Publiziert am: 17.10.2025

Kritisch-pragmatische Stellungnahmen

SCHWEIZ–EU – Nach einem umfangreichen Konsultationsverfahren ist die sgv-interne Vernehmlassungsphase zum Paket Schweiz–EU zu Ende. Der Vorstand hat seine Position zuhanden der Gewerbekammer verabschiedet, die Ende Oktober darüber beraten wird.

Für den Schweizerischen Gewerbeverband sgv ist die Meinungsbildung seiner Mitglieder – rund 200 Branchenverbände und 26 kantonale Gewerbeverbände – im EU-Dossier von grösster Bedeutung. Seit Beginn der Vernehmlassung Mitte Juni 2025 hat er ein besonderes Augenmerk auf Information und Partizipation gelegt.

Im Rahmen von Webinaren zur Personenfreizügigkeit und Zuwanderung sowie zum Stromdossier wurden die wichtigsten Änderungen und die möglichen Auswirkungen auf betroffene Unternehmen aufgezeigt und diskutiert. Die Bereiche Gesundheit, Lebensmittel, Land- und Luftverkehr sind in den sgv-internen Fachgremien vertieft worden.

Im Rahmen kontradiktorischer Veranstaltungen kreuzten Gegner und BefĂĽrworter aus Wirtschaft und Gewerbe die Klingen und konnten das Augenmerk auf die wichtigsten Punkte richten.

Eine sgv-intern durchgefĂĽhrte Umfrage zur generellen Betroffenheit der Branchen gab ein differenziertes Bild wieder. Der Vorstand des sgv setzte sich an insgesamt vier Sitzungen mit den Inhalten des Pakets auseinander.

Differenzierte RĂĽckmeldungen aus der Basis

Verbandsmitglieder, sowohl kantonale Gewerbeverbände als auch Branchen, und Einzelfirmen haben ein sehr differenziertes Bild an Rückmeldungen gegeben. Gerade die Beurteilung aus Branchensicht oder aus einer direkten Betroffenheit ist für ein abgerundetes Bild besonders wichtig. Im Grundsatz bekennen sich die Mitglieder zu stabilen rechtlichen Rahmenbedingungen im Verhältnis zur EU.

Zu verschiedenen Punkten sind kritisch-pragmatische Stellungnahmen eingegangen. Kritische Rückmeldungen sind vor allem mit Bezug auf die dynamische Rechtsübernahme geäussert worden. Insbesondere die Rechtsübernahme nach dem Integrationsprinzip und die damit verbundene Gefahr des «Durchrutschens von Regulierungen», ohne dass der Gesetzgeber oder die Sozialpartner und Verbände ein Wort mitzureden hätten, kann nicht bedingungslos akzeptiert werden. Das Stromabkommen wird eher positiv beurteilt (siehe Artikel «Warum die Schweiz anfällig ist»), währenddem der Lebensmittelsicherheitsraum und die damit verbundene Totalrevision des Lebensmittelgesetzes von den betroffenen Verbänden als Blackbox mit vielen Unklarheiten eingeschätzt wird.

Fehlende Informationen im Lebensmittelbereich

Im Gegensatz zum Lebensmittelbereich, wo die einschlägigen Verbandsmitglieder nicht oder nicht wesentlich in die Entstehung der Gesetzgebung einbezogen worden sind, ist der sgv seit August 2023 im Rahmen von runden Tischen oder sozialpartnerschaftlich aufgestellten Konsultationsorganen in die Dossiers Personenfreizügigkeit und Zuwanderung involviert worden. Das Gleiche gilt für das UVEK in Bezug auf das Stromabkommen.

In den letzten zwei Jahren sind die Informationen und Positionen jeweils in den ständigen Kommissionen und Arbeitsgruppen des sgv erläutert und diskutiert worden, was zur Folge hat, dass der Informationsstand über diese Dossiers in der Mitgliederbasis gut sein dürfte.

FĂĽr eine Parole ist es noch zu frĂĽh

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv fasst in seiner vorläufig abschliessenden Stellungnahme zum Vernehmlassungspaket noch keine Parole. Diese steht erst nach der Beratung der voraussichtlich im April 2026 verabschiedeten Botschaft des Bundesrates zur Diskussion, was kaum vor 2027 der Fall sein wird. Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens nimmt der sgv vorerst eine Beurteilung der besonders gewerberelevanten Punkte vor und bezieht auf diese Weise Position.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

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