In der Schweiz gilt, auch wenn man das nicht erwarten würde, ein relevantes Erdbebenrisiko. Dies weil im Falle eines schwerwiegenden Erdbebens grosse Schäden in weiten Teilen des Landes zu erwarten wären. Die reguläre Gebäudeversicherung deckt solche Schäden jedoch nicht. Stattdessen gibt es private Versicherungslösungen, die allerdings nicht überall gleich weit verbreitet sind.
Bundesrat will Eigentümer in die Pflicht nehmen
Mit der neuen Vorlage für eine «Eventualverpflichtung» kehrt sich der Bundesrat zwar vom gescheiterten Versuch eines Versicherungsobligatoriums ab.
«Mit der Vorlage würde der Bund eine Kompetenz an sich reissen, die bei den Kantonen liegt.»
Allerdings setzt er auch mit dieser Lösung auf eine Verpflichtung: Sollte ein schwerwiegendes Erdbeben mit grossen Schäden auftreten, könnte der Bundesrat die Eventualverpflichtung auslösen, wodurch alle Gebäudeeigentümer in der Schweiz bis zu 0,7 Prozent der Gebäudeversicherungssumme einzahlen müssten. Dieses Geld würde dann für die Finanzierung des Wiederaufbaus verwendet.
Ständerat gegen staatlichen Eingriff
Der Ständerat hat sich im Dezember erstmals mit dem neuen Konzept befasst. Er hält dieses jedoch nicht für praxistauglich und erteilt der Eventualverpflichtung eine Abfuhr. Eine schweizweite Zwangslösung sei nicht nötig, heisst es aus dem Rat. Besonders, da man sich bereits heute absichern könne. Es sollte den Eigentümern überlassen werden, zu entscheiden, ob in ihrem konkreten Fall eine Versicherung nötig ist oder nicht.
Ausserdem befürchtet der Ständerat hohe administrative Aufwände für den Staat. Denn dieser müsste im Ernstfall das Geld erst einmal eintreiben. Da davon auszugehen sei, dass nicht alle Eigentümer über die nötige Liquidität verfügen, dürfte sich dies schwierig gestalten. Zudem ist die Mehrheit des Ständerats der Meinung, dass die Gebäudeeigentümer nicht alleine die finanzielle Last für den Wiederaufbau tragen sollten.
sgv fordert Eigenverantwortung
Der Schweizerische Gewerbeverband sgv begrüsst den Entscheid des Ständerats. Mit der Vorlage würde der Bund eine Kompetenz an sich reissen, die bei den Kantonen liegt – und dadurch das Subsidiaritätsprinzip verletzen. Auch der privatwirtschaftliche Versicherungsmarkt würde geschädigt wenn nicht gar ausge-hebelt. Durch den Ausbau der Bundeskompetenzen – der Bundesrat würde nicht nur entscheiden, ob ein Erdbeben «schwerwiegend» genug ist, um die Eventualverpflichtung auszulösen, sondern auch, wie hoch der Finanzierungsgrad ist – wären Eigentümer dem Staat ausgeliefert und hätten kaum Planungssicherheit, ob ihre Schäden tatsächlich gedeckt wären. Auch die finanziellen Auswirkungen wären gravierend, da Rückstellungen für den Beitrag an die Eventualverpflichtung sowie ein Selbstbehalt nötig wären – die weiteren negativen Folgen wie zum Beispiel Betriebsunterbrüche noch nicht eingerechnet. Ein weiteres grosses Problem sieht der sgv darin, dass mit einer Eventualverpflichtung eine staatliche Umverteilung stattfinden würde, was dem Prinzip der Eigenverantwortung zuwiderläuft.
Mit der Vorlage wird sich nach der Abfuhr des Ständerats nun der Nationalrat auseinandersetzen müssen. Für den sgv ist klar: Es braucht keinen neuen Zwangsmechanismus. Stattdessen sollten die Eigenverantwortung der Gebäudeeigentümer gewahrt und die Kompetenzen der Kantone beibehalten werden.
Michèle Lisibach, Ressortleiterin sgv