Die Meinung
Der Schweizerische Gewerbeverband sgv hat 2025 in Bezug auf das Paket Schweiz–EU einen aufwendigen Weg gewählt. Nachdem der Bundesrat Mitte Juni 2025 das Vernehmlassungsverfahren eröffnet hatte, hat sich der sgv nicht sofort zu einer Position hinreissen lassen, sondern bis Ende Oktober ein umfassendes internes Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Für den sgv ist die Meinungsbildung seiner Mitglieder – mehr als 200 Branchenverbände und 26 kantonale Gewerbeverbände – generell, aber im EU-Dossier ganz besonders wichtig.
Über den ganzen Sommer 2025 legte der sgv ein Augenmerk auf Information und Partizipation. Im Rahmen von Webinaren zur Personenfreizügigkeit und Zuwanderung sowie zum Stromdossier wurden die wichtigsten Änderungen und die möglichen Auswirkungen auf betroffene Unternehmen aufgezeigt und diskutiert. Im Rahmen einer kontradiktorischen Veranstaltung kreuzten Gegnerinnen und Befürworter die Klingen. Eine sgv-intern durchgeführte Umfrage zur generellen Betroffenheit der Branchen gab ein differenziertes Bild. Nicht alle Branchen sind gleich stark betroffen. Zuletzt setzte sich der Vorstand des sgv an insgesamt vier Sitzungen mit den Inhalten des Pakets auseinander.
Nach einer intensiven und breit abgestützten Debatte hat die Gewerbekammer Ende Oktober 2025 eine kritische Haltung beschlossen. Die Türe für das EU-Paket soll aber offengelassen werden. Diese Offenheit steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass die administrative Belastung für KMU tief und die Sicherung der demokratischen Mitwirkung hochgehalten werden können. Entsprechend wird der sgv den in den kommenden Wochen nach Verabschiedung des Schweiz–EU-Pakets durch den Bundesrat ans Parlament beginnende parlamentarischen Prozess begleiten und prüfen, inwieweit die Interessen der KMU berücksichtigt werden.
Zwei Punkte sind aus der Vernehmlassung besonders herausgestochen. Zum einen ist es das obligatorische Referendum mit Ständemehr, zum anderen der Kündigungsschutz. Angesichts der Tragweite der Thematik spricht sich die Gewerbekammer für die Unterstellung der Verträge unter das Ständemehr aus. Damit soll die teilweise Einschränkung der wirtschaftspolitischen Souveränität wenigstens breit demokratisch abgestützt werden.
Die Ergänzung des Obligationenrechts um den Kündigungsschutz ist im Gewerbe auf Kritik gestossen. Der Bundesrat hält daran fest, wie er im Februar verlauten liess. Der als Massnahme 14 in den Medien bekannt gewordene Kündigungsschutz für gewählte Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter und für Mitglieder der Arbeitnehmerseite eines Organs einer paritätischen Personalvorsorgeeinrichtung hat nichts mit den EU-Verträgen zu tun. Er stammt aus einer seit bald 20 Jahren schwelenden Auseinandersetzung der Schweiz mit der internationalen Arbeitsorganisation IAO und soll im Rahmen des EU-Dossiers ad acta gelegt werden können.
Immerhin einigten sich die Sozialpartner, darunter der sgv, in Dutzenden von Sitzungen seit Sommer 2023 auf 13 Massnahmen zur Absicherung des innenpolitischen Lohnniveaus. Das Vernehmlassungsresultat aus der Basis gibt dem sgv nicht das Recht, bei der Lohnschutzmassnahme 14 plötzlich einzuknicken.
Die Gremien des sgv anerkennen den Wert der bilateralen Verträge mit der EU. Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens und vor der definitiven Parolenfassung zu den neuen EU-Verträgen werden sie prüfen, inwieweit die von ihr Ende Oktober 2025 beschlossenen Bedingungen eingehalten worden sind.