Publiziert am: 04.07.2025

Ein erneuter, inakzeptabler Angriff

SCHULDENBREMSE – Die in der Bundesverfassung verankerte Schuldenbremse wird einmal mehr in Frage gestellt. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt jeden Versuch einer Aufweichung dieses Pfeilers der Schweizer Finanzstabilität entschieden ab.

Am 3. Juni wurde die von der Basler SP-Ständerätin Eva Herzog eingereichte Motion (25.3233) zur Vorprüfung an die zuständige Kommission des Ständerats überwiesen. Der Vorstoss schlägt eine Revision des Mechanismus der Schuldenbremse des Bundes vor, die seit über zwei Jahrzehnten ein Eckpfeiler der Schweizer Haushaltspolitik ist.

Im Volk überdeutlich verankert

Die Schuldenbremse – ein grundlegender Mechanismus zur Sicherung der Finanzstabilität – wurde 2001 eingeführt und ab 2003 mit überwältigender Zustimmung der Bevölkerung – 85 Prozent Ja-Stimmen – umgesetzt. Ihr Ziel ist es, strukturelle Defizite zu verhindern und die Staatsverschuldung zu stabilisieren, d. h. die finanziellen Belastungen nicht auf künftige Generationen zu verlagern. Dank diesem Mechanismus ist die nominale Verschuldung des Bundes von 124 Milliarden Franken im Jahr 2003 auf 97 Milliarden Franken im Jahr 2019 gesunken. Die Schuldenquote sank im selben Zeitraum von 23,6 auf 14,3 Prozent.

Das überaus erfolgreiche System beruht auf einer einfachen Regel: Die Ausgaben müssen mit den Einnahmen, die je nach Konjunkturlage angepasst werden, im Gleichgewicht stehen. Budgetüberschüsse werden für den Schuldenabbau verwendet, während Defizite ausgeglichen werden müssen. Seit 2010 gilt diese Regel auch für den ordentlichen und ausserordentlichen Haushalt.

Für mehr «Flexibilität»

Die Motion Herzog schlägt nun also vor, diesen strengen Rahmen zu lockern. Sie fordert, die auf dem Ausgleichskonto angesammelten Überschüsse (mit Ausnahme einer Reserve von drei Milliarden) zu verwenden, um das Defizit des Amortisationskontos auszugleichen, das insbesondere durch die Ausgaben im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie vergrössert wurde. Ausserdem möchte sie einen «Korrekturfaktor» einführen, der es ermöglichen würde, nicht genutzte Kreditsalden vorwegzunehmen, um die Ausgabenobergrenze anzuheben.

Nach Ansicht der Befürworter würde diese Reform eine flexiblere, an die aktuell härter werdenden wirtschaftlichen Realitäten angepasste Finanzpolitik ermöglichen.

Ein inakzeptabler Vorschlag

Für den sgv ist dieser Vorschlag inakzeptabel. Der Gewerbeverband ist der Ansicht, dass sich die Schuldenbremse weitestgehend bewährt hat und ein wesentliches Instrument zur Verhinderung einer Verschlechterung der Bundesfinanzen darstellt. Das eigentliche Problem liegt im unkontrollierten Ausgabenwachstum und nicht im Mechanismus der Schuldenbremse. Eine Änderung dieses Systems würde einer laxen Haushaltspolitik Tür und Tor öffnen – mit potenziell schwerwiegenden Folgen: Verlust des Vertrauens der Märkte, höhere Steuerbelastung und Unsicherheit für KMU, die einen stabilen und vorhersehbaren Finanzrahmen benötigen. Statt Steuererhöhungen in Kauf zu nehmen, tut die Schweiz gut daran, auf Haushaltsdisziplin bei den Ausgaben zu setzen und eine strikte Schuldenbremse beizubehalten. Auch der Bundesrat hat sich deshalb gegen die Motion ausgesprochen.

Erfolgsmodell bewahren

Während die parlamentarischen Debatten um Finanzfragen immer erbitterter geführt werden, ruft der sgv die Politik auf, den Antrag Herzog abzulehnen und an einem nachhaltigen Umgang mit den Bundesfinanzen festzuhalten. Dazu gehört eine kritische Überprüfung der bestehenden Ausgaben, eine bessere Priorisierung der Staatsaufgaben und eine Reduktion des Verwaltungsaufwands – und ganz bestimmt nicht eine Schwächung eines Mechanismus, der massgeblich zur wirtschaftlichen Stabilität der Schweiz beigetragen hat.

Mikael Huber, Ressortleiter sgv

 

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