Publiziert am: 03.10.2025

Gut für die Persönlichkeitsentwicklung

JUGENDURLAUB – Der Schweizerische Gewerbeverband sgv befürwortet eine zweite Jugendurlaubswoche. Gewerk­schaftliche Forderungen nach mehr Ferien hingegen lehnt er ab. Eine pauschale Erhöhung der Anzahl Ferienwochen über alle dualen Aus­bildungen gefährdet die Lernziele und verteuert die Lehre für Lehrbetriebe.

Im September ging eine Vernehmlassung zur Verlängerung des Urlaubs für ausserschulische Jugendarbeit zu Ende. Der Vorentwurf zur Änderung des Obligationenrechts sieht vor, den Jugendurlaub auf zwei Wochen zu verlängern. Damit werden zwei parlamentarische Vorstösse umgesetzt, die der sgv unterstützt hatte.

Gemeinnützige Tätigkeit nützt allen

Heute wird der Jugendurlaub für maximal fünf Arbeitstage pro Jahr bewilligt. Er kann auch tage- und halbtageweise bezogen werden. Der Urlaub ist unbezahlt. Wer einen solchen Urlaub beziehen will, muss diesen spätestens zwei Monate im Voraus der Arbeitgeberin anmelden. Auf Verlangen muss eine Bestätigung der Trägerorganisation des Anlasses, z. B. der kantonalen Sportfachstelle für J+S, vorgelegt werden.

Jugendurlaub wird gewährt für Leitungstätigkeiten (z. B. in der Pfadi, in einem Sportverein, einer sozialen oder kulturellen Gruppierung, oder wer bei der Organisation und Betreuung von Gruppenaktivitäten, thematischen Diskussionsabenden, Wochenenden, Lagern und Kursen mithilft), für Betreuungstätigkeiten (z. B. Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen), für Beratungstätigkeiten (z. B. als Instruktorin oder Instruktor bzw. Rechtsberaterin oder Rechtsberater für Anlässe mit Kindern und Jugendlichen) und für Aus- und Weiterbildungstätigkeiten für Personen, die an Kursen, Seminaren, Kongressen oder Workshops teilnehmen möchten, welche von einer Jugendorganisation organisiert werden und mit der ehrenamtlichen Arbeit im Jugendbereich in Zusammenhang stehen.

Solche ausserschulische Jugendarbeit wirkt persönlichkeitsbildend, was vor allem für Jugendliche von grossem Nutzen sein kann. Gleichzeitig nützt ein solches Engagement auch der Arbeitgeberin.

Lernende nicht unnötig unter Druck setzen

Weitergehende Ferienforderungen, wie sie derzeit z. B. für acht Wochen gestellt werden, lehnt der sgv hingegen ab. Eine pauschale Erhöhung der Anzahl Ferienwochen über alle dualen Ausbildungen gefährdet die Lernziele und verteuert die Lehre für Lehrbetriebe, was wiederum den Anreiz schmälert, Lehrstellen anzubieten. Zudem ist nicht erwiesen, dass Ferien bei den Jugendlichen das ausschlaggebende Kriterium sind. Jugendliche, die eine Lehre wählen, kennen die Anforderungen und die Bedingungen und entscheiden sich bewusst für diesen Weg.

Die Bedürfnisse und Möglichkeiten der Lernenden sind sehr individuell. Eine Verkürzung der Zeit in der Berufsschule oder im Lehrbetrieb wird gewisse Lernende zusätzlich und unnötigerweise unter Druck setzen. Im direkten Vergleich zu den vollschulischen Alternativen wie das Gymnasium und die Fachmittelschulen ist zu berücksichtigen, dass die Ferien in der Lehre bezahlt sind. In der Schule ist das nicht der Fall.

Im Raum stehen noch mehr Forderungen

Mit mehr Ferien wird es nicht getan sein. Die Forderungen gehen weiter: höhere Mindestlöhne, keine berufsfremden Arbeiten, keine Überstunden, Ausbildungsreformen und anderes mehr stehen auf dem gewerkschaftlichen Wunschzettel. Neue Regulierungen für alle, ungeachtet der Branche und der besonderen Situation des Lehrbetriebs, werden gefordert.

Gegen individuelle Absprachen spricht nichts. Bereits heute besteht die Möglichkeit, die Anzahl Ferienwochen in Betrieben und Branchen über das gesetzliche Minimum von fünf Wochen hinaus anzupassen. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv spricht sich aber gegen eine generelle Erhöhung der Ferien für Lernende auf dem Gesetzesweg aus. Im Einzelfall kann eine für beide Seiten passende Regelung getroffen werden.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

Meist Gelesen