Publiziert am: 12.12.2025

Massnahmen möglichst gut umsetzen

HÖHERE BERUFSBILDUNG – 2025 stand die höhere Berufsbildung im Fokus der Berufs­bildungs­politik. Die Forderung des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv nach einer besseren Positionierung wurde erfüllt. Am Spitzentreffen Berufsbildungmit Bundesrat Guy Parmelin im November 2025 wurden konkrete Umsetzungsmassnahmen beschlossen.

Am Spitzentreffen der Berufsbildung im November 2024 beschlossen die Sozialpartner, die Kantone und der Bund, für 2025 die Attraktivität der Berufsbildung in den Fokus zu stellen. Während des ganzen Jahres 2025 wurden dazu die Mitglieder des sgv in den Prozess involviert: im Januar mit einer Konferenz, im März mit einer Tagung des Staatssekretariates für Berufsbildung, Forschung und Innovation SBFI und im Juni mittels einer Konsultation unter den Organisationen der Arbeit (OdA).

Dank Arbeitsmarktorientierung Berufsbildung solide aufgestellt

Im Ergebnis der Konsultation kommt zum Ausdruck, dass die Berufsbildung solide aufgestellt und breit anerkannt ist. Im Fokus steht die Arbeitsmarktorientierung.

«Die Ausbildungs-bereitschaft der Unternehmen ist für die Qualität der betrieblichen Bildung Entscheidend.»

Dank ihr und der Durchlässigkeit ist der Anschluss an die Arbeitswelt und an weiterführende Bildungen gewährleistet. Veränderten Präferenzen und gesellschaftlichen Entwicklungen soll vermehrt Rechnung getragen werden, soll die Berufsbildung auch in Zukunft als attraktiv wahrgenommen und gewählt werden. Entscheidend für die Qualität der betrieblichen Bildung ist die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen. Mit einer Berufsbildung stehen viele Wege mit attraktiven Karrierechancen offen. Diese Perspektiven der Berufsbildung sind Jugendlichen sowie deren Eltern und Beeinflussern besser aufzuzeigen.

Sieben Massnahmen

Am Spitzentreffen der Berufsbildung im November 2025 unter der Leitung von Bundesrat Guy Parmelin haben die Spitzen der Berufsbildung die Ergebnisse der Konsultation zur Kenntnis genommen und sieben Massnahmen verabschiedet (vgl. Kasten). Der Förderschwerpunkt «betriebliche Bildung» soll die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen und die Qualität der Lehrbetriebe stärken. Der Bund stellt dazu in den Jahren 2026–2028 Mittel für Projekte im Umfang von insgesamt 3 Millionen Franken für Initiativen der Kantone und der Branchen bereit. Eine Regulierungsüberprüfung soll zeigen, ob und in welchen Abläufen ein Abbau von Bürokratie die Ausbildungsbereitschaft fördern kann. Weitere Ziele sind, die Berufsmaturität attraktiver zu gestalten und die Durchlässigkeit nach der beruflichen Grundbildung noch stärker zu fördern. Digitalisierung und künstliche Intelligenz sollen genutzt werden, um beispielsweise die administrativen Abläufe in der Berufsbildung zu erleichtern. Der Berufswahl- und Laufbahnprozess auf Sekundarstufe I wird überprüft, damit alle Jugendlichen ihre Bildungswahl bestmöglich treffen können. Die höhere Berufsbildung soll durch bessere Koordination und Kommunikation sichtbarer werden. Eine Expertengruppe aus Wissenschaft und Praxis untersucht grundlegende Fragen der Berufsbildung wie die Präferenzen von Jugendlichen und Erwachsenen, die optimale Ausgestaltung von Bildungsangeboten oder die Gewährleistung von Chancengerechtigkeit.

Forderungen des sgv erfĂĽllt

Mit den sieben Massnahmen und dem sich derzeit im Nationalrat befindenden Paket zur Förderung der höheren Berufsbildung sind wesentliche Forderungen des sgv erfüllt. Jetzt wird es darum gehen, diese Massnahmen möglichst gut umzusetzen.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

ATTRAKTIVE BERUFSBILDUNG

Diese sieben Massnahmen sollen’s richten

Folgende Schrittesollen dazu beitragen, die Attraktivität der Berufsbildung beizubehalten:

1.  Betriebliche Bildung:

Die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen und die Optimierung der Qualität der Bildung im Lehrbetrieb werden gefördert und das Thema sichtbar gemacht.

2.  Regulierungsüberprüfung: Die Beteiligung der Unternehmen an der Aus- und Weiterbildung von Jugendlichen und Erwachsenen ist freiwillig. Zu umfassende Vorgaben können die Ausbildungsbereitschaft hemmen, weshalb die Regulierung überprüft werden soll.

3.  Weiterentwicklung der Berufsmaturität:

Untersucht wird, wie die Berufsmaturität attraktiver gestaltet werden könnte.

4.  Digitalisierung und künstliche Intelligenz:

Die Digitalisierung und die kĂĽnstliche Intelligenz wirken sich auf verschiedenen Ebenen auf die Berufsbildung aus. Um den Vollzug der Berufsbildung und die Abwicklung der Lehrbetriebe zu erleichtern, werden die DatenflĂĽsse unter Wahrung des Datenschutzes optimiert.

5.  Berufswahl- und Laufbahnprozess:

Die Berufsbildung zeichnet sich durch ein breites Angebot, vielfältige Karriereperspektiven und eine hohe Durchlässigkeit aus. Diese Vorteile gilt es, Jugendlichen und deren Eltern sowie Erwachsenen noch besser aufzuzeigen. Dazu wird der Berufswahlunterricht auf Sekundarstufe I überprüft, insbesondere mit Blick auf den Grundsatz der Gleichwertigkeit der Bildungswege auf Sekundarstufe II.

6.  Höhere Berufsbildung:

Die Sichtbarkeit der höheren Berufsbildung soll gesteigert werden.

7.  Expertengruppe Grundsatzfragen:

Damit die Unternehmen und Individuen auch in Zukunft von der Berufsbildung bestmöglich profitieren können, gilt es, verschiedene Grundsatzfragen vertieft zu prüfen. Die TBBK setzt zur Klärung eine Expertengruppe aus Wissenschaft und Berufsbildungspraxis ein.

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