Publiziert am: 15.08.2025

Der Weg zur Eigenwirtschaftlichkeit

Schienengüterverkehr – Das revidierte Gütertransportgesetz wurde im März 2025 verabschiedet. Dessen Bestimmungen sollen nun im Rahmen einer Verordnungsänderung konkretisiert werden. Der sgv fordert nach wie vor einen eigenwirtschaftlichen Betrieb des Einzelwagenladungsverkehrs.

In der diesjährigen Frühjahrssession verabschiedete das Parlament die Vorlage zur Revision des Gütertransportgesetzes. Diese bezweckt hauptsächlich die Modernisierung des Schienengüterverkehrs. Bereits wenige Wochen später – und noch lange vor Ablauf der Referendumsfrist zur Gesetzesrevision – eröffnete der Bundesrat bereits die Vernehmlassung zu den konkretisierenden Verordnungsbestimmungen. Das ambitionierte Ziel besteht in einer Umsetzung der Revision – und damit dem Start der vorgesehenen Förderbeiträge für den Schienengüterverkehr – per 1. Januar 2026.

Modernisierungsschub nötig

Bei der Revisionsvorlage handelt es sich vorderhand um ein Hilfspaket für den in Schieflage geratenen Einzelwagenladungsverkehr (EWLV). Bei dieser Gütertransportmethode werden einzelne Eisenbahnwagen mit kleineren Gütermengen zu ganzen Zügen zusammengefasst, am Endbahnhof wieder getrennt und zum Zielort weitertransportiert. Über acht Jahre wird der Bund nun entsprechende Angebote finanziell fördern mit dem Ziel, mittelfristig einen eigenwirtschaftlichen Betrieb sicherzustellen. Ausserdem wird ein einmaliger Finanzierungsbeitrag zur Einführung der digitalen automatischen Kupplung (DAK) gesprochen, um den EWLV zusätzlich zu modernisieren.

Eigenwirtschaftlichkeit ist der Schlüssel

Die beschlossenen Mittel sind nicht ganz unbeachtlich: 260 Millionen Franken für den EWLV während vier Jahren, mit geplanter Verlängerung und erneuten finanziellen Mitteln für weitere vier Jahre, sowie 180 Millionen Franken für die DAK. Behält man gleichzeitig die finanziell prekäre Lage des Bundes im Auge, so ist klar, dass diese Subventionitis nicht ewig so weitergehen kann. Der Forderung des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv ist das Parlament insofern entgegengekommen, als dass im Gesetz festgeschrieben ist, dass die Schienengütertransporte grundsätzlich eigenwirtschaftlich erbracht werden müssen.

Der sgv fordert klare Regeln

Der sgv fordert nun, dass den EWLV-Betreiberinnen diesbezüglich genau auf die Finger geschaut wird: Es braucht periodische Überprüfungen der finanziellen Entwicklung des EWLV sowie eine klare Definition der dafür nötigen Regeln, Beurteilungskriterien und ggf. Sanktionsmechanismen. Denn es kann nicht sein, dass der Staat auf ewig ein unrentables System subventioniert.

Weiter muss die SBB Cargo, welche heute den EWLV monopolistisch – und seit Jahren unrentabel – betreibt, restrukturiert werden. Denn nur wenn die Betreiberin wettbewerbsfähig ist, kann der Betrieb mittel- bis langfristig eigenwirtschaftlich werden. Dafür ist eine transparente Finanzierung unabdingbar.

Damit die EWLV-Angebote auch genutzt werden, müssen sie sich konsequent an den Kundenbedürfnissen orientieren. Es braucht also attraktive Angebote für die Transportunternehmen. Dazu gehört beispielsweise auch, dass die Verordnung entsprechende Anreize schafft und aufrechterhält.

Die konsequente Weitergabe des neuen «Umschlags- und Verladebonus» an die Transportunternehmen, welche schlussendlich für die Beförderung auf der Schiene aufkommen, ist für den sgv ein Muss. Denn nur wenn der Transport auf der Schiene für den Kunden wirtschaftlich Sinn ergibt, wird sich der EWLV in Zukunft als wettbewerbsfähiges Angebot durchsetzen und eigenwirtschaftlich sein können.

Michèle Lisibach,

Ressortleiterin sgv

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