Publiziert am: 27.03.2026

Die Meinung

Am Schluss trifft’s die Kleinen

Die Meinung

Wenn die Politik den Unternehmen Vorgaben zum Schutz des Rufs der Schweiz macht, kommt’s selten gut. Die Regulierung der Swissness und der Unternehmensverantwortung zeigt, dass am Schluss oft die KMU das Nachsehen haben – obschon am Anfang das Fehlverhalten von Konzernen stand.

So war das Verhalten eines internationalen Konzerns ein wesentlicher Auslöser der Swissness-Regulierung. Das Unternehmen produzierte in Deutschland Kosmetika und verkaufte diese unter einer Marke mit dem Zusatz «... of Switzerland». Dieser und weitere Missbräuche der Swissness führten vor zwei Jahrzehnten zu einer Reform des Markenschutzgesetzes. Damit sollte der Ruf der Herkunftsbezeichnung Schweiz besser geschützt werden. Nach einem zehn Jahre dauernden politischen Gezerre trat die Vorlage 2017 in Kraft.

Seither gilt für Industrieprodukte, dass sie nur dann mit dem Schweizer Kreuz versehen werden dürfen, wenn mindestens 60% der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen. Das ist richtig so. Bei Lebensmitteln ist die Sache weniger eindeutig: Dort führen die neuen Regeln vor allem zu mehr Bürokratie. Dies, weil das Gesetz den Herstellungsort von Lebensmitteln weniger stark gewichtet als die Herkunft der Rohstoffe. Mindestens 80% davon müssen aus der Schweiz stammen. Darum müssen sogar jene traditionsreichen Lebensmittelhersteller, welche den guten Ruf der Swissness begründet hatten, heute für jede ihrer Rezepturen komplizierte Berechnungen anstellen oder – wenn z. B. eine nötige Spezifikation gerade nicht erhältlich ist – Ausnahmebewilligungen beantragen. Ein bürokratischer Albtraum. Ganz zu schweigen von der preistreibenden Wirkung auf bereits zollgeschützte Agrarrohstoffe.

Kürzlich hat das IGE eine Lockerung der Swissness-Regeln für international tätige Unternehmen beschlossen. Demnach dürfen auch im Ausland produzierte Güter das Schweizer Kreuz tragen, wenn sie in der Schweiz entwickelt oder designt wurden. Diese Aufweichung der Swissness kam auf Druck von Unternehmen mit Produktionsstätten im Ausland zustande. Sie schwächt den Wert der Swissness für alle KMU, die in der Schweiz herstellen und die für die Auslobung der Swissness strenge Anforderungen erfüllen müssen. Das ist nicht richtig. Der sgv spricht sich darum klar gegen diese Privilegierung international tätiger Unternehmen zulasten des Produktionsstandorts Schweiz aus.

Ein zweites Beispiel ist die menschen- und umweltrechtliche Sorgfaltspflicht. Einer Zwängerei gleich haben die Initianten die vor wenigen Jahren abgelehnte Konzernverantwortungsinitiative ein zweites Mal eingereicht. Sie wollen damit Konzerne ins Recht nehmen und versprechen sich gemäss den Erläuterungen zum Initiativtext «positive Auswirkungen auf die Reputation der Schweiz».

Dem Vernehmen nach soll der Bundesrat in diesen Tagen einen Gegenentwurf in die Vernehmlassung schicken. Dieser enthält neue Vorgaben für Konzerne, welche letztlich negativ auf die KMU durchschlagen würden. Die liberale Denkfabrik Avenir Suisse hat berechnet, dass 70% der Kosten in der Lieferkette auf die KMU überwälzt werden. Da nützt es nichts, wenn man KMU-Ausnahmen ins Gesetz schreibt. Denn im Markt geben die Konzerne den Druck – mit oder ohne Gesetz – an ihre Lieferanten weiter. Von diesen sind viele standortgebunden und können die Produktion nicht – wie die Konzerne – international optimieren. Darum lehnt der sgv auch in diesem Bereich jede neue Regulierung ab.

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