Während der Sommerferien haben sich im Bereich der Kommissionsgebühren auf bargeldlose Zahlungsmittel gleich zwei positive Entwicklungen für die KMU ergeben. Einerseits hat sich der Preisüberwacher mit Worldline auf einen neuen Gebührendeckel bei Debitkartenzahlungen unter 15 Franken geeinigt. Andererseits beendet die Wettbewerbskommission (WEKO) ihre Untersuchung gegenüber Visa in Sachen Interchange-Gebühren mit einem neuen durchschnittlichen Höchstsatz von 0,15 Prozent.
Neue Höchstgebühren bei Worldline
Die Regelung des Preisüberwachers gilt für Debitkartenzahlungen, welche über den Acquirer Worldline abgewickelt werden. Liegt der Betrag einer solchen Zahlung unter 15 Franken, so liegt die Maximalgebühr künftig 0,3 Prozent tiefer als heute – und zwar unabhängig vom Herkunftslands der Karte.
«der sgv fordert die Acquirer auf, die Kostensenkungen an die KMU weiterzugeben.»
Konkret heisst dies, dass bei einer Zahlung mit einer Debit Mastercard neu maximal 8 Rappen plus 0,19 Prozent Gebühren anfallen dürfen und bei einer Visa Debit maximal 10 Rappen plus 0,65 Prozent. Für Beträge über 15 Franken gelten weiterhin die Höchstgebühren von 2 Franken bei Debit Mastercard und 3.50 Franken bei Visa Debit.
Angepasste Interchange-Gebühren bei Visa Debit
Ende Juli verkündete ausserdem die WEKO ihre Einigung mit Visa bezüglich der Interchange-Gebühren – dem Teil der Kommissionsgebühr, welche der Bank zusteht – auf deren Debitkarten. Neu soll dieser Gebührenteil durchschnittlich maximal 0,15 Prozent betragen – mit gewissen Unterschieden je nach Zahlungskategorie. Ausserdem gilt eine Obergrenze von 36 Rappen pro Transaktion bei Beträgen ab 300 Franken. Gültig ist die Regelung für alle Zahlungen mit Debitkarten von Visa am Verkaufspunkt – egal ob mit der physischen Karte oder mit einem mobilen Endgerät wie Smartphone oder -watch.
Nebst dieser Regelung wurde sich die WEKO mit Visa auch über die Interchange-Gebühren bei ausländischen Karten einig. Diese werden merklich gesenkt, und zwar sowohl bei Debit- als auch bei Kreditkarten (von 1 auf 0,2 Prozent, beziehungsweise von 1,15 auf 0,44 Prozent).
sgv begrüsst beide Anpassungen
Der Schweizerische Gewerbeverband sgv begrüsst das Engagement des Preisüberwachers. Die neue einvernehmliche Regelung mit dem Acquirer Worldline stellt eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Status quo dar. Auch die Einigung der WEKO mit Visa begrüsst der sgv. Dabei gilt es insbesondere hervorzuheben, dass auch Zahlungen mit mobilen Endgeräten von der Regelung erfasst werden – anders als bei der letztjährigen Regelung mit Mastercard.
Gemeinsam mit dem Bekenntnis zu mehr Gebührentransparenz, welches das Parlament im Juni abgegeben hat, tragen beide Einigungen zur vom sgv seit Langem geforderten Entlastung der KMU von überhöhten Gebühren bei. Nun fordert der sgv die Acquirer auf, diese Anpassungen in ihren Verträgen mit den KMU zu berücksichtigen und die Kostensenkungen an diese weiterzugeben.
Langfristig braucht es mehr
Der sgv setzt sich auch weiterhin dafür ein, dass die Belastung der KMU durch überhöhte Kommissionsgebühren reduziert wird. Die neuen Regelungen tragen dazu bei, aber sie reichen alleine nicht aus. Es ist dringend notwendig, dass der Wettbewerb auf dem Acquiring-Markt wiederhergestellt wird, um die Gebühren zu senken. Denn dessen Fehlen verunmöglicht heute eine faire Preisbildung und zwingt KMU, überhöhte Gebühren zu akzeptieren.
Der sgv fordert die WEKO auf, hier endlich aktiv zu werden. Denn nur so können die KMU langfristig und effektiv von überhöhten Gebühren befreit werden.
Michèle Lisibach,
Ressortleiterin sgv