Sollten Trinkgelder sozialversicherungspflichtig sein oder sogar als regulärer Bestandteil des Gehalts behandelt werden? Die Frage ist nicht neu. Sie taucht regelmässig in politischen und administrativen Diskussionen auf, insbesondere da elektronische Zahlungen diese Beträge sichtbarer und nachvollziehbarer machen. Sie mag technisch erscheinen. Für viele KMU, insbesondere im Hotel- und Gaststättengewerbe, aber auch in anderen Dienstleistungsberufen, ist sie jedoch sehr konkret.
Wesentliche Unterscheidung
Der Ausgangspunkt scheint einfach zu sein. Trinkgeld ist keine vom Arbeitgeber geschuldete Vergütung. Es handelt sich um eine freiwillige Zuwendung eines Kunden, die von dessen Zufriedenheit abhängt – ohne vertragliche Grundlage, ohne Garantie und ohne Vorhersehbarkeit. Als solches entspricht es nicht der Logik des massgeblichen Lohns, auf dem die Sozialabgaben basieren.
Diese Beträge weitgehend mit dem Lohn gleichzusetzen, verwischt eine wesentliche Unterscheidung: die zwischen der Vergütung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses und der spontanen Anerkennung durch einen Kunden. Diese Verschiebung ist nicht unerheblich, da sie sowohl für Unternehmen als auch für Mitarbeiter sehr reale Auswirkungen hat.
Die Kosten steigen – für alle
Erste Auswirkung: ein Anstieg der Arbeitskosten. Sobald Trinkgelder in die Beitragsbemessungsgrundlage einfliessen, steigen die Abgaben sowohl fĂĽr den Arbeitgeber als auch fĂĽr den Arbeitnehmer.
«Die Ausweitung des Lohnbegriffs auf nicht vertraglich vereinbarte Beträge schafft Rechtsunsicherheit.»
In arbeitsintensiven Branchen, in denen die Margen oft begrenzt sind, verringert jede zusätzliche Belastung die Fähigkeit zu investieren, auszubilden und Arbeitsplätze zu erhalten. Für KMU wird diese Belastung schnell zu einer schweren Last.
Anderes Signal an Kunden
Zweite Auswirkung: Eine Schwächung der Logik des Trinkgeldes an sich. Ein Trinkgeld ist eine freiwillige Zuwendung, die als direkte Geste des Kunden gegenüber dem Mitarbeiter verstanden wird. Wenn diese Beträge in höherem Masse Sozialabgaben und gegebenenfalls Steuern unterliegen, verringert sich der tatsächlich erhaltene Anteil dieser Zuwendung, und das Signal an den Kunden ändert sich: Das Trinkgeld erscheint weniger als direkte Anerkennung und mehr als ein Betrag, der zumindest teilweise durch Abgabenmechanismen absorbiert wird. Dies könnte den Anreiz zum Geben von Trinkgeld verringern, insbesondere wenn die Zahlung elektronisch erfolgt. Letztendlich wird dadurch der Zusammenhang zwischen Servicequalität, Anerkennung durch den Kunden und freiwilliger Zuwendung geschwächt.
Hoher Aufwand fĂĽr KMU
Dritter Effekt: mehr Bürokratie. Trinkgelder sind von Natur aus unregelmässig, variabel und schwer zu standardisieren. Ihre strengere Einbindung in die Beitragssysteme erfordert zusätzliche Aufzeichnungen, Kontrollen, Klarstellungen und Verfahren. Für ein kleines Unternehmen ist dieser Aufwand oft unverhältnismässig hoch im Vergleich zu den zu erwartenden Effekten.
Klare Grenzen ziehen
Die Herausforderung ist klar: Ein freiwilliges Trinkgeld darf nicht als Lohn umgedeutet werden. Aus rechtlichen, wirtschaftlichen und praktischen Gründen muss eine klare Grenze zwischen der vom Arbeitgeber geschuldeten Vergütung und der vom Kunden freiwillig gezahlten Gratifikation bestehen bleiben. Die Ausweitung des Lohnbegriffs auf nicht vertraglich vereinbarte Beträge schafft Rechtsunsicherheit, erhöht die Arbeitsbelastung und führt zu mehr Verwaltungsaufwand, ohne die strukturellen Herausforderungen der Sozialversicherungen zu lösen.
In den Debatten ĂĽber die Finanzierung der AHV kommt immer wieder die Versuchung auf, die Beitragsbasis durch die Einbeziehung neuer, manchmal nur marginaler Elemente zu erweitern. Wenn das Ziel jedoch eine nachhaltige Sanierung der AHV ist, mĂĽssen strukturelle Massnahmen ergriffen werden und nicht eine kontinuierliche Ausweitung der Abgaben auf Arbeit und der Belastungen fĂĽr Unternehmen.
Rechtssicherheit stärken
In diesem Zusammenhang geht die Motion Rieder, die in der Wintersession auf der Tagesordnung des Ständerats stand, in die richtige Richtung: Sie zielt darauf ab klarzustellen, dass rein freiwillige Trinkgelder nicht zum massgebenden Lohn gehören. Eine solche Klarstellung würde die Rechtssicherheit stärken und mithelfen, eine unnötige Komplizierung zum Nachteil der KMU zu vermeiden.ssc
Bild: Trinkgeld
Eine freiwillige Zuwendung, aber kein Lohn: Trinkgelder sind nicht als Teil der VergĂĽtung des Arbeitgebers zu betrachten. Bild: 123RF
«Die Ausweitung des Lohnbegriffs auf nicht vertraglich vereinbarte Beträge schafft Rechts-unsicherheit.»