D. V. aus R.: Wir betreiben in unserer eigenen Liegenschaft ein Fitnessstudio mit Wellnessbereich. Vor ein paar Jahren hatten wir nach starken Niederschlägen Wasser im Untergeschoss. Die Umkleidekabinen, die Saunen und die Lagerräume wurden stark in Mitleidenschaft gezogen. Wir hatten auch viel Wasser in der Tiefgarage. Unsere Versicherung hatte uns damals für die Schäden am Gebäude und an den Einrichtungen entschädigt. Wir mussten aber das Fitnessstudio und den Wellnessbereich für Wochen schliessen. Wir denken schon lange über Schutzmassnahmen nach. Die zunehmenden Unwetter zeigen auf, dass Handlungsbedarf besteht. Ein solches Ereignis kann sich schliesslich jederzeit wieder ereignen. Was können wir tun? Beteiligt sich die Versicherung an den Kosten für Schutzmassnahmen?
Sehr geehrter Herr V.: Vielen Dank für Ihre Frage. Sie sprechen ein wichtiges Thema an, nämlich Objektschutzmassnahmen. Diese baulichen Massnahmen verhindern oder vermindern Schäden zum Beispiel durch Hochwasser. Wichtig sind zudem organisatorische Massnahmen wie Schulung der Mitarbeitenden und Notfallpläne.
Mit verhältnismässigem Aufwand kann mit einer Gebäudeschutzmassnahme das Schadenpotenzial erheblich verringert werden. Daher weisen solche Vorkehrungen in der Regel ein attraktives Kosten-Nutzen-Verhältnis auf. Diese Investitionskosten gehen grundsätzlich zu Lasten des Gebäudeeigentümers.
Verschiedene Typen von Objektschutzmassnahmen
Es wird zwischen verschiedenen Typen von Objektschutzmassnahmen unterschieden. So können Massnahmen permanent wirken, wie beispielsweise Bauen in erhöhter Lage, Installieren von Rückstauventilen, Erstellen von Schutzmauern und erhöhten Lichtschächten. Dann gibt es teilmobile Schutzmassnahmen, die fest installiert und im Ereignisfall automatisch aktiviert werden (etwa eine Klappschotte vor der Tiefgarageneinfahrt) oder mobile Schutzmassnahmen, wie mobile Dammbalken.
Versicherungen und Behörden unterstützen
Verschiedene Versicherungen verfügen über Informationsbroschüren mit Empfehlungen für Objektschutzmassnahmen oder bieten durch ihre Experten sogenannte Schwachstellenanalysen mit Massnahmenempfehlungen für eine wirksame Prävention vor Risiken der Naturgefahren an.
Umfassende Hilfestellungen bietet auch die Website «schutz-vor-naturgefahren.ch», welche von der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG) betrieben wird. Unter www.schutz-vor-naturgefahren.ch erfahren Sie mit dem Naturgefahren-Check, wie gefährdet Ihr Standort ist und wie Sie Ihre Liegenschaft schützen können. In den meisten Kantonen werden Finanzierungshilfen an Gebäudeschutzmassnahmen geleistet.
Attraktives Kosten-Nutzen-Verhältnis
Mit verhältnismässigem Aufwand lassen sich durch geeignete Präventionsmassnahmen die Sicherheit und der Schutz von Personen, Eigentum und Betrieb gewährleisten. Ich empfehle Ihnen, Ihre Gebäudeversicherung oder die kantonalen Fachstellen zu Naturgefahren auf das Thema Objektschutz anzusprechen. Sie können Ihnen etwa Informationsmaterial aushändigen und sie allenfalls mit der Einschätzung einer Expertin oder eines Experten anlässlich einer Begehung vor Ort unterstützen. Für die konkrete Planung einer Objektschutzmassnahme sollte anschliessend eine Fachperson von einem spezialisierten Ingenieurbüro beigezogen werden.