Publiziert am: 07.11.2025

Mehr Planungssicherheit für KMU

Kurzarbeit – Der Bundesrat verlängert die Höchstbezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung auf 24 Monate. Denn die Unternehmen in der Schweiz stehen vor zunehmenden Herausforderungen.

Das Parlament hat in der Herbstsession 2025 eine dringliche Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) verabschiedet, die es dem Bundesrat erlaubt, die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung (KAE) auf insgesamt 24 Monate zu erhöhen. Es hat ebenfalls eine sechsmonatige Wartezeit verankert, welche eintritt, sollte ein Unternehmen während der ganzen Rahmenfrist von 24 Monaten ohne Unterbruch KAE beziehen.

Der Bundesrat hat am 8. Oktober 2025 beschlossen, von dieser erweiterten Kompetenz Gebrauch zu machen: Die Höchstbezugsdauer von 24 Monaten innerhalb einer zweijährigen Rahmenfrist gilt vom 1. November 2025 bis zum 31. Juli 2026.

Warum jetzt?

Unternehmen in der Schweiz stehen vor zunehmenden Herausforderungen: eine eingetrübte konjunkturelle Lage, Unsicherheiten durch US-Zölle und strukturelle Anpassungen im Exportgeschäft. Der Bundesrat betont, mit der Verlängerung der KAE-Bezugsdauer vor allem exportorientierte Branchen und Unternehmen gezielt zu unterstützen.

Was bedeutet dies fĂĽr Arbeitgebende konkret?

Bisher galt eine Höchstdauer von 12 Monaten pro zweijähriger Rahmenfrist, welche später auf 18 Monate angehoben wurde.

Neu gilt: Unternehmen können bis zu 24 Monate KAE innerhalb derselben Rahmenfrist beanspruchen.

Bei durchgehendem Bezug während 24 Monaten greift danach eine Wartezeit von 6 Monaten, bevor eine neue Rahmenfrist eröffnet werden kann.

Diese Massnahme gilt befristet und läuft bis zum 31. Juli 2026.

Chancen und Verpflichtungen

Trotz dieser Erweiterung bleiben die üblichen Anspruchsvoraussetzungen unverändert: Kurzarbeit darf nur bei vorübergehender Reduktion der Arbeitszeit und nur dann beansprucht werden, wenn der Arbeitgeber nachweislich unvermeidbare Arbeitsausfälle erleidet.

«Die Verlängerung schafft Luft für strategische Anpassungen und mindert das Risiko von Entlassungen.»

Zudem ist die Zustimmung der betroffenen Mitarbeitenden weiterhin erforderlich.

Die Verlängerung der Höchstbezugsdauer auf 24 Monate ist für Betriebe eine starke Ergänzung im Instrumentenkasten zur Krisenbewältigung. Sie schafft Luft für strategische Anpassungen und mindert das Risiko von Entlassungen – ein klarer Vorteil gerade für kleinere und mittelgrosse Unternehmen. Entscheidend bleibt jedoch, die Massnahme sinnvoll und gezielt einzusetzen, nicht als Dauerlösung. Arbeitgeber sind gefragt, Kurzarbeit als Teil eines umfassenden Konzepts zu verstehen: Personalbindung, betriebliche Flexibilität und wirtschaftliche Voraussicht gehören genauso dazu wie der rechtssichere Einsatz der KAE.

pd

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