Publiziert am: 13.02.2026

Ein hart erkämpfter Sieg für die KMU

Kartellgesetz – Nach jahrelangem Kampf ist die Reform des Kartellgesetzes endlich in trockenen Tüchern. Das ist ein grosser Fortschritt für die Schweizer KMU – und eine längst fällige Rückkehr zum Willen des Gesetzgebers. Die Reform ist ein Ergebnis intensiver Überzeugungsarbeit – insbesondere des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv.

Es ist geschafft. Nach jahrelangem hartnäckigem Kampf hat der Schweizerische Gewerbeverband sgv sein Ziel erreicht: Das Parlament hat im Dezember 2025 eine umfassende Reform des Kartellgesetzes verabschiedet. Das ist ein grosser Fortschritt für die kleinen und mittleren Unternehmen in der Schweiz – und eine längst fällige Rückkehr zum Willen des Gesetzgebers.

Diese vom sgv entschlossen vorangetriebene Reform beendet ein System, das wichtige Kooperationen zwischen Unternehmen ungerechtfertigt benachteiligte und deren Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft beeinträchtigte. Künftig müssen KMU keine willkürlichen Sanktionen mehr fürchten, wenn sie Kooperationen eingehen, die den Wettbewerb auf ihrem Markt nicht einschränken.

Sieg für den gesunden Menschenverstand

Der sgv hat nie einen Hehl daraus gemacht, dass er die Logik ablehnt, wonach in einigen Fällen die Wettbewerbsbeeinträchtigung automatisch anzunehmen sei – ohne Analyse des Einzelfalls. Diese Logik verbot grundsätzlich vorteilhafte Vereinbarungen wie Gruppeneinkäufe oder Standardisierungsprojekte, ohne deren tatsächliche Auswirkungen auf den Wettbewerb zu bewerten. Diese veralteten Regeln hemmten die Initiative der KMU und versetzten sie gegenüber den grossen Konzernen in eine schwache Position.

Dank unermüdlicher Mobilisierung gelang es dem sgv zusammen mit anderen Dachverbänden der Wirtschaft, eine konkrete Bewertung der Vereinbarungen durchzusetzen, die sich eher an ihren tatsächlichen Auswirkungen als an ihrer blossen Form orientiert. Diese Rückkehr zum ursprünglichen Willen des Gesetzgebers vor dem Gaba-Urteil, welches insbesondere die Form der Vereinbarungen sanktionierte, wird es den Unternehmen ermöglichen, ihre Kooperationen und Synergien neu zu bewerten und dabei die wesentliche Grenze einzuhalten, den Wettbewerb auf ihrem jeweiligen Markt nicht spürbar zu beschränken.

Diese Reform, die das Ergebnis intensiver Überzeugungsarbeit ist, entspricht einer zentralen Forderung des sgv: ein Kartellrecht, das den Wettbewerb schützt, ohne wirtschaftliche Kooperationen zu behindern, die keine beschränkende Wirkung haben. Durch die Abschaffung automatischer Verbote und die Förderung einer quantitativen Einzelfallprüfung stellt das neue Gesetz das Gleichgewicht zwischen Rechtssicherheit und unternehmerischer Freiheit wieder her. Der sgv hat stets die Auffassung vertreten, dass eine intelligente Regulierung Innovation fördern und nicht behindern sollte.

Rechtsrahmen, der den Realitäten gerecht wird

Im Zentrum der Reform steht Artikel 5 Absatz 1bis, der einen pragmatischen Ansatz einführt: Vereinbarungen zwischen Unternehmen dürfen nur als unzulässig eingestuft werden, wenn ihre einschränkenden Auswirkungen auf den Markt mit einer eingehenden Analyse nachgewiesen worden sind.

«das neue Gesetz stellt das Gleich-gewicht zwischen Rechtssicherheit und unternehmerischer Freiheit wieder her.»

Ein Fortschritt, der durch die Einführung des SIEC-Tests (Significant Impediment to Effective Competition) ergänzt wird, der es der Wettbewerbskommission (WEKO) ermöglicht, präzise zu handeln und sich auf wirklich schädliche Praktiken zu konzentrieren.

Für den sgv war diese Modernisierung unerlässlich. KMU brauchen klare und verhältnismässige Regeln, um sich weiterzuentwickeln, insbesondere in einem zunehmend wettbewerbsorientierten wirtschaftlichen Umfeld. Die Reform stärkt auch die Rechte der Opfer von Kartellen und würdigt die Bemühungen der Unternehmen um Compliance. Eine Massnahme, die von der Wirtschaft begrüsst wird. Ausserdem werden Vereinbarungen, die den Wettbewerb nachweislich auf dem Markt einschränken, richtigerweise weiterhin strafbar bleiben.

Starkes Signal für die Zukunft

Mit dieser Reform sendet der sgv eine klare Botschaft: Die Schweiz bleibt ein Land, in dem private Initiative geschätzt wird, vorausgesetzt, der Wettbewerb bleibt fair. Es handelt sich um einen Sieg für alle Unter-nehmen, die an Zusammenarbeit und Innovation glauben. In den kommenden Jahren dürfte diese Entwicklung die Wettbewerbsfähigkeit der KMU fördern und gleichzeitig einen gesunden und dynamischen Markt erhalten.

Ein Erfolg, der einmal mehr die zentrale Rolle des sgv bei der Verteidigung der Interessen der KMU und seine Fähigkeit bestätigt, sich für gerechtere und effizientere wirtschaftliche Rahmenbedingungen einzusetzen.

Mikael Huber,

Ressortleiter sgv

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