Publiziert am: 05.09.2025

KMU brauchen Planungssicherheit

Strassentransport – Die Weiterentwicklung der LSVA ist vergangene Woche in die parlamentarische Debatte gestartet. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv fordert diesbezüglich unter anderem mehr Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen sowie die Wahrung der Technologieneutralität.

Aktuell berät die nationalrätliche Verkehrskommission über die Weiterentwicklung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA), welche auf Lastwagen ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht erhoben wird, um die externen Kosten des Schwerverkehrs zu decken. Die Vorlage sieht vor, dass künftig auch elektrisch angetriebene Fahrzeuge, welche heute von der LSVA befreit sind, abgabepflichtig sein sollen. Zur weiteren Förderung klimafreundlicher Antriebstechnologien und zur Wahrung der Investitionssicherheit für Strassentransportunternehmen sind zusätzlich flankierende Massnahmen vorgesehen.

Justierungen notwendig

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv befürwortet die grundsätzliche Stossrichtung der Vorlage. Auch elektrisch angetriebene Fahrzeuge verursachen gewisse externe Kosten, die es zu internalisieren gilt. Daher ist deren Integration in die LSVA angezeigt. Allerdings ist die Vorlage in einigen Punkten zu wenig verbindlich ausgestaltet, weshalb der sgv mehrere Anpassungen fordert.

«Der sgv fordert mehrere Anpassungen.»

Die Vorlage sieht vor, dass elektrisch angetriebene Fahrzeuge ab 2029 LSVA-pflichtig werden sollen. Für Unternehmen, welche bereits entsprechende Fahrzeuge angeschafft haben, bedeutet dies wesentlich höhere Kosten, als sie bei ihrer Investition kalkuliert haben. Um die Planungs- und Investitionssicherheit der Unternehmen zu erhöhen, fordert der sgv, dass die Unterstellung elektrisch angetriebener Fahrzeuge unter die LSVA nicht vor 2031 erfolgt.

Aus demselben Grund ist die geplante siebenjährige Vorlaufzeit, mit welcher der Bund künftig die LSVA-Tarife ankündigt, auf Gesetzesstufe, und nicht nur auf Verordnungsstufe, zu verankern.

Technologieoffene Formulierung

Um den Übergang elektrisch angetriebener Fahrzeuge hin zu einer LSVA-Unterstellung verträglicher zu gestalten, sieht die Vorlage eine degressiv ausgestaltete Rabattierung für ebendiese Fahrzeuge vor. Diese Massnahme begrüsst der sgv im Sinne der Plan- und Umsetzbarkeit für die Strassentransportbranche. Wichtig ist jedoch eine verbindliche Verankerung der Rabattierung, welche momentan durch die «Kann-Formulierung» nicht gegeben ist.

Nicht zuletzt fordert der sgv eine technologieoffene Ausgestaltung der Vorlage. Momentan berücksichtigt diese lediglich elektrisch angetriebene Fahrzeuge. Es gibt jedoch bereits heute weitere klimafreundliche Antriebstechnologien, wie beispielsweise Biogas, synthetische Treibstoffe oder auch Wasserstoff-Verbrennungstechnologien. Der sgv ist der Ansicht, dass Gesetzestexte auf detaillierte technologische Vorgaben verzichten sollten. Denn sonst können sie innovationshemmend wirken und schnell veralten. Eine technologieoffene Formulierung der Vorlage ist daher angezeigt.

Beratung geht weiter

An ihrer letzten Sitzung beschäftigte sich die nationalrätliche Verkehrskommission mit der Vorlage.

«Momentan berücksichtigt die Vorlage lediglich elektrisch angetriebene Fahrzeuge.»

Dabei diskutierte sie über verschiedene Aspekte der Vorlage sowie über Anträge zum Teuerungsausgleich und zur Technologieoffenheit. Ihre Beratung wird die Kommission im Oktober 2025 fortsetzen, weshalb sich der Nationalrat frühestens im Dezember mit der Vorlage befassen wird.

Für den weiteren Verlauf der Beratung fordert der sgv die Berücksichtigung der Anliegen der KMU für Planungs- und Investitionssicherheit sowie für Technologieneutralität.

Michèle Lisibach,

Ressortleiterin sgv

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