Gewerbeverband fordert Stopp bei Nachhaltigkeitsregulierung
Die Sicht der sgv-Mitglieder ist gefragt
SCHWEIZ–EU – Für den Schweizerischen Gewerbeverband sgv ist rund um die Behandlung des EU-Pakets ein basisdemokratisch abgestütztes Verfahren wichtig. Die Mitglieder des sgv sollen zu Wort kommen und ihre Position darlegen können. Ihre Antworten sind bis zum 19. September einzureichen.
Am 13. Juni 2025 ist die Vernehmlassung zum Paket Schweiz–EU gestartet worden. Sie dauert bis Ende Oktober 2025. Für den Schweizerischen Gewerbeverband sgv ist ein basisdemokratisch abgestütztes Verfahren wichtig. Die Mitglieder des sgv sollen zu Wort kommen und ihre Position darlegen können. sgv-Mitglieder sind eingeladen, ihre Rückmeldung bis zum 19. September 2025 an den verantwortlichen Ressortleiter Dieter Kläy (d.klaey@sgv-usam.ch) zu senden. Allen Verbänden und Organisationen, die das bereits gemacht haben, sei an dieser Stelle herzlich gedankt.
Paket Schweiz–EU
Die Elemente des Pakets umfassen: drei neue Abkommen zum Strom, zur Lebensmittelsicherheit und zur Gesundheit, eine gesicherte Beteiligung an EU-Programmen (Forschung, Innovation, Bildung, Jugend, Sport, Kultur und weitere Bereiche), Vorschriften über staatliche Beihilfen im Luftverkehrs- und Landverkehrsabkommen sowie dem künftigen Stromabkommen, die Personenfreizügigkeit mit Prinzipien und Ausnahmen bezüglich Einwanderung und Lohnschutz sowie, neben weiteren Punkten, die institutionellen Elemente (dynamische Rechtsübernahme, einheitliche Auslegung der Abkommen, Überwachung, Streitbeilegung).
Massnahmen zur innenpolitischen Absicherung des Lohnniveaus
Besonders von Bedeutung sind die 14 Massnahmen zum Lohnschutz.
«SGV-MITGLIEDER REICHEN IHRE Stellungnahmen BITTE BIS ZUM 19. SEPTEMBER EIN.»
Sie richten sich in erster Linie an Entsendebetriebe aus der EU und umfassen unter anderem die Weiterentwicklung und Zentralisierung des Meldeverfahrens, die Pflicht der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringer aus dem EU-Raum zur Benennung eines Ansprechpartners in der Schweiz; eine Dokumentationspflicht vor Ort für ausländische Entsendebetriebe und Anpassungen des zentralen Meldeverfahrens an neue Anforderungen bei Erhebung der Kaution; die Einführung von Verwaltungssanktionen bis hin zu einer Dienstleistungssperre bei Nichtleisten der Kaution im Wiederholungsfall; GAV-Bescheinigungen als Standard im öffentlichen Beschaffungswesen zum Nachweis der Lohn- und Arbeitsbedingungen; eine Tragepflicht eines paritätischen Baustellenausweises (mit Informationen zur Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen) auf öffentlichen Baustellen und die Erstunternehmerhaftung für Sanktionen und Kontrollkosten der paritätischen Kommissionen. Die bisherige Regelung zur Dienstleistungssperre im Entsendegesetz wird beibehalten. Zudem sind weitere Massnahmen zur Sicherung der sozialpartnerschaftlichen Strukturen beim Lohnschutz vorgesehen, die die zwischen der Schweiz und der EU ausgehandelten Massnahmen abfedern.
Dieter Kläy, Ressortleiter sgv
Paket Schweiz–EU
Die Dienstleistungen des sgv für seine Mitglieder
Das Dienstleistungspaketdes Schweizerischen Gewerbeverbands sgv für seine Mitglieder umfasst:
• Webinare: Informationswebinare zum Stromdossier und zur Personenfreizügigkeit/Zuwanderung sowie kontradiktorisches Webinar mit Darlegung von Pro- und Kontrastandpunkten und Hintergründen aus staatsrechtlicher Sicht. Bei Interesse können Sie unter webinare@sgv-usam.ch einen Link anfordern.
• Behandlung fachspezifischer Themen und Fragestellungen: Für Ihre Rückfragen zu einzelnen Dossiers und Punkten der Vernehmlassungsvorlage stehen Ihnen auf der sgv-Geschäftsstelle verschiedene Ansprechpartner zur Verfügung. Formulieren Sie Ihr Anliegen und wenden Sie sich über info@sgv-usam.ch an den sgv.
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