Publiziert am: 27.03.2026

Das sind die nächsten Schritte

SCHWEIZ–EU – Wie schon während der Vernehmlassung wird der Gewerbeverband seine Mitglieder eng in die Entscheidungen rund um den Entscheidfindungsprozess und die Beratungen im Parlament miteinbeziehen – und erst am Schluss Position beziehen.

Am 13. März 2026 hat der Bundesrat die Botschaft zum Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)» ans Parlament verabschiedet. Die Beratungen haben bereits am 23. März 2026 begonnen. Wie 2025 während des Vernehmlassungsprozesses wird der Schweizerische Gewerbeverband sgv seine Mitglieder auch im Rahmen des parlamentarischen Beratungsprozesses eng in die Entscheidungsfindung einbeziehen.

Zweck und Inhalte

Mit dem Paket Schweiz–EU soll das Funktionieren des bilateralen Wegs, das in den letzten 25 Jahren pragmatisch aufgebaut worden ist, für die Zukunft gesichert werden. Das Abkommen soll die sektorielle Teilnahme am EU-Binnenmarkt festigen und Arbeitsplätze, Forschung, Energieversorgung und Konsumentenschutz stärken.

Das Paket umfasst Anpassungen bestehender Binnenmarktabkommen, Regeln zu staatlichen Beihilfen, die Teilnahme an EU‑Programmen, den Schweizer Kohäsionsbeitrag sowie neue Abkommen in den Bereichen Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit. Zudem sollen ein hochrangiger politischer Dialog auf Ministerebene und eine intensivere parlamentarische Zusammenarbeit etabliert werden. In den Verhandlungen mit der EU konnte die Schweiz Ausnahmen zur Wahrung wesentlicher Interessen erreichen, etwa bei der Personenfreizügigkeit, im Landverkehr, beim Strom und in der Lebensmittelsicherheit. Betroffen sind 94 EU‑Rechtsakte, die zur Anpassung von 36 Bundesgesetzen sowie zur Schaffung dreier neuer Bundesgesetze führt. Dazu kommen vier Verpflichtungskredite.

Bisheriger sgv-interner Prozess

Nach einer intensiven und breit abgestützten Debatte hat die Gewerbekammer Ende Oktober 2025 zur Vernehmlassungsvorlage eine kritische Haltung beschlossen. Die Türe für das EU-Paket soll aber offenbleiben, jedoch unter dem Vorbehalt, dass die administrative Belastung für KMU tief und die Sicherung der demokratischen Mitwirkung hochgehalten werden können. Entsprechend wird der sgv den in den kommenden Wochen nach Verabschiedung des Schweiz-EU-Pakets durch den Bundesrat ans Parlament beginnenden parlamentarische Prozess begleiten und prüfen, inwieweit die Interessen der KMU berücksichtigt werden.

Verbandsinternes Vorgehen

Um diesen Prozess verbandsintern breit abzustützen, wird der sgv seine Mitglieder im Rahmen der ständigen Kommissionen und Arbeitsgruppen fortlaufend über die Fortschritte der Beratungen in den Kommissionen und im Erst- bzw. im Zweitrat informieren. Gleichzeitig werden in der Gewerbezeitung sgz und in anderen sgv-Medien Zwischenbeurteilungen vorgenommen. Ein definitiver Positionsbezug wird der sgv erst nach den Beratungen im Parlament, wenn das Resultat aus National- und Ständerat vorliegt, vornehmen. Kl

NÄCHSTE SCHRITTE IM SGV

So läuft es ab

Verbandsinternes Vorgehen zum EU-Paket im Ăśberblick:

Verabschiedung der Botschaft des Bundesrates ans Parlament am 13. März 2026. Die sgv-Mitglieder werden im Rahmen der ständigen Kommissionen und Arbeitsgruppen eingeladen und gebeten, Stellung zu nehmen.

Dies wird insbesondere in der ständigen Kommission Arbeitsmarktpolitik zum Thema Personenfreizügigkeit, der ständigen Kommission Nachhaltigkeit und Energie zum Stromdossier, der Arbeitsgruppe Gesundheitspolitik zum Gesundheitsdossier, der ständigen Kommission Ernährung zum Lebensmitteldossier und der ständigen Kommission Mobilität zum Bahndossier sowie der Arbeitsgruppe Wirtschaftsrecht zu weiteren Themen der Fall sein.Kl

nach dem nein zum ewr

Was bisher geschah

Der bilaterale Weg entstand nach dem Scheitern des EWR-Beitritts der Schweiz 1992 und mündete in die Bilateralen I (1999) und II (2004). Unter der Bedingung, dass im EU-Binnenmarkt für alle Marktteilnehmenden die gleichen Regeln gelten, ist die EU bereit, mit der Schweiz den bilateralen Weg weiterzuführen. Das neue Paket Schweiz–EU besteht wie die Bilateralen I und II aus mehreren Themen, darunter neue Abkommen (Strom, Lebensmittelsicherheit, Gesundheit) und institutionelle Lösungen, die die Rechtsharmonisierung gewährleisten sollen.Kl

Weiterführende Artikel

Meist Gelesen