Publiziert am: 15.08.2025

Ein Gamechanger im Aussenhandel

VERZOLLUNG – Mit dem neuen Zollsystem PASSAR löst das Bundesamt für Zoll und Grenz­sicher­heit (BAZG) das in die Jahre gekommene e-dec-System schrittweise ab. Das neue System bringt insbesondere den KMU mehrere Vorteile bei Import und Export.

Das BAZG hat die Umstellung des europäischen Transitverfahrens NCTS, Version 5, zum Anlass genommen, das alte NCTS-System durch Passar 1.0 abzulösen. Dieser Wechsel wurde per 1. Juni 2023 erfolgreich vorgenommen. Im Anschluss wird nun auch der Export per Ende 2025 auf das neue System Passar 1.0 migriert.

KMU sparen Zeit und Geld

Mit der Version 2.0 wird ab 2026 auch die Importabfertigung von e-dec auf Passar gewechselt. Und dieser Wechsel hat es in sich! Mit Passar hat das BAZG auch einen neuen Grundprozess in der Warenabfertigung eingeführt. Dieser ist neu voll elektronisch und beschleunigt den Grenzübertritt massgeblich.

Die grösste Änderung jedoch liegt darin, dass eine Importzolldeklaration neu auch im Voraus durch den Importeur selber angemeldet werden kann. Dazu braucht es keine Bewilligung oder sonstige Verfahren wie zugelassene Empfänger etc. Jeder Importeur, also das einzelne KMU, kann neu selber seine Deklarationen übermitteln und so viel Geld bei der Abfertigung sparen. Ein Novum, welches mit dem alten e-dec-System nicht möglich war.

Einfachere Importzolldeklaration dank Industriezollabbau

Die Importzolldeklaration ist kompliziert und benötigt Erfahrung und Know-how. Dank dem per 1. Januar 2024 eingeführten Industriezollabbau wurde dies stark vereinfacht. Ein Hauptmerkmal ist die achtstellige Zolltarifnummer. Diese wurde für die Warenkapitel 25–97 (Industriewaren) auf sechs Stellen gekürzt. So entsprechen die ersten sechs Stellen der Zolltarifnummer dem internationalen harmonisierten System (HS-Code), welches im Normalfall der Exporteur für seine Warenlieferung in die Schweiz verwendet. Ein zweites wichtiges Merkmal ist die Aufhebung der Zölle für Industriewaren der Kapitel 25–97. Dies bedeutet eine einfachere Abfertigung ohne Vorpapiere resp. provisorische Abfertigung, denn die Waren zahlen eh keinen Zoll. Es muss also nur die Einfuhrsteuer abgerechnet werden.

Neue Möglichkeit dank Passar 2.0

Man könnte sich nun ein neues Szenario für die Importverzollung ausdenken:

Mit den Unterlagen des Exporteurs (Verkäufer) kann der Importeur seine Zolldeklaration im Voraus erstellen, entweder mit einer Software oder über das kostenlose BAZG-Zollportal DECLAR.

Mit der erhaltenen Rückmeldung (PDF-Barcode) können die Waren die Grenze passieren.

Mit der Aktivierung der Deklaration beim Grenzübertritt erhält der Importeur automatisch die elektronische Veranlagungsverfügung (eVV) bereitgestellt.

Das Kontrollieren der eVV auf Vollständigkeit bleibt erspart.

Dank Selbstdeklaration enthalten die eVV die nötigen Referenznummern für die interne Verarbeitung.

Die dabei erzielte Kosteneinsparung pro Importdeklaration liegt auf der Hand.

Massive Verbesserungen für KMU

Dank dem neuen Grundprozess und Passar 2.0 hat das BAZG einen wirklichen Gamechanger in der Zollabfertigung lanciert, der für die KMU-Nutzer massive Verbesserungen bringt. Verbesserungen, die nicht zuletzt dank der Zusammenarbeit des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv mit dem Swiss Shippers’ Council (SSC) eingeführt werden.

Philipp Muster* undPatrick Dümmler, Ressortleiter sgv

www.swiss-shippers.ch

* Philipp Muster ist Direktor des Swiss Shippers’ Council und Experte für Digitalisierung und Aussenhandel.

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