die Nachfrage stark rückläufig, weshalb bereits 2018 der Betrieb zwischen Basel und Lugano eingestellt wurde. 2019 wurden noch 86 600, 2021 sogar nur noch 68 600 Fahrzeuge befördert.

Betrieb wird eingestellt

Der Betrieb der Rollenden Landstrasse wird vom Bund subventioniert. 2022 beantragte der Bundesrat dem Parlament die Fortführung der Subventionierung bis Ende 2026. Danach sollte die Förderung beendet und damit die Rollende Landstrasse eingestellt werden. Begründet wurde dieser Entscheid mit der Tatsache, dass das Rollmaterial das Ende seiner Lebensdauer erreicht, mit der rückläufigen Nachfrage sowie mit der Einschätzung, dass das verbleibende Transportvolumen bis dahin durch andere Schienentransportlösungen aufgefangen werden kann, ohne die Verlagerung zu gefährden.

Das Parlament beschloss schliesslich, die Förderung bis 2028 zu ermöglichen. Anfang Mai 2025 teilte die Betreiberin RAlpin AG jedoch mit, die Rollende Landstrasse bereits per Ende 2025 einzustellen. Als Grund nannte sie «erhebliche wirtschaftliche Herausforderungen», welche die Weiterführung des Betriebs verunmöglichten.

Verlagerungsauftrag in Gefahr?

Es ist davon auszugehen, dass der vergleichsweise geringe Anteil von Transporten, welcher heute noch über die Rollende Landstrasse abgewickelt wird, relativ rasch durch andere Transportlösungen aufgefangen werden kann. Dennoch scheint es eine gewisse Furcht vor einer Rückverlagerung auf die Strasse – und damit einer Verletzung des Verlagerungsauftrags – zu geben, wie mehrere bereits erfolgte parlamentarische Vorstösse von linker Seite zu diesem Thema zeigen.

sgv befürwortet Einstellung

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv begrüsst den Entscheid, die Rollende Landstrasse einzustellen. Er hatte sich bereits während der Vernehmlassung sowie der parlamentarischen Beratung für eine frühzeitige Einstellung ausgesprochen. Da die Nachfrage bereits seit Längerem rückläufig ist, das Verladen ganzer Lastwagen nicht mehr den heutigen ökologischen Standards entspricht und ein eigenwirtschaftlicher, effizienter und marktorientierter Betrieb nicht möglich ist, ergibt die Weiterführung der Rollenden Landstrasse keinen Sinn mehr.

Der sgv sieht die Weiterentwicklung effizienter, multimodaler Verkehrslösungen als zentrales Element einer zukunftsfähigen Mobilität. In diesem Sinne fordert er, entsprechende Angebote konsequent am Prinzip der Eigenwirtschaftlichkeit zu orientieren und sinnvolle Verknüpfungsmöglichkeiten zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern weiterzuentwickeln. Dazu gehören auch die nötigen Investitionen in zuverlässige Infrastrukturen.

Michèle Lisibach, Ressortleiterin sgv

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