Etappensieg: Hoheitliche Eingriffe müssen besser begründet werden
Mehr Stabilität in unsicheren Zeiten
ENERGIE – Der revidierte Gesetzesentwurf des Gasversorgungsgesetzes bringt bedeutsame Neuerungen: Er stellt Verbraucher und Netzbetreiber auf Augenhöhe, verbessert die Versorgungssicherheit, nutzt vorhandene Zählertechnik, etabliert mit der Encom eine einzige Regulierungsbehörde – und wirft zugleich drängende Fragen zur Finanzierung des Rückbaus von Gasleitungen auf.
Mit dem revidierten Gasversorgungsgesetz (GasVG) sollen Endverbraucher künftig ihre Gaslieferanten frei wählen können – ohne Einschränkungen wie bisher. Der Bundesrat begründet diesen Schritt damit, dass eine liberale Marktstruktur geschaffen werden soll, in der Netzbetreiber und Lieferanten klar voneinander getrennt sind. Damit rückt das Gesetz in Richtung fairerer Marktbedingungen für alle Kunden, und es beseitigt bestehende Rechtsunsicherheiten – insbesondere jene, die sich aus dem bisher nur rudimentär formulierten Rohrleitungsgesetz ergeben.
Versorgungssicherheit stärken
Ein zentrales Ziel des neuen Gesetzes ist es, die Versorgungssicherheit der Schweiz nachhaltig zu stärken.Der Bundesrat sieht vor, dass Gas auch in Krisenzeiten bereitgestellt wird – etwa durch Pflicht zur Einspeicherung für den Winter. Zudem sollen klare Regeln für den Zugang zum Netz geschaffen werden. Damit werden Risiken entschärft, die durch unkoordinierte Marktbedingungen bislang bestanden haben.
Messwesen: Kein Zwang zu neuen Geräten
Ein oft diskutierter Punkt war die Frage nach neuen Messtechnologien. Der Entwurf des GasVG verzichtet jedoch bewusst auf einen flächendeckenden Smart-Meter-Rollout: Das bedeutet: Bereits eingebaute, kommunikationsfähige Zähler können weiterverwendet werden. Ein teurer Austausch ist somit in vielen Fällen nicht nötig – das schont Netzbetreiber wie Endkunden gleichermassen.
Aus Elcom wird Encom: Regulator mit zusätzlichem Auftrag
Neu soll aus der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (Elcom) die Eidgenössische Energiekommission (Encom) entstehen. Sie wird als unabhängige Behörde den gesamten leitungsgebundenen Energiemarkt überwachen. Es wird also keine völlig neue Behörde direkt geschaffen, sondern eine bestehende Struktur übernimmt schrittweise neue, relevante Aufgaben innerhalb des Systems.
«Kein flächen-deckender Smart-Meter-Rollout:Bereits eingebaute, kommunikations-fähige Zähler können weiterverwendet werden.»
Eine zentrale Aufgabe der Encom ist die Beaufsichtigung des natürlichen Monopols der Gasnetzbetreiber und deren Kosten – ein Vorgehen, das heute auch im Elektrizitätsmarkt angewandt wird. Damit wird das Ziel eines diskriminierungsfreien und effizienten Gasmarkts verfolgt.
Offene Frage: Wer trägt die Kosten des Rückbaus?
Eine kritische und bisher nicht abschliessend geklärte Frage betrifft den Rückbau der Gasinfrastruktur. Wer soll die Kosten tragen, wenn Gasleitungen stillgelegt werden? Der erläuternde Bericht erwähnt diese Herausforderung nur vage. Aus Sicht vieler Marktakteure darf diese Last nicht einseitig den Unternehmen aufgebürdet werden.
Der Schweizerische Gewerbeverband führt zum GasVG zurzeit eine Vernehmlassung unter seinen Mitgliedsverbänden durch. Eingaben können bis am 9. Dezember an den sgv erfolgen.
Patrick DĂĽmmler, Ressortleiter sgv
Medienmitteilungen
Gewerbe unterstützt ASTRA-Vorlage zur Sicherung der Strassenhierarchie
Stimmvolk entscheidet sich für Vernunft und gegen Bürgerdienst-Zwang
Die Schweiz will starke KMU ohne Fallstricke für weitere Generationen
Schweizerische Gewerbeverband sgv unterstützt die Stossrichtung des Bundesrats: Feuerwerkstraditionen schützen – Bürokratie vermeiden
Lob für Wettbewerbs-Paket, Enttäuschung über neue Belastungen der KMU
