Publiziert am: 17.10.2025

Ein unnötiges Gesetz

Svizra27 – Landesausstellungen sind wichtige und für die Schweiz identitätsstiftende Ereignisse. Ein neues Förderungsgesetz dazu braucht es allerdings nicht. Zuerst müssen sowieso die Bundesfinanzen wieder in Ordnung gebracht werden.

Seit 2002 die sechste und bisher letzte Landesausstellung Expo.02 im Drei-Seen-Land stattfand, sind verschiedene Versuche für nationale und regionale Landesausstellungen unternommen worden. Bund und Kantone anerkennen den Bedarf. Mit einer Motion ist aus dem Ständerat der Auftrag erteilt worden, Rahmenbedingungen für eine nächste Landesausstellung ab dem Durchführungsjahr 2030 festzulegen. Auch der Schweizerische Gewerbeverband sgv hat sich jüngst im Projekt Svizra27 engagiert.

Finanzielles Risiko

Eine Landesausstellung verursacht hohe Kosten und ist ein finanzielles Risiko, das allein private Akteure kaum tragen können und wollen. Nur schon die Sicherheit im öffentlichen Raum ist eine aufwendige und teure Angelegenheit. Ohne finanzielle Mittel und Leistungen der öffentlichen Hand geht es nicht.

Hat der Bund damals die Expo.02 noch mittels Kreditbeschlüssen unterstützt, ist der Bundesrat inzwischen zum Schluss gekommen, dass für die Förderung von künftigen Landesausstellungen eine gesetzliche Grundlage in der Form eines Spezialgesetzes geschaffen werden muss. Den Grund dafür sieht er in der Rechtsentwicklung der vergangenen 25 Jahre. Seine in der Botschaft Expo.02 vertretene Auffassung, wonach Einzelfallsubventionen allein gestützt auf einen Kreditbeschluss gewährt werden können, stützt er nicht mehr. Das Kulturförderungsgesetz von 2009 kann nach seiner Auffassung auch nicht als hinreichende gesetzliche Grundlage gesehen werden.

Stabilisierung der Bundesfinanzen im Vordergrund

Eine Landesausstellung ist ein nationales Vorhaben von grosser Bedeutung, das die Schweiz als Ganzes betrifft und auch über die Landesgrenzen hinaus strahlen soll. Sie ist auch eine Chance für das Gewerbe. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv teilt jedoch die Einschätzung nicht, wonach die finanzielle Unterstützung einer Landesausstellung durch den Bund ein neues Bundesgesetz erforderlich macht. Ein von Svizra27 in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zum Schluss, dass mit dem Kulturförderungsgesetz bereits eine gesetzliche Grundlage für eine Förderung gegeben ist.

Ein neues Landeausstellungsförderungsgesetz würde die derzeit fehlenden finanziellen Mittel des Bundes nicht kompensieren. Auch eine notwendige Planungssicherheit würde aus einem reinen Gesetzesentwurf nicht resultieren, weil vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklung der Bundesfinanzen zuerst das Entlastungspaket 27 behandelt und der Bundeshaushalt nachhaltig saniert werden muss.

«Wenn sich die Finanzlage nachhaltig verbessert hat, soll eine Neubeurteilung vorgenommen werden.»

Prioritär für die Wirtschaft ist eine Stabilisierung der Bundesfinanzen. Wenn sich die Finanzlage nachhaltig verbessert hat, soll eine Neubeurteilung einer bundesseitigen finanziellen Unterstützung für eine Landesausstellung vorgenommen werden. Sollte dies bereits in den 2030er-Jahren erreicht werden, soll der Bundes-rat auf seinen Beschluss zurückkommen und die Lage neu beurteilen.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

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