Publiziert am: 13.06.2025

Dies sind die nächsten Schritte

FAHRPLAN SCHWEIZ–EU – Die Ver­nehm­lassung zum Paket Schweiz–EU dauert bis Ende Oktober. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv wird die Rückmeldungen seiner Mit­glieder unter anderem in Webinaren, den ständigen Kommissionen und Arbeitsgruppen abholen. Ende Oktober tagt die Gewerbekammer.

Am 13. Juni 2025 startet der Bundesrat die Vernehmlassung zum Paket Schweiz–EU. Sie dauert bis Ende Oktober 2025.

Die Verhandlungen mit der EU begannen im März 2024 und wurden am 20. Dezember 2024 abgeschlossen. Parallel dazu liefen seit August 2023 die Verhandlungen der Sozialpartner zur innenpolitischen Absicherung der mit der EU erzielten Resultate. Dazu verabschiedete der Bundesrat im Februar und März 2025 14 Massnahmen zum Lohnschutz.

Elemente des Pakets Schweiz–EU

Die Elemente des Pakets umfassen: drei neue Abkommen zum Strom, zur Lebensmittelsicherheit und zur Gesundheit, eine gesicherte Beteiligung an EU-Programmen (Forschung, Innovation, Bildung, Jugend, Sport, Kultur und weitere Bereiche), Vorschriften ĂĽber staatliche Beihilfen im Luftverkehrs- und Landverkehrsabkommen sowie in dem kĂĽnftigen Stromabkommen, die PersonenfreizĂĽgigkeit mit Prinzipien und Ausnahmen bezĂĽglich Einwanderung und Lohnschutz sowie, neben weiteren Punkten, die institutionellen Elemente (dynamische RechtsĂĽbernahme, einheitliche Auslegung der Abkommen, Ăśberwachung, Streitbeilegung).

Innenpolitische Massnahmen zum Lohnschutz

Die Massnahmen zum Lohnschutz umfassen 14 Punkte, die gezielt auf jene Bereiche ausgerichtet sind, in denen Handlungsbedarf zur Sicherung des aktuellen Lohnschutzniveaus besteht. Sie richten sich in erster Linie an Entsendebetriebe aus dem EU-Raum.

Verbandsinternes Vorgehen

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv hat seine Mitglieder im Rahmen der ständigen Kommissionen und Arbeitsgruppen fortlaufend über die Inhalte des Pakets informiert. Ab Start des Vernehmlassungsverfahrens am 13. Juni 2025, das bis Ende Oktober 2025 dauert, sind alle Mitglieder eingeladen, sich an der Vernehmlassung zu beteiligen (vgl. Kasten). Zu den Themen Personenfreizügigkeit, Strom, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bietet der sgv Webinare an. Die Termine werden per Zirkular kommuniziert und auf www.sgv-usam.ch veröffentlicht. Gleichzeitig wird im Rahmen der Sitzungen der ständigen Kommissionen und Arbeitsgruppen des sgv die Vernehmlassungsvorlage mit den Mitgliedern diskutiert. Dies wird insbesondere der Fall sein in den ständigen Kommissionen Arbeitsmarktpolitik (Personenfreizügigkeit), Nachhaltigkeit und Energie (Stromdossier), der Arbeitsgruppe Gesundheitspolitik (Gesundheitsdossier), der ständigen Kommission Ernährung (Lebensmitteldossier) und der ständigen Kommission Mobilität (Bahndossier) sowie der Arbeitsgruppe Wirtschaftsrecht.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

sgv-internes vorgehen

Start der Vernehmlassung am 13.  Juni 2025: Die sgv-Mitglieder werden per Zirkular zur Stellungnahme eingeladen und gebeten, bis Mitte August erste Rückmeldungen zu geben.

Zu den Hauptdossiers Personenfreizügigkeit, Strom, Lebensmittel und Gesundheit werden die Mitglieder mittels Zirkular zu Webinaren eingeladen. Die institutionellen Elemente mit der dynamischen Rechtsübernahme werden am praktischen Beispiel der einzelnen Dossiers erklärt.

Ende August wird der Vorstand des sgv eine erste Lagebeurteilung vornehmen.

Im September sind die Mitglieder gebeten, ihre definitiven Stellungnahmen einzureichen.

In einer zweiten Runde wird der Vorstand eine Vernehmlassungsantwort zuhanden der Schweizerischen Gewerbekammer verabschieden, die Ende Oktober tagt.

Über den ganzen Sommer 2025 steht Dieter Kläy unter d.klaey@sgv-usam.ch für Auskünfte und Hinweise zur Verfügung.Kl

ZUR GESCHICHTE

Der bilaterale Weg entstand nach dem Scheitern des EWR-Beitritts der Schweiz 1992 und mündete in die Bilateralen I (1999) und II (2004). Unter der Bedingung, dass im EU-Binnenmarkt für alle Marktteilnehmenden die gleichen Regeln gelten, ist die EU bereit, mit der Schweiz den bilateralen Weg weiterzuführen. Das neue Paket Schweiz–EU besteht wie die Bilateralen I und II aus mehreren Themen, darunter neue Abkommen (Strom, Lebensmittelsicherheit, Gesundheit) und institutionelle Lösungen, die die Rechtsharmonisierung gewährleisten sollen.Kl

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