Publiziert am: 03.10.2025

Pragmatisch und zielführend

REGULIERUNG – Der Bund schlägt Massnahmen zur Flexibilisierung der Rahmenbedingungen bei Strassen­transporten in der Nacht und am Sonntag vor sowie zur Senkung des administrativen Aufwands bei Bewilligungen für Ausnahmetransporte. Der sgv unterstützt die Vorlage grossmehrheitlich, sie leistet einen guten Beitrag zur Reduktion der Regulierungslast für KMU.

Kürzlich führte das Bundesamt für Strassen (ASTRA) eine Vernehmlassung zu einem Verordnungspaket durch. Dabei geht es um die Verkehrsregeln, konkret um Änderungen beim Sonntags- und Nachtfahrverbot, um Ausnahmetransporte sowie um weitere kleinere Änderungen.

Flexiblere Rahmenbedingungen

In der Schweiz gilt für schwere Nutzfahrzeuge grundsätzlich ein Fahrverbot in der Nacht und am Sonntag. Dieses bezweckt hauptsächlich den Schutz vor Lärm und Umweltbelastungen. Da jedoch nicht sämtliche Transporte tagsüber durchgeführt werden können oder gewisse Lieferungen auch am Sonntag zwingend nötig sind, gibt es Ausnahmen vom Verbot sowie die Möglichkeit, Sonderbewilligungen zu beantragen.

Mit der vorgeschlagenen Verordnungsänderung sollen die Ausnahmen modernisiert und praxistauglicher ausgestaltet werden.

«GUTES BEISPIEL DAFÜR, WIE REGULIERUNGSKOSTEN GESENKT WERDEN.»

Die wesentlichsten Änderungen betreffen Tiertransporte – neu sollen sämtliche Transporte lebender Tiere und nicht nur von Sportpferden und Schlachttieren vom Verbot ausgenommen sein – sowie Lebensmitteltransporte. Heute sind nur Schnittblumen und Lebensmittel, welche höchstens 30 Tage haltbar sind, ausgenommen, künftig sollen es sämtliche leicht verderblichen Güter sein.

Auch andere Ausnahmen sind vorgesehen, beispielsweise für Fahrten der Zollbehörden, für Raupenfahrzeuge sowie für Strassenunterhaltsarbeiten. Dadurch wird das Regime zu Sonntags- und Nachtfahrten grundsätzlich beibehalten, aber die Ausnahmebestimmungen werden ausgeweitet und flexibilisiert, um bessere Rahmenbedingungen für die Transporte zu schaffen.

Weniger administrativer Aufwand

Für Fahrzeuge, welche aufgrund ihrer Ladung grösser und schwerer als normal sind, sowie für Ausnahmetransporte besteht eine Bewilligungspflicht. Die Bewilligungsverfahren führen teilweise zu grossen administrativen Aufwänden, weshalb diese nun vereinfacht werden sollen. Konkret soll das ASTRA eine «Streckenliste» für Nationalstrassen bestimmen können, welche definiert, wo Ausnahmetransporte grundsätzlich möglich sind. So müssen die Kantone künftig nicht mehr für jede Bewilligung das Einverständnis des ASTRA einholen, und bisherige aufwendige individuelle Fahrstreckenabklärungen entfallen.

Ausserdem wird das Verfahren zur Erteilung von Dauerbewilligungen entsprechend der bestehenden Praxis rechtlich explizit geregelt. Dies reduziert den Aufwand sowohl für die Bewilligungsbehörden als auch für die Transportunternehmen enorm.

Der sgv unterstützt Anpassungen

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv beurteilt die vorgesehenen Änderungen für Ausnahmefahrzeuge und -transporte als praxisnah, pragmatisch und sinnvoll, da sie den administrativen Aufwand deutlich senken. Auch die Ausdehnung der Ausnahmen vom Nacht- und Sonntagsfahrverbot begrüsst der sgv. Die Massnahmen dienen dem Tierwohl, schaffen gleich lange Spiesse für KMU gegenüber grösseren Unternehmen, erhöhen die Rechtssicherheit und stellen sicher, dass die Instandhaltung der Infrastruktur reibungslos erfolgen kann.

Daher unterstützt der sgv die Vorlage grossmehrheitlich. Es handelt sich hierbei um ein gutes Beispiel dafür, wie Regulierungskosten für Unternehmen auf pragmatische und einfache Weise gesenkt werden können. So wird sich der sgv auch weiterhin zugunsten der KMU für den Abbau unnötiger und überbordender Regulierungen einsetzen.

Michèle Lisibach, Ressortleiterin sgv

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