Nicht als Lohn umdeuten
TRINKGELDER – Aus rechtlichen, wirtschaftlichen und praktischen Gründen muss eine klare Grenze zwischen der vom Arbeitgeber geschuldeten Vergütung und der vom Kunden freiwillig gezahlten Gratifikation bestehen bleiben.
Finanzierung 13. ahv-rente – Statt einer weiteren Verteuerung der Arbeitskosten durch eine Erhöhung der Lohnbeiträge ist eine grundlegende, kohärente und nachhaltige Reform der AHV gefragt, welche die Finanzierung der 13. Rente in eine Gesamtvision integriert.
An ihrer Sitzung vom 19. Februar hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK‑S) eine inakzeptable Ausrichtung bestätigt: Die Finanzierung der 13. AHV-Rente soll durch eine Erhöhung der Lohnbeiträge und der Mehrwertsteuer erfolgen. Zwar hat die Kommission bestimmte Sätze gegenüber der vorherigen Version gesenkt. Aber das Wesentliche bleibt bestehen: Sie hält an einem falschen Ansatz fest, der die Arbeit nachhaltig verteuert, anstatt endlich die strukturellen Ursachen des Ungleichgewichts in der AHV anzugehen.
Die SGK‑S schlägt nun eine Mischfinanzierung vor, mit einer Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,3 und der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte. Ausserdem hat sie beschlossen, die Frage der Rentenobergrenze für verheiratete Paare separat zu behandeln. Diese Anpassungen werden als Kompromiss dargestellt. In Wirklichkeit beheben sie jedoch nicht das zentrale Problem: die Finanzierung einer Leistungsausweitung durch eine dauerhafte Erhöhung der Abgaben auf Arbeit.
Die Position des sgv war von Anfang an klar. «Wir fordern eine ehrgeizige Strukturreform der AHV, die die Finanzierung der 13. Rente in eine Gesamtvision integriert», sagt sgv-Direktor Urs Furrer. «Die 13. Rente darf nicht als isoliertes Thema behandelt und separat durch Ad‑hoc-Erhöhungen der Beiträge oder Steuern finanziert werden. Diese Politik der kleinen Schritte ist kurzfristig bequem, schwächt aber die Kohärenz des Systems und verschiebt einmal mehr die wirklich wichtigen Entscheidungen.»
Das Problem ist, dass die Kommission so tut, als könne diese grundlegende Arbeit noch warten. Das Parlament hat jedoch genau dazu einen Auftrag erteilt, indem es das Postulat von sgv-Präsident und Mitte-Ständerat Fabio Regazzi angenommen hat, in dem die Einrichtung einer unabhängigen Expertengruppe gefordert wird, welche die Einnahmen, Ausgaben und Reformmöglichkeiten der AHV eingehend prüfen soll. Dieses Postulat existiert, wurde aber noch nicht umgesetzt. Die Kommission hätte dies berücksichtigen müssen, anstatt eine Logik der Beitragserhöhungen ohne Gesamtstrategie zu verfolgen.
Die Erhöhung der Lohnbeiträge zur Finanzierung der 13. Rente ist wirtschaftlich gesehen eine schlechte Entscheidung. Sie verteuert direkt die Arbeitskosten für die Unternehmen. Angesichts des Drucks auf die Margen, des starken Wettbewerbs und der anhaltenden Unsicherheiten benachteiligt diese Entscheidung die Beschäftigung, die Investitionen und die Ausbildung. Man gibt vor, die Finanzierung einer Leistung sichern zu wollen, schwächt aber die produktive Basis, die das gesamte Sozialsystem finanziert. Die Bezeichnung «unverantwortlich» ist daher keineswegs übertrieben.
Der Ansatz der SGK‑S ist umso besorgniserregender, als sie bereits die nächste Erhöhung vorbereitet. Der von der Kommission beibehaltene Interventionsmechanismus ermöglicht im Falle eines Rückgangs des AHV-Fonds unter bestimmte Schwellenwerte eine zusätzliche Erhöhung der Lohnbeiträge um bis zu 0,3 Prozentpunkte. Mit anderen Worten: Die Kommission begnügt sich nicht damit, die Belastungen heute zu erhöhen. Sie legt bereits heute die Möglichkeit weiterer Erhöhungen in der Zukunft fest. Das ist keine Stabilisierung, sondern eine fatale Flucht nach vorn.
In diesem Zusammenhang bleibt die einzige derzeit noch tragbare Variante die des Nationalrats, nämlich eine – befristete – Erhöhung der Mehrwertsteuer, auch wenn diese Lösung für bestimmte Wirtschaftssektoren ebenfalls problematisch ist. Sie ist jedoch weniger schädlich als eine dauerhafte Erhöhung der Lohnbeiträge und hält den Druck aufrecht, endlich die vom sgv von Anfang an geforderte umfassende Strukturreform in Angriff zu nehmen.
Der Entwurf kommt nun in der nächsten Frühjahrssession in den Ständerat. Es bleibt zu hoffen, dass die Kantonskammer zu einer verantwortungsvolleren Haltung zurückkehrt und sich der langfristigen wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen stärker bewusst wird. Jede Erhöhung der Lohnbeiträge zur Finanzierung der 13. Rente sollte abgelehnt werden. KMU wären proportional am stärksten betroffen, da sie in der Regel arbeitsintensiver sind und über geringere Margen verfügen als Grossunternehmen. Die Sozialpolitik weiterhin durch eine Verteuerung der Arbeit zu finanzieren, führt in eine Sackgasse. Was wir brauchen, ist eine grundlegende, kohärente und nachhaltige Reform der AHV, die die Finanzierung der 13. Rente in eine Gesamtvision integriert.
Simon Schnyder,
Ressortleiter sgv
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