Vorstand des Gewerbeverbands beurteilt EU-Verträge kritisch und empfiehlt eine Abstimmung mit Ständemehr
Ein guter Anfang
BAUEN – Kürzlich gab der Bundesrat bekannt, mit einer Einschränkung der Direktanwendung des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder (ISOS) künftig Bauverfahren – insbesondere von Wohnungen – vereinfachen zu wollen. Für den Schweizerischen Gewerbeverband sgv ist dies ein Schritt in die richtige Richtung. Es sind jedoch auch noch weitere Entlastungsmassnahmen nötig.
Die Bautätigkeit in der Schweiz ist auf einem tiefen Niveau. Insbesondere der Wohnungsbau ist rückläufig. Für den Schweizerischen Gewerbeverband sgv ist klar, dass dies unter anderem von zu hohen Hürden für das Bauen herrührt. Beispiele sind anspruchsvolle Bauvorschriften, komplexe und langwierige Verfahren, ausgedehnte Einsprachemöglichkeiten und ein einschränkender Denkmal- und Ortsbildschutz. Dass diesbezüglich gehandelt werden muss, ist mittlerweile allgemein anerkannt. So hat kürzlich auch der Bundesrat beschlossen, beim Aspekt des Ortsbildschutzes anzupacken, und zwar über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder (ISOS).
Verhinderungsvehikel ISOS
Beim ISOS handelt es sich um ein bundesweites Inventar, welches dem Schutz besonders wertvoller Ortsbilder dienen soll. Es dokumentiert und bewertet historische Dörfer, Städte und Stadtteile, die aufgrund ihrer kulturellen, geschichtlichen oder baulichen Bedeutung als besonders erhaltenswert gelten. Das Ziel ist, diese Ortsbilder bei Planungen und baulichen Veränderungen zu berücksichtigen.
«Der sgv fordert den Abbau von Regulierungen zur Vereinfachung der Bauvorschriften.»
Obwohl das ISOS eigentlich keine direkte rechtliche Wirkung hat, hat es sich dennoch mit der Zeit schleichend von einem Inventar zu einer der wichtigsten raumplanerischen Entscheidungsgrundlagen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene entwickelt. Dadurch diktiert es heute eine Vielzahl von Bau- und Planungsprozessen.
Besonders hervorzuheben gilt in diesem Zusammenhang die sogenannte Direktanwendung des ISOS. Diese tritt ein, wenn ein Projekt die Erfüllung einer Bundesaufgabe betrifft, zum Beispiel den Gewässerschutz oder Mobilfunkantennen. In diesem Fall muss das ISOS unmittelbar und verbindlich im Bau- und Planungsprozess berücksichtigt werden. In der Folge kommt es meist zu einem zeitintensiven Gutachten durch die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission sowie zu einem komplexen qualifizierten Interessenabwägungsverfahren.
Einschränkung der Direktanwendung
Da gerade die Direktanwendung des ISOS in der Vergangenheit oft Blockaden bei Bauprojekten ausgelöst hat, hat der Bundesrat beschlossen, diese künftig einzuschränken. Die Massnahme geht aus einem runden Tisch hervor, bei welchem unter anderem auch die Wirtschaft mitarbeitete. Die Direktanwendung soll nur noch dann erfolgen, wenn ein Bauprojekt eine unmittelbare Auswirkung auf das Ortsbild hat. Der Bundesrat erhofft sich dadurch künftig eine erhebliche Reduktion der notwendigen Interessenabwägungsverfahren, was zu einer Verkürzung und Vereinfachung für viele Bauprojekte führen sollte.
Bauprojekte, welche beispielsweise bis zum Grundwasserspiegel reichen und daher bisher aufgrund der Tangierung einer Bundesaufgabe automatisch zur ISOS-Direktanwendung führten, sind künftig davon ausgenommen, sofern das Ortsbild nicht direkt beeinträchtigt wird. Auch die Installation von Solaranlagen auf Neubauten soll erleichtert werden.
Erster Schritt in die richtige Richtung
Durch die Einschränkung der Direktanwendung des ISOS hat der Bundesrat aus Sicht des sgv einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung gemacht, um die Hürden für das Bauen zu senken. Dies dürfte auch eine entlastende Wirkung in Sachen Wohnungsknappheit nach sich ziehen.
Für eine langfristige und nachhaltige Entlastung braucht es jedoch noch mehr. Der sgv fordert die Einschränkung überbordender Einsprachemöglichkeiten, die einzig dem Zweck der Verhinderung dienen, sowie die Straffung der Verfahren und den Abbau von Regulierungen zur Vereinfachung der Bauvorschriften.
Michèle Lisibach, Ressortleiterin sgv
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