Im Jahr 2024 lag der Hauptfokus auf der Weiterentwicklung zentraler Steuerungs- und Digitalisierungsprojekte. Ein bedeutender Meilenstein war der Abschluss der neuen Vereinbarung RAV/LAM/KAST 2025 bis 2028 zwischen Bund und Kantonen. Diese regelt die Ziele und Instrumente der öffentlichen Arbeitsvermittlung (öAV). Es zeigte sich in der Konsultation zur Vereinbarung, dass diese wirkungsorientierte Steuerung auf breite Akzeptanz stösst.
«das Impulspro-gramm zur Integration schwer vermittelbarer Stellensuchender wurde fortgeführt.»
Das Projekt zur Umsetzung des neuen Datenschutzgesetzes in der Arbeitslosenversicherung (ALV) wurde erfolgreich abgeschlossen. Neben angepassten Informationen für Versicherte und Vollzugsbehörden wurden neue Sicherheitsformulare in die Prozesse integriert und eine Datenschutzberaterin ernannt. Auch die technische Dokumentation wird künftig überarbeitet.
Zwei Studien veröffentlicht
Die Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung (AK ALV) veröffentlichte zwei Studien: Die Studie zu den Potenzialen der Distanzberatung gelangt zur Erkenntnis, dass in der Umsetzung ein guter Mix zwischen digitalen und analogen Kommunikationsformen am vielversprechendsten ist (ein sogenanntes Blended Counseling).
Die zweite Studie schätzte die konjunkturneutrale Arbeitslosigkeit in der Schweiz auf 2,8 Prozent, was die Annahmen der bisherigen Finanzplanung der ALV grösstenteils bestätigt. Für 2025 sind weitere Studien geplant, unter anderem zu Sanktionen in der Arbeitsvermittlung und zur Wirkung ausgewählter arbeitsmarktlicher Massnahmen.
Bedürfnisse optimal abdecken
Die digitale Transformation schreitet mit dem Projekt «Soll-Geschäftsprozesse ALV/öAV» weiter voran. Im Rahmen des Projekts wird mit den diversen Anspruchsgruppen – Stellensuchende, Arbeitgebende und weitere Partner – gleichermassen zusammengearbeitet, um deren Bedürfnisse optimal abdecken zu können. So soll die Basis für moderne Systeme und eine verbesserte Kundenerfahrung geschaffen werden.
Auch das Impulsprogramm zur Integration schwer vermittelbarer Stellensuchender wurde fortgeführt: Ein besonderer Fokus wurde auf Projekte zum Aufbau von Job-Coaching-Angeboten gelegt. Um einen fundierten Einführungsentscheid treffen zu können, wurde das Impulsprogramm ab 2025 für 24 Erfolg versprechende Projekte bis Mitte 2026 verlängert. Die übrigen Projekte wurden entweder bereits in die Regelstrukturen integriert oder abgeschlossen.
pd/SECO
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