
Stress: Wenn Privates die Arbeit erfasst
Groupe Mutuel – Psychische Gesundheit steht im Fokus des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM), einer der Kernkompetenzen der Groupe Mutuel.
URNENGANG – Die Abstimmung am 28. September über die Abschaffung des Eigenmietwerts stellt eine grosse Chance dar. Seit rund 100 Jahren belastet diese Fantasiesteuer die Eigenheimbesitzer. Mit einem Ja würde diese historische Steuerungerechtigkeit endlich korrigiert – und zudem die Wirtschaft angekurbelt.
Der Eigenmietwert ist eine Steuer auf ein fiktives Einkommen. Fiktiv deshalb, weil es darauf beruht, was Eigenheimbesitzer verdienen könnten, wenn sie ihre Immobilie vermieten würden. Der Eigenmietwert wird deshalb völlig zu Recht als ungerecht empfunden. Denn es handelt sich um die Besteuerung eines Einkommens, das die Eigentümer in Wirklichkeit gar nie erhalten.
Bereits seit rund 100 Jahren belastet diese Geistersteuer das Portemonnaie der Hausbesitzer. Im Jahr 1915, während des Ersten Weltkriegs, wurde sie als einmalige Kriegssteuer eingeführt, um den Rückgang der Zolleinnahmen auszugleichen. Doch wie es bei Steuern üblich ist, gehen sie – einmal eingeführt – nie wieder weg. 1934 wurde der Eigenmietwert dann erneut und 1958 dauerhaft eingeführt.
Es ist nun also höchste Zeit, diesem Spuk ein Ende zu setzen. Die Schweizerische Gewerbekammer, das Parlament des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv, hat deshalb Ende April die Abschaffung dieser Fantasiesteuer empfohlen. Am 28. September kommt die Vorlage an die Urne.
Der sgv und andere Befürworter der Abschaffung wie der Schweizerische Hauseigentümerverband (HEV) führen mehrere überzeugende Argumente an. Der Eigenmietwert schafft eine steuerliche Ungerechtigkeit, indem er ein Einkommen besteuert, das für Eigentümer nicht existiert. Mieter werden im Gegensatz nicht mit einer solchen Steuer belastet.
«Eine dynamischere Wirtschaft käme allen zugute.»
Fiele der Eigenmietwert weg, würde das den Immobilienbesitz vor allem für junge Familien durch einen zeitlich begrenzten Abzug der Hypothekenzinsen erschwinglicher machen. Vor dem Hintergrund hoher Immobilienpreise wäre dies für viele Schweizer Haushalte eine willkommene Erleichterung und würde den Zugang zu Wohneigentum erleichtern.
Ein weiteres Schlüsselargument ist die Verringerung der Verschuldung. Das derzeitige System fördert die Verschuldung, indem es den Abzug von Hypothekenzinsen ermöglicht, was Hausbesitzer dazu veranlasst, hohe Schuldenstände aufrechtzuerhalten. So hat die Schweiz eine der höchsten privatwirtschaftlichen Verschuldungen. Das ist eine grundlegende Schwäche im Fall, dass der Schweizer Immobilienmarkt in eine Krise geraten sollte. Durch die Abschaffung des Eigenmietwerts hätten Hausbesitzer stattdessen einen Anreiz, ihre Schulden schneller zurückzuzahlen, wodurch ihre finanzielle Stabilität verbessert würde. Darüber hinaus würde das durch die Abschaffung eingesparte Geld vollständig an die Eigentümer zurückfliessen, so dass diese ihre Finanzen besser nach ihren spezifischen Prioritäten verwalten könnten.
Die Abschaffung des Eigenmietwerts würde auch die Wirtschaft ankurbeln. Steuersenkungen würden das verfügbare Einkommen der Hausbesitzer erhöhen und so den Konsum und die Investitionen fördern. Eine dynamischere Wirtschaft käme allen zugute, würde Arbeitsplätze schaffen und das Wachstum fördern.
Gleichzeitig können Kantone dank einer neue Verfassungsbestimmung eine besondere Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften einführen. Das stärkt den Föderalismus, und erlaubt es den Kantonen, Entscheidungen zu treffen, die auf ihre regionalen Besonderheiten zugeschnitten sind, wie zum Beispiel Abzüge für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen. Diese grössere Flexibilität würde es den Kantonen ermöglichen, besser auf die Bedürfnisse ihrer Bürger einzugehen, wodurch der soziale und wirtschaftliche Zusammenhalt des Landes gestärkt würde.
Der sgv empfiehlt deshalb, der Abschaffung des Eigenmietwerts am 28. September an der Urne zuzustimmen. Ein JA ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines gerechteren Steuersystems, welches der gesamten Gesellschaft zugutekommt.
Mikael Huber, Ressortleiter sgv
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