Publiziert am: 12.12.2025

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Zahl der Arbeitslosen nimmt zuMehr meldepflichtige Berufsarten

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Gemäss den neusten Erhebungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) zur Arbeitsmarktsituation in der Schweiz hat sich die Zahl der Arbeitslosen im November 2025 gegenüber dem Vormonat um 3648 (+2,7%) auf 138 860 erhöht. Im Vergleich zum Vorjahresmonat erhöhte sich die Arbeitslosigkeit um 17 746 (+14,7%). Die Arbeitslosenquote verharrte im November 2025 bei 2,9 Prozent. Von Oktober 2025 bis November 2025 ist die Zahl der Jugendarbeitslosen (15- bis 24-Jährige) um 73 auf 13 397 gesunken. Gegenüber dem Vorjahresmonat entspricht dies einer Zunahme von 1580 Personen. Die Jugendarbeitslosenquote verharrte im November 2025 bei 3,1 Prozent. Die Zahl der älteren Arbeitslosen (50- bis 64-Jährige) lag im November 2025 um 1265 oder 3,4 Prozent über dem Vormonatswert bei 38 234. Die Arbeitslosenquote Älterer belief sich im November 2025 auf 2,6 Prozent, 0,1 Prozentpunkte höher als im Vormonat.

Insgesamt wurden im November 2025 225 884 Stellensuchende registriert, 6188 mehr als im Vormonat. Gegenüber dem Vorjah-resmonat stieg diese Zahl damit um 27 091 (+13,6%). Die Stellensuchendenquote stieg im November 2025 gegenüber dem Vormonat um 0,1 Prozentpunkte auf 4,8 Prozent. Im November 2025 waren 32 670 offene Stellen bei den RAV gemeldet, 2325 weniger als im Vormonat (–6,6%). Im Vergleich zur Vorjahresperiode wurden insgesamt 238 offene Stellen weniger gezählt (–0,7%).

pd

Die Anzahl der Berufsarten, die der Stellenmeldepflicht unterstellt sind, steigt 2026 im Vergleich zum Vorjahr erneut an. Meldepflichtig sind neu unter anderem das Reinigungspersonal und die Hilfskräfte in Büros, Hotels und anderen Einrichtungen (79 529 Erwerbstätige) sowie Köchinnen und Köche (43 570 Erwerbstätige). Alle Berufsarten, die im aktuellen Jahr meldepflichtig waren, bleiben dies zudem auch im Jahr 2026. Die Berufsart mit den meisten Erwerbstätigen, die nächstes Jahr der Stellenmeldepflicht untersteht, sind erneut die Hilfsarbeitskräfte im Bau mit 88 187 Erwerbstätigen. Insgesamt werden 10,8 Prozent der Erwerbstätigen in meldepflichtigen Berufsarten arbeiten; 2025 waren es noch 6,5 Prozent.

Die Stellenmeldepflicht wurde im Rahmen der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative eingeführt. Eine Berufsart ist der Stellenmeldepflicht ab einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote von 5 Prozent unterstellt. Durch diesen fixen Schwellenwert passt sich die Reichweite der Meldepflicht jährlich der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt an. Seit 2023 ist die Arbeitslosenquote von einem rekordtiefen Niveau aus kontinuierlich angestiegen. Dies wirkt sich auf die Reichweite der Stellenmeldepflicht aus. Die aktualisierte Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

pd

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