Publiziert am: 13.06.2025

Regulierungskosten endlich senken

STANDORTATTRAKTIVITÄT STÄRKEN – KMU leiden stärker als Gross­unter­nehmen unter ausufernder Bürokratie und Regulierung. Das Unter­nehmens­ent­lastungsgesetz (UEG) ist seit Ende 2024 in Kraft und soll Abhilfe schaffen. Zeit für eine Bestandsaufnahme.

Für wirtschaftlich denkende Akteure ist klar: Bürokratie und Überregulierung bremsen Innovationen, erschweren Investitionen und schwächen die Wettbewerbsfähigkeit. In diesem Kontext ist das Unternehmensentlastungsgesetz (UEG) der Schweiz ein strategisch bedeutender Schritt, um die Rahmenbedingungen für Unternehmen nachhaltig zu verbessern. Es zielt darauf ab, regulatorische Belastungen zu identifizieren, zu reduzieren und künftig bereits bei der Gesetzgebung gezielt zu vermeiden.

Bürokratie und Überregulierung als Standortnachteil

Die Schweiz zählt zwar zu den wirtschaftlich liberalsten Ländern Europas, dennoch hat sich auch bei uns in den letzten Jahren eine zunehmende Regulierungsdichte entwickelt. Gerade KMU spüren den Aufwand durch Berichtspflichten, statistische Erhebungen, Formularwesen oder technische Auflagen besonders stark. Anders als Grossunternehmen können sie die Compliance-Kosten nicht über Skaleneffekte auffangen.

Gemäss Schätzungen machen Regulierungskosten etwa zehn Prozent des Bruttoinlandprodukts der Schweiz aus, das sind über 70 Milliarden Franken. In einer offenen Volkswirtschaft wie der Schweiz, die auf schlanke Prozesse und Agilität angewiesen ist, stellen diese Kosten eine ernst zu nehmende Belastung dar – auch im internationalen Wettbewerb um Investitionen, Fachkräfte und Innovationsprojekte. Ihre Senkung ist deshalb ein wirtschaftspolitisches Wachstumsprogramm.

Die Kerninhalte des UEG

Das 2023 vom Parlament auf Anstoss des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv verabschiedete UEG schafft neue Instrumente und Prozesse, um Unternehmen vor unnötiger Bürokratie zu schützen: Erstens besteht eine Evaluations- und Revisionspflicht. Bestehende Regelungen mit besonderer Unternehmensrelevanz müssen regelmässig überprüft und bei Ineffizienz angepasst oder aufgehoben werden. Zweitens muss vor jeder neuen Regulierung eine systematische Analyse der wirtschaftlichen Auswirkungen erfolgen. Der Fokus liegt auf quantifizierbaren Effekten für Unternehmen – etwa Kosten, Zeitaufwand oder Investitionshemmnisse. Insbesondere kleinere Betriebe dürfen nicht durch unverhältnismässige Anforderungen benachteiligt werden.

«Entscheidend ist, dass die neuen Instrumente nicht zu bürokratischen Selbstzwecken verkommen.»

Drittens wird der Bundesrat verpflichtet, dem Parlament regelmässig zu berichten, wie sich die regulatorische Belastung entwickelt. Das schafft Transparenz und erhöht den politischen Druck zur Optimierung.

Ökonomischer Nutzen, aber Herausforderungen in der Umsetzung

Aus wirtschaftlicher Sicht ist das UEG ein Instrument zur Senkung der Transaktionskosten. Unternehmen können Ressourcen effizienter einsetzen, wenn sie weniger Zeit mit administrativen Pflichten verbringen. Ein gezieltes Entlastungsgesetz verbessert die Standortattraktivität und erhöht die Investitionsbereitschaft, denn es trägt auch zur Planungssicherheit bei. Wenn Regulierungsprozesse transparenter und kalkulierbarer werden, sinkt das unternehmerische Investitionsrisiko, vor allem in bereits heute stark regulierten Branchen.

Trotz des Potenzials des UEG hängt der Erfolg stark davon ab, ob der politische Wille zur konsequenten Umsetzung anhaltend vorhanden bleibt. Entscheidend ist, dass die neuen Instrumente nicht zu bürokratischen Selbstzwecken verkommen, sondern echte Entlastung schaffen. Eine sorgfältige Kosten-Nutzen-Abwägung in jeder Phase der Gesetzgebung muss zur Norm werden, nicht zur Ausnahme. Zudem wirkt das UEG vor allem auf Bundesebene. Viele administrative Lasten entstehen jedoch durch kantonale oder kommunale Vorschriften. Eine mögliche künftige Ausweitung der Entlastungsprinzipien auf alle föderalen Ebenen wäre deshalb wünschenswert.

Patrick Dümmler, Ressortleiter sgv

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