In den letzten Wochen beriet die nationalrätliche Verkehrskommission intensiv über die Weiterentwicklung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Diese Abgabe entfällt bei Lastwagen ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und dient dazu, die externen Kosten des Schwerverkehrs zu decken. Die Vorlage sieht vor, dass künftig auch elektrisch angetrieben Fahrzeuge, welche heute von der LSVA befreit sind, abgabepflichtig sein sollen. Ausserdem sind flankierende Massnahmen geplant, um klimafreundliche Antriebstechnologien auch künftig zu fördern sowie um die Investitionssicherheit für Strassentransportunternehmen sicherzustellen. In der Wintersession wird sich nun der Nationalrat des Geschäfts annehmen und die ersten Pflöcke einschlagen.
Stossrichtung in Ordnung, Anpassungen notwendig
Der Schweizerische Gewerbeverband sgv befürwortet die grundsätzliche Stossrichtung der Vorlage. Auch elektrisch angetriebene Fahrzeuge verursachen gewisse externe Kosten, die es zu internalisieren gilt. Daher ist deren Integration in die LSVA richtig. Allerdings ist die Vorlage in einigen Punkten zu wenig verbindlich ausgestaltet, weshalb der sgv mehrere Anpassungen fordert.
sgv fordert: Keine Abgaben vor 2031
Die Vorlage sieht vor, dass elektrisch angetriebene Fahrzeuge ab 2029 LSVA-pflichtig werden sollen. Für Unternehmen, die bereits entsprechende Fahrzeuge angeschafft haben, bedeutet dies wesentlich höhere Kosten, als sie bei ihrer Investition geplant haben. Um die Planungs- und Investitionssicherheit der Unternehmen zu erhöhen, fordert der sgv, dass die Unterstellung elektrisch angetriebener Fahrzeuge unter die LSVA nicht vor 2031 erfolgt. Als Alternative wäre auch denkbar, in den ersten zwei Jahren eine hundertprozentige Rabattierung für entsprechende Fahrzeuge vorzusehen.
Ebenfalls aufgrund der Planungssicherheit ist die diskutierte siebenjährige Vorlaufzeit, mit welcher der Bund künftig die LSVA-Tarife ankündigt, auf Gesetzesstufe und nicht nur auf Verordnungsstufe zu verankern. Die Unternehmen brauchen diesbezüglich Sicherheit, um ihre Kosten, Amortisationen und Raten verlässlich planen zu können.
Mehr Sicherheit bei Rabatten
Um den Übergang elektrisch angetriebener Fahrzeuge zu einer LSVA-Unterstellung verträglicher zu gestalten, sieht die Vorlage eine degressiv ausgestaltete Rabattierung vor. Diese Massnahme begrüsst der sgv im Sinne der Plan- und Umsetzbarkeit für die Strassentransportbranche. Wichtig ist jedoch eine verbindliche Verankerung der Rabattierung, welche momentan durch die Kann-Formulierung nicht gegeben ist.
Technologieoffenheit beachten
Nicht zuletzt fordert der sgv eine technologieoffene Ausgestaltung der Vorlage. Momentan berücksichtigt diese nur elektrisch angetriebene Fahrzeuge. Es gibt jedoch bereits heute weitere klimafreundliche Antriebstechnologien, wie beispielsweise Biogas, synthetische Treibstoffe oder auch Wasserstoff-Verbrennungstechnologien. Der sgv ist der Ansicht, dass Gesetzestexte auf detaillierte technologische Vorgaben verzichten sollten. Denn sonst können sie innovationshemmend wirken und schnell veralten. Eine technologieoffene Formulierung der Vorlage ist daher angezeigt.
Michèle Lisibach, Ressortleiterin sgv