Die Regulierungskosten sind für KMU in der Schweiz seit Jahren ein Thema. Gerade Unternehmen mit wenigen Mitarbeitenden verfügen nicht über eigene Compliance-Abteilungen. Jeder zusätzliche Form- oder Dokumentationsschritt bindet Ressourcen, die im operativen Geschäft fehlen. Vor diesem Hintergrund initiierte der Schweizerische Gewerbeverband sgv zwei parlamentarische Initiativen: «Erhöhung der Schwelle für den Pflichteintrag ins Handelsregister» (25.493) von Ständerat Damian Müller sowie «Vereinfachte Buchführung: Erhöhung der Erlösschwelle» (25.490) von Ständerat Jakob Stark. Beide Vorstösse zielen auf punktuelle, aber praxisrelevante Anpassungen im Obligationenrecht.
Höhere Schwelle beim Handelsregister
Heute müssen sich Einzelunternehmen ins Handelsregister eintragen lassen, sobald sie einen Jahresumsatz von 100 000 Franken erzielen. Die Initiative 25.493 verlangt eine Anhebung dieser Schwelle. Für viele Nebenerwerbs- oder Kleinstbetriebe – etwa im Handwerk, in der Beratung oder im Detailhandel – bedeutet der Eintrag nicht nur Gebühren, sondern auch zusätzlichen administrativen Aufwand, etwa bei Mutationen oder Publikationspflichten im Schweizerischen Handelsamtsblatt.
Eine höhere Schwelle würde insbesondere sehr kleine Strukturen von viel Bürokratie entlasten. Die Schwelle von 100 000 Franken existiert zudem seit etwa Anfang der 1970er-Jahre. Allein die Wertberichtigung würde eine Erhöhung der Schwelle plausibel machen.
Vereinfachte Buchführung für mehr Betriebe
Noch breiter dürfte die Wirkung der Initiative 25.490 sein. Nach geltendem Recht können Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit weniger als 500 000 Franken Jahresumsatz eine vereinfachte Buchführung (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) führen. Die vorgeschlagene Erhöhung dieser Erlösschwelle würde es mehr Betrieben erlauben, auf eine vollumfängliche doppelte Buchhaltung zu verzichten.
Gerade in der Startphase oder in konjunkturell anspruchsvollen Zeiten ist eine schlanke Rechnungslegung ein Wettbewerbsvorteil. Weniger externe Treuhandkosten und reduzierte interne Administrationszeit schaffen Spielraum für Investitionen und Innovation.
Differenzierte Entlastung
Beide Vorstösse setzen am richtigen Punkt an: Sie adressieren strukturelle Fixkosten der Regulierung, die kleine Unternehmen prozentual stärker belasten als grosse. Viele Betriebe könnten einige tausend Franken pro Jahr an direkten und indirekten Kosten einsparen.
«Viele Betriebe könnten einige tausend Franken pro Jahr an direkten und indirekten Kosten einsparen.»
Entscheidend ist die Umsetzung: Bund und Kantone müssen sicherstellen, dass die angestrebten Vereinfachungen nicht zu neuen Schnittstellenproblemen mit dem Steuer- und Sozialversicherungsrecht führen.
Die Diskussion um Regulierungsfolgen wird die Schweizer Wirtschaftspolitik auch in den kommenden Jahren prägen. Mit gezielten Anpassungen wie in den beiden genannten Vorstössen zeigt sich ein pragmatischer Weg: nicht Deregulierung um jeden Preis, sondern eine differenzierte Entlastung dort, wo sie für KMU den grössten Effekt erzielt.
Patrick Dümmler, Ressortleiter sgv