
Firmen sind zurückhaltend
Einstellungsbereitschaft – Die Schweizer Unternehmen wollen im vierten Quartal weniger Personal einstellen. Das zeigt die neuste Beschäftigungsprognose der ManpowerGroup. Eine Ausnahme gibt es allerdings.
Umstellung – Das SECO führt ein neues Auszahlungssystem zur Abwicklung der Leistungen der Arbeitslosenversicherung ein.
Seit 2017 arbeitet das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO zusammen mit den Arbeitslosenkassen sowie den weiteren Durchführungsstellen der Arbeitslosenversicherung (ALV) intensiv an der Entwicklung eines neuen Auszahlungssystems zur Abwicklung der Leistungen der ALV (ASAL 2.0). In den Jahren 2023 und 2024 ist das SECO für die Teilbereiche Kurzarbeits-, Schlechtwetter- und Insolvenzentschädigung bereits auf das neue System umgestiegen.
Am 6. Januar 2026 wird die SAP-basierte Lösung nun auch für den Hauptbereich Arbeitslosenentschädigung eingeführt. Die Umstellung auf ASAL 2.0 bringt zahlreiche Änderungen mit sich. Unter anderem wurden die Formulare der Arbeitslosenentschädigung überarbeitet und neu gestaltet. Die Formulare werden neu anhand eines QR-Codes erkannt, die Angaben mittels einer Schrifterkennungssoftware gelesen und direkt in ASAL 2.0 übertragen.
«Im Oktober 2025 werden alle überarbeiteten Formulare auf www.arbeit.swiss aufgeschaltet.»
Aus diesem Grund ist die identische Darstellung der Felder und des QR-Codes unentbehrlich. Formulare im bisherigen Format, die nach dem 18. Dezember 2025 bei den Arbeitslosenkassen eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Für eine effiziente Datenverarbeitung ab Januar 2026 führt das SECO die neuen Formulare bereits vor der Inbetriebnahme des neuen Auszahlungssystems ein. Im Oktober 2025 werden alle überarbeiteten Formulare auf www.arbeit.swiss aufgeschaltet.
Damit die Arbeitgeber, welche Formulare aus ihrer Software generieren, diese entsprechend anpassen können, werden die beiden Formulare «Arbeitgeberbescheinigung» und «Bescheinigung über Zwischenverdienst» auf www.arbeit.swiss (siehe beiliegenden QR-Code) im Voraus zur Verfügung gestellt. Das SECO bittet die Arbeitgeber, die Prozesse entsprechend anzupassen und bereits ab Oktober 2025 die neuen Formulare zu verwenden.
Der Bereich «Internationales», in dem insbesondere die «Arbeitgeberbescheinigung international» zur Anwendung kommt, wird nicht auf das neue System umgestellt. Der aktuelle Prozess wird weitergeführt und die bisherigen Formulare werden weiterverwendet.
Das SECO steht bei allfälligen Fragen gerne unter kae-ffe@seco.admin.ch zur Verfügung. pd
Die neuen Formulare finden sich auf folgender Website:
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