Am 8. März 2026 wird das Schweizer Volk über das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung abstimmen, ein Projekt, das trotz seiner erklärten Absichten grundlegende Fragen hinsichtlich seiner Zweckmässigkeit und seiner Folgen für die Unternehmen und die Bundesfinanzen des Landes aufwirft. Die Schweizerische Gewerbekammer, die für die Festlegung der Abstimmungsempfehlungen des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv zuständig ist, hat mit grosser Mehrheit beschlossen, diese Reform nicht zu unterstützen.
Diese Position stützt sich auf eine gründliche Analyse der Risiken und Unstimmigkeiten des Textes, der unter dem Deckmantel der Steuergleichheit die öffentlichen Finanzen zu schwächen, den Verwaltungsaufwand für KMU zu erhöhen und traditionelle Familienmodelle zu benachteiligen droht.
Massive Einnahmenausfälle – und bald neue Steuern
Diese Reform, die als Lösung für die steuerlichen Ungleichheiten zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren präsentiert wird, basiert auf fragilen Kompromissen und unfinanzierten Versprechungen. Erstens werden die von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) auf 600 Millionen Franken für den Bund und 200 Millionen Franken für die Kantone geschätzten Einnahmeausfälle nicht durch glaubwürdige strukturelle Massnahmen kompensiert. Es wäre verantwortungsvoller, den Bundeshaushalt durch eine Reduzierung der bestehenden Ausgaben zu stabilisieren, ohne neue Steuern oder Lastenverschiebungen auf Steuerzahler und Unternehmen vorzunehmen.
Steuersystem noch komplexer
Zweitens ist das Argument, dass die individuelle Besteuerung die Beschäftigung fördern würde, insbesondere für Zweitverdiener, fragwürdig. Die 1,7 Millionen zusätzlichen Steuererklärungen, die durch diese Reform entstehen, werden einen erheblichen Verwaltungsaufwand für KMU und Selbstständige bedeuten, die bereits jetzt einem wachsenden bürokratischen Aufwand ausgesetzt sind. Der sgv hat stets betont, dass die Verwaltungsentlastung oberste Priorität haben muss. Diese Reform läuft jedoch diesem Ziel zuwider, da sie das Steuersystem für Unternehmen und Bürger noch komplexer macht. Indirekte Kosten wie die Anpassung von Buchhaltungssoftware oder die Schulung von Mitarbeitenden belasten insbesondere kleine Unternehmen, die weder über die Ressourcen noch über die Zeit verfügen, um einen solchen Übergang zu bewältigen.
Traditionelle Familien dĂĽrfen nicht benachteiligt werden
Darüber hinaus benachteiligt diese Reform traditionelle Familien mit nur einem Haupteinkommen, deren Steuerlast steigen wird, während alle anderen Kategorien von einer niedrigeren Besteuerung profitieren würden. Dies widerspricht dem Geist der Solidarität und der Unterstützung vielfältiger Lebensentscheidungen, einschliesslich der Entscheidung, sich ganz der Kindererziehung oder dem Familienunternehmen zu widmen. Die Erhöhung des Kinderabzugs ist zwar theoretisch zu begrüssen, gleicht jedoch weder die konkreten Nachteile für diese Haushalte noch die zusätzlichen Kosten für die Kantone aus, die bereits gezwungen sind, ihre eigenen Steuersysteme zu überarbeiten.
Kantone brauchen Flexibilität
Schliesslich erinnert der sgv daran, dass die Kantone seit 1984 pragmatische Lösungen wie das Splitting eingeführt haben, um Ungleichheiten abzubauen, ohne das gesamte System zu erschüttern. Anstatt eine zentralisierte, kostspielige und schlecht vorbereitete Reform durchzusetzen, wäre es sinnvoller, den Kantonen die notwendige Flexibilität zu lassen, um ihre Steuerpolitik an die lokalen Gegebenheiten anzupassen. Der Bund sollte sich besser auf strukturelle Ausgabenreformen konzentrieren, anstatt neue Belastungen für Steuerzahler und Unternehmen zu schaffen.
sgv ruft zu einem Nein auf
Aus all diesen Gründen lehnt der sgv diesen Entwurf ab und ruft die Bürger dazu auf, am 8. März mit Nein zu stimmen. Eine gerechte Besteuerung lässt sich nicht durch improvisierte Massnahmen verordnen, sondern erfordert ausgewogene Lösungen, die den wirtschaftlichen Realitäten und den Grundsätzen der Haushaltsdisziplin Rechnung tragen.
Mikael Huber, Ressortleiter sgv