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Reform ist dringender denn je
Kreditsicherheiten – Die Revision des Mobiliarsicherungsrechts ist wichtig und notwendig. Die angedachte Gesetzesänderung führt zu einer deutlichen Verbesserung des Zugangs zu Fremdfinanzierung für KMU mit zahlreichen positiven Auswirkungen. Der sgv unterstützt vollumfänglich diese gezielte Entlastung der Unternehmen.
Die Modernisierung des schweizerischen Mobiliarsicherungsrechts ist seit langem überfällig. Das zentrale Problem ist das in der Schweiz sehr restriktiv ausgelegte Faustpfandprinzip, welches verlangt, dass der Schuldner keinen Besitz am Sicherungsobjekt haben darf. Diese Regelung verunmöglicht es Unternehmen, Vermögenswerte, die sie zur betrieblichen Leistungserbringung benötigen, als Sicherheit zu nutzen.
Ein Grossteil der Aktiven einer typischen KMU-Bilanz – wie Maschinen, Vorräte, Rohstoffe oder Investitionsgüter – kann somit nicht zur Kreditsicherung verwendet werden. Diese restriktive Rechtslage schafft beträchtliche Schwierigkeiten für den Zugang zu Kredit. Die Schweiz ist hier viel restriktiver als praktisch alle anderen entwickelten Rechtsordnungen. Diese Haltung ist angesichts erschwerter Kreditbedingungen und wirtschaftlicher Unsicherheit nicht mehr gerechtfertigt und es besteht die Notwendigkeit, betriebsnotwendige Mobilien als Kreditsicherheit nutzen zu können, heute dringender denn je.
Deutliche Verbesserung
Um diese seit langem geforderte Reform als Basisinfrastruktur für die Wirtschaft voranzutreiben, ergriff der Schweizerische Leasingverband (SLV) die Initiative und gab eine Konzeptstudie in Auftrag. Die Studie schlägt die Einführung einer Mobiliarhypothek (MH) und eines modernen, elektronischen Mobiliarregisters vor. Das minimalinvasive Projekt wird von Experten und Partnerverbänden, darunter economiesuisse, Swissmem und dem Schweizerischen Gewerbeverband sgv, vollumfänglich unterstützt. Die Bedeutung der Kooperation wurde durch die Teilnahme von Dieter Kläy, stellvertretender Direktor des sgv, in der Delegation der Wirtschaft beim Bundesamt für Justiz (BJ) im Oktober 2025 unterstrichen.
«Die restriktive Rechtslage schafft beträchtliche Schwierigkeiten für den Zugang zu Kredit.»
Die angedachte Gesetzesänderung führt zu einer deutlichen Verbesserung des Zugangs zu Fremdfinanzierung für KMU mit zahlreichen Auswirkungen auf die Unternehmen:
Höhere Liquidität und Resilienz: Zusätzliche Mobiliarsicherheiten verbessern die Liquidität der KMU und erhöhen deren Resilienz gegenüber konjunkturellen oder saisonalen Schwankungen.
Investitionsförderung: Die Verfügbarkeit neuer Sicherheiten wird die Investitionsmöglichkeiten der KMU erhöhen und zu tieferen Fremdkapitalzinsen führen.
Gestärkte Wettbewerbsfähigkeit: Schweizer KMU erhalten einen besseren Zugang zu Fremdkapital und zu günstigeren Bedingungen, was ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit verbessert.
Förderung zukunftsfähiger Geschäftsmodelle: Das neue Mobiliarsicherungsrecht stärkt die Rechtssicherheit für Investitionen und fördert innovative Geschäftsmodelle, insbesondere in der Sharing Economy und der Kreislaufwirtschaft.
Die sgv-Mitglieder würden also direkt von einer Mobiliarhypothek profitieren. Sie ermöglicht es den Unternehmen, ihre Standortbedingungen zu verbessern und ihre Liquidität zu sichern. Der sgv unterstützt dieses minimalinvasive, aber wirkungsvolle Projekt, um die Unternehmen gezielt zu entlasten.
Prof. Dr. Cornelia Stengel, Geschäftsführerin Schweizerischer Leasingverband
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