S. M. aus F.: Wir konnten kürzlich die Confiserie meiner Eltern übernehmen. Das Verkaufsgeschäft und das Tea-Room haben unsere Eltern vor fünf Jahren renoviert. Nun planen wir, während der Betriebsferien diesen Sommer auch die bereits in die Jahre gekommene Terrasse inklusive Begrünung sowie den Kundenparkplatz zu erneuern. Mir wurde, nebst den Bauversicherungen, auch eine «Baugarantie» empfohlen. Was ist das? Wie funktioniert sie und was sind die Vorteile?
Sehr geehrte Frau S.: Vielen Dank für Ihre Frage. Baugarantien sind essenziell in der Beziehung zwischen dem Bauherrn (Auftraggeber) und dem Unternehmer (Auftragnehmer). Sie schützen den Bauherrn, indem sie die Einhaltung finanzieller Vereinbarungen und die fristgerechte und ordnungsgemässe Ausführung der Arbeiten wie vereinbart gewährleisten. Der Garantievertrag gilt als «dreiseitiger» Vertrag, also eine Vereinbarung, die drei Hauptparteien umfasst: den Bauherrn, den Unternehmer und den Garanten. Der Garant ist oft eine Bank oder eine Versicherungsgesellschaft.
Zweck und Funktionsweise des Vertrags
Der «dreiseitige» Vertrag hat zum Ziel, die Ausführung der Arbeiten durch den Unternehmer zu gewährleisten. Im Falle der Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen (wie Baumängel oder Verzögerungen bei der Fertigstellung) verpflichtet sich der Garant, eine festgelegte Summe an den Bauherrn zu zahlen, um Schaden zu kompensieren. Der Unternehmer verpflichtet sich, die Arbeiten gemäss den Bestimmungen des Bauvertrags auszuführen. Der Garant wiederum verpflichtet sich, dem Bauherrn eine Entschädigung zu zahlen, wenn der Unternehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Vorteile des «dreiseitigen» Vertrags
Der grosse Vorteil für den Bauherrn besteht darin, dass im Falle eines Versagens des Unternehmers ein Rückgriff möglich ist. Damit würde das Investment geschützt. Zudem sind die Verantwortlichkeiten jeder Partei klar definiert, was das Risiko von Streitigkeiten verringert. Letztlich stärkt der Vertrag das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien, da er finanzielle Sicherheit bietet.
Die gängigsten Baugarantien
Es gibt verschiedene gängige Baugarantien:
Die Akontogarantie zielt darauf ab, die im Voraus gezahlten Beträge an den Unternehmer (in der Regel zehn bis 30 Prozent des Auftragswerts) bei Vertragsunterzeichnung oder Baubeginn zu schützen, damit sie tatsächlich für die vorgesehenen Arbeiten verwendet werden. Grundsätzlich muss diese Sicherheit aufrechterhalten werden, bis die Materialien auf der Baustelle verfügbar sind und/oder die entsprechende Arbeitsleistung erbracht ist.
Die Ausführungsgarantie zielt darauf ab, die Durchführung der gesamten vereinbarten Leistung im Vertrag bis zur Abnahme des Bauwerks oder eines Teils des Bauwerks zu schützen – in der Regel beträgt sie zehn Prozent des Auftragswerts.
Die Werkgarantie soll vor Mängeln schützen, die nach der Abnahme des Bauwerks oder eines Teils des Bauwerks auftreten. Sie beträgt in der Regel zehn Prozent des Auftragswerts.
Effektive Sicherung von Bauprojekten
Sie sehen, der «dreiseitige» Garantievertrag bietet effektiven Schutz für Bauprojekte, sichert die Investitionen und gewährleistet Qualität. Er hält die Verpflichtungen jeder Partei klar fest, trägt damit zu einer besseren Ausführung der Arbeiten bei und minimiert das Risiko von Streitigkeiten. Ihr Versicherungsberater oder Ihre Versicherungsberaterin stehen für die Besprechung Ihres Versicherungsbedarfs gerne zur Verfügung.