Nationalrat entscheidet sich für das kleinere Übel – es braucht aber eine strukturelle Reform der AHV
Bürokratisches Monster abwenden
Regulierungen – Mit dem Investitionsprüfgesetz (IPG) will der Bund angeblich die nationale Sicherheit stärken. Doch in Wahrheit droht mit dem Gesetz ein Papiertiger, der den Wirtschaftsstandort Schweiz schwächt, Investoren vergrault und KMU mit zusätzlichen Hürden belastet.
Das Investitionsprüfgesetz (IPG) steht auf der Agenda des Ständerats in der Herbstsession. Es bezweckt, Übernahmen inländischer Unternehmen durch ausländische Investoren zu verhindern. Es trifft nicht nur internationale Grosskonzerne, sondern mitten ins Herz der Schweizer KMU: Wer in sensiblen Branchen tätig ist und einen weltweiten Jahresumsatz von mindestens 10 Millionen Franken erwirtschaftet, muss künftig Aktenberge produzieren und Bewilligungsgesuche stellen. Für viele Betriebe bedeutet das: mehr Zeit im Büro statt beim Kunden, mehr Geld für Juristen statt für Innovation.
Abschied vom Erfolgsmodell
Die zentralen Begriffe im Gesetz – «öffentliche Ordnung» und «nationale Sicherheit» – sind schwammig und dehnbar. Damit wird jede Firmenübernahme zum Risiko: Heute erlaubt, morgen verboten. Unternehmer brauchen Planungssicherheit, keine politische Willkür. Das IPG schafft aber genau das Gegenteil – eine Grauzone, die Rechtsunsicherheit zementiert.
Die Schweiz war immer erfolgreich, weil sie die Rechtssicherheit garantierte, offen, innovationsfreundlich und regulatorisch schlank war. Mit dem IPG verabschiedet man sich von diesem Erfolgsmodell. Anstatt Kapital anzuziehen, sendet die Schweiz ein klares Signal an ausländische Investoren: «Hier seid ihr unerwünscht.» Wer so handelt, gefährdet Arbeitsplätze, Wertschöpfung und die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Volkswirtschaft.
Sicherheit als Vorwand
Die Schweiz verfügt bereits heute über Instrumente, um kritische Infrastrukturen und Unternehmen vor fremden Mächten zu schützen. Das IPG ist nichts weiter als ein doppelter Boden – überflüssig und schädlich zugleich. Statt echten Schutz bringt es lähmende Verfahren, mehr Staat und weniger Markt.
Im Gegensatz zum Nationalrat, der die Vorlage des Bundesrates massiv verschärfte, hat die Kommission des Ständerates den Unsinn erkannt und lehnt das IPG ab. Interessant ist der Weg zu dieser Ablehnung. Eine Mehrheit der Kommission machte zuerst nicht nur die Verschärfungen des Nationalrates rückgängig, sondern sorgte auch dafür, dass die Vorlage des Bundesrates an entscheidenden Stellen weiter abgeschwächt wurde. In der Gesamtabstimmung fiel das IPG schliesslich durch.
Dies entspricht der Positionierung des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv, der sich vehement für die Ablehnung des Gesetzes ausspricht.
«Das Gesetz schafft eine Grauzone, die Rechtsunsicherheit zementiert.»
Sollte dies aufgrund der politischen Konstellationen in beiden Räten aber nicht möglich sein, hat der sgv im Detail die notwendigen Änderungen am Entwurf ausgearbeitet und den Parlamentarierinnen und Parlamentariern zur Verfügung gestellt. Es befriedigt den sgv, dass bisher zumindest die Kommission des Ständerates den Argumenten gefolgt ist.
Das Investitionsprüfgesetz ist ein klassisches Beispiel für Überregulierung: gut gemeint, aber schlecht gemacht. Es baut Hürden auf, schwächt den Standort und gefährdet die Offenheit, die unsere Wirtschaft stark gemacht hat. Was die Schweiz braucht, ist weniger Staat und mehr Unternehmergeist – nicht ein weiteres Bürokratiemonster, das Investitionen abwürgt, bevor sie überhaupt entstehen.
Patrick Dümmler,
Ressortleiter sgv
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