Publiziert am: 13.02.2026

Gut gemeint, aber untauglich

Die «Heiratsstrafe» ist ein Ärgernis: Seit vielen Jahren werden Ehepaare und Familien gegenüber Konkubinatspaaren steuerlich benachteiligt. Das ist nicht in Ordnung. Die sog. Heiratsstrafe ist ungerecht und gehört abgeschafft. Darüber sind sich die meisten Politiker einig. Doch die Rezepte sind umstritten – auch die sog. Individualbesteuerung, über die wir am 8. März abstimmen. Nationalrat und Ständerat haben nur ganz knapp zugestimmt, 21 von 26 Kantonen lehnen die Vorlage ab.

Heute werden verheiratete Paare gemeinsam besteuert, während unverheiratete Paare einzeln besteuert werden. Dies kann dazu führen, dass Personen je nach Zivilstand unterschiedliche Steuerbeträge zahlen, obwohl ihr Einkommen vergleichbar ist. Das ist ungerecht – aber die Idee der Individualbesteuerung wäre es auch, denn Familien hätten mit diesem System neue Nachteile. Es erstaunt wenig, dass ausgerechnet die Kreise, welche 2016 die CVP-Initiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» ablehnten, nun die Vorlage zur Individualbesteuerung lanciert haben.

Ehepaare würden zu geschiedenen Personen. Beide Ehepartner müssten künftig eine eigene Steuererklärung ausfüllen, denn die Vorlage will alle Personen einzeln besteuern. Beide müssten ihre finanziellen Verhältnisse deklarieren – wie wenn sie allein leben würden. Für ein Ehepaar oder eine Familie heisst das: Alles muss aufgeteilt werden – Vermögen, Haus, Hypothek, Auto, aber auch alles, was die Kinder anbelangt. Die Aufteilung der Kinderabzüge würde dazu führen, dass bei einem Ehegatten, der kein Einkommen erzielt, der Abzug verfiele. Die Vorlage ignoriert, dass die Ehe eine Wirtschaftsgemeinschaft ist. Neu werden Ehepaare wie eine Wohngemeinschaft behandelt.

Die Individualbesteuerung ist ungerecht, kompliziert und teuer. Die Ehe verliert so ihre Bedeutung. Der Mittelstand wird durch diese Vorlage benachteiligt: Namentlich Familien mit einem Einkommen, klassische Familienmodelle oder Rentnerpaare würden mit dieser Vorlage steuerlich bestraft. Derweil würden nur wenige Doppelverdiener-Paare mit hohen Einkommen profitieren. Haben die beiden Partner eine ungleiche Einkommensverteilung, zahlen sie mehr Steuern als vorher.

Profitieren würden vor allem unverheiratete Personen. Das ist absurd, denn die Individualbesteuerung wird vor allem als «Aufhebung der Heiratsstrafe» angepriesen. Doch der Bund bestätigt: Obwohl Unverheiratete bereits heute individuell besteuert werden, profitieren sie massiv von der Anpassung der Steuertarife bei der direkten Bundessteuer. Einzig unverheiratete Topverdiener würden mehr Steuern bezahlen, weil die Tarife für hohe Einkommen weiter angehoben würden.

Der bürokratische Aufwand wäre enorm. Mit der Einführung der Individualbesteuerung würde ein Systemwechsel auf allen Staatsebenen – Gemeinden, Kantone und Bund – notwendig. Da Ehepaare künftig zwei Steuererklärungen einreichen müssten, würde die Arbeitslast für die Verwaltung massiv ansteigen: 1,7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen würden jedes Jahr anfallen. Gemeinden und Kantone müssten rund 1500 Steuerfachleute einstellen, um die vielen Steuererklärungen zu bearbeiten. Das würde Hunderte Millionen Franken Mehrkosten verursachen.

Es gibt viel bessere Lösungen, um die steuerliche Benachteiligung verheirateter Paare zu beseitigen. Etliche Kantone haben bereits Massnahmen getroffen. Der Kanton Tessin oder die direkte Bundessteuer etwa verwenden separate Tarife für Alleinstehende und Verheiratete. Bereits 14 Kantone wenden zudem ein Splitting-Modell an.

Die Koalition der Parteien, welche die Einführung der Individualbesteuerung bekämpfen, ist breit: SVP, Mitte, EVP, EDU, aber auch der Bauernverband und der Schweizerische Gewerbeverband bekämpfen diese Vorlage. Am 8. März zählt jede Stimme!

* Gregor Rutz ist Jurist, Zürcher SVP-Nationalrat und Präsident der IG Freiheit. Als Unternehmer führt er eine Agentur für Kommunikations- und Strategieberatung und ist Teilhaber einer Weinhandlung.

www.gregor-rutz.ch

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