Mehr Planungssicherheit für KMU
Kurzarbeit – Der Bundesrat verlängert die Höchstbezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung auf 24 Monate. Denn die Unternehmen in der Schweiz stehen vor zunehmenden Herausforderungen.
ASAL 2.0 – Nach über 30 Jahren erhält die Arbeitslosenversicherung ein neues, modernes Auszahlungssystem. Damit werden die Grundlagen für eine stabile, effiziente und zukunftsfähige Leistungsabwicklung geschaffen.
Seit mehr als drei Jahrzehnten werden die Ansprüche der Arbeitslosenversicherung mit demselben System verarbeitet. Die zugrunde liegende Technologie ist mittlerweile überholt und wird von den Herstellern nicht mehr weiterentwickelt. Zudem ist keine Anbindung an moderne Anwendungen oder andere Bundessysteme möglich.
Mit ASAL 2.0 ersetzt das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) das bisherige System durch eine neue, wartbare und integrierte Lösung. Sie basiert auf einer modernen, digitalisierten Systemarchitektur und ermöglicht eine sichere und effiziente Verarbeitung der Leistungsdaten. Damit wird die Grundlage für eine digitale und zukunftsfähige Verwaltung geschaffen.
Für die meisten Arbeitgebenden bleibt der Systemwechsel ohne unmittelbare Auswirkungen. ASAL 2.0 arbeitet im Hintergrund und stellt sicher, dass die Prozesse stabil und zuverlässig weiterlaufen.
Einige sichtbare Neuerungen gibt es dennoch:
Neue Formulare: Die ALE-Formulare wurden inhaltlich und visuell ĂĽberarbeitet und erscheinen im gleichen Layout wie jene fĂĽr KAE, SWE und IE. Das sorgt fĂĽr mehr Einheitlichkeit und Ăśbersicht.
Klarere Prozesse: Die InformationsflĂĽsse zwischen Arbeitslosenkassen, Unternehmen und RAV werden harmonisiert.
Für Unternehmen bedeutet dies eine Vereinfachung und bessere Nachvollziehbarkeit bestehender Abläufe.
Der Übergang auf ASAL 2.0 erfolgt rund um den Jahreswechsel 2025/26. Vom 19. Dezember 2025, 12 Uhr, bis zum 6. Januar 2026, 7 Uhr, sind das bisherige System, das System, mit welchem die RAV arbeiten (AVAM), sowie der Job-Room vollständig ausser Betrieb.
In dieser Zeit können keine elektronischen Eingaben oder Mutationen vorgenommen werden. Der Unterbruch ist notwendig, um die Inbetriebnahme des neuen Systems möglichst sorgfältig und risikofrei vorzubereiten. Für die Arbeitgebenden bedeutet das, dass zum einen die Voranmeldungen von Kurzarbeit ab Anfang Januar 2026 am besten bereits per Anfang Dezember 2025 eingereicht werden sollten.
Anträge auf Kurzarbeitsentschädigung können online nur bis zum 19.12.2025 mittags erfasst werden, was vor allem den Monat September betrifft. Stellen – vor allem solche, die unter die Stellenmeldepflicht fallen – sollten so früh wie möglich gemeldet werden.
«Die Informationsflüsse zwischen Arbeitslosenkassen, Unternehmen und RAV werden harmonisiert.»
Da die RAV keinen Zugriff auf das AVAM und somit auf Kandidaten haben, können in dem Zeitraum Stellen und Kandidatenvorschläge nur rudimentär bearbeitet werden.
Wichtig ist auch, die Personen, welche eine Kündigung bis zum 31.12.2025 erhalten haben, auf die Dienstleistungen des RAV aufmerksam zu machen und ihnen nahezulegen, sich so rasch wie möglich anzumelden. Da der Job-Room zwischen dem 19.12.2025 und dem 6.1.2026 nicht zur Verfügung steht, sind keine Anmeldungen via eService möglich.
Ab dem 6. Januar 2026 steht der Job-Room wieder vollumfänglich zur Verfügung.
Mit ASAL 2.0 legt das SECO das Fundament für eine zukunftsfähige, digital vernetzte Arbeitslosenversicherung – damit Leistungen auch in den kommenden Jahrzehnten zuverlässig, transparent und effizient erbracht werden können.
Weitere Informationen zum Systemunterbruch und zu den betroffenen Anwendungen finden Sie auf arbeit.swiss.
pd
Schweizer KMU-Barometer: Wenig Optimismus im Gewerbe
Parolen der Gewerbekammer: JA zum Bargeld-Gegenvorschlag, JA zur SRG-Initiative «200 Franken sind genug!», NEIN zur Individualbesteuerung, NEIN zur Service-citoyen-Initiative und zur Klimafonds-Initiative
Gewerbekammer lässt Türe offen für EU-Paket – stellt aber klare Bedingungen
Vorstand des Gewerbeverbands beurteilt EU-Verträge kritisch und empfiehlt eine Abstimmung mit Ständemehr
KMU sind angewiesen auf eine zuverlässige und zukunftsfähige Verkehrsinfrastruktur
sgv begrüsst Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung auf 24 Monate