Schweizerische Gewerbezeitung: Der Schweizerische Baumeisterverband SBV und die Gewerkschaften haben sich auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) im Bauhauptgewerbe geeinigt. Was regelt dieser Landesmantelvertrag (LMV)?
Gian-Luca Lardi: Der neue LMV schafft bis 2031 Vertragssicherheit und bringt damit Ruhe und Planbarkeit in der Branche. Unternehmen können langfristig planen und ihre Mitarbeitenden frühzeitig informieren. Gerade in einer Branche mit komplexen Projekten und langen Vorlaufzeiten ist diese Verlässlichkeit ein Vorteil.
Bleibt die jährliche Teuerung unter zwei Prozent, entfallen in dieser Zeit die jährlichen Lohnverhandlungen. Die lange Laufzeit wurde bewusst gewählt und ist Ausdruck von Verantwortung auf beiden Seiten. Sie schafft Stabilität und ermöglicht es Unternehmen und Mitarbeitenden, sich auf gute Rahmenbedingungen, sichere Arbeitsplätze und eine funktionierende Branche zu konzentrieren.
Welche Neuerungen bringt der Vertrag, und welche Erfolge konnte der SBV dabei erzielen?
Der neue LMV bringt aus unserer Sicht drei wesentliche Verbesserungen: Dank der eben erwähnten Planungssicherheit wissen die Arbeitgeber, welche Personalkosten in den nächsten Jahren auf sie zukommen, und können ihre Projekte entsprechend auch auf die mittlere Frist kalkulieren. Zweitens schaffen die modernen Arbeitszeitregelungen deutlich mehr Flexibilität, angepasst an die Realität auf den Baustellen und an die Bedürfnisse von Betrieben und Mitarbeitenden.
«Wenn jeder Kanton an lohnrelevanten Bestimmungen Hand anlegt, werden nationale Vertragswerke obsolet.»
Für Unternehmen, weil sie Arbeitszeiten besser an die Auftragssituation anpassen können. Und für Mitarbeitende beispielsweise wenn sie längere Arbeitspausen planen oder andere private Projekte haben. Drittens ist die Risikoverteilung ausgewogener geregelt. Die Teuerung wird nicht einseitig überwälzt, und die gestärkte Friedenspflicht sorgt – hoffentlich – für Ruhe und Verlässlichkeit auf den Baustellen.
Die Verhandlungen wurden unter anderem von Gewalt, Sach-beschädigungen und Einschüchterungen im Rahmen von Gewerkschaftsaktionen überschattet. Wieso ist das Klima zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften im Vergleich zu früher heute rauer?
Während wir verhandelten, wurde die Friedenspflicht mehrfach verletzt. LMV-Verhandlungen setzen voraus, dass sich beide Verhandlungsseiten an die Regeln der Sozialpartnerschaft halten. Gewalt, Einschüchterungen oder Sachbeschädigungen sind mit dem LMV nicht vereinbar. Das war absolut inakzeptabel und hat die Gewerkschaften während der Verhandlungen geschwächt.
Der neue LMV stärkt deshalb die Friedenspflicht klar: Bei Verstössen kann rascher reagiert werden, neu werden Strafzahlungen direkt fällig. Das schützt Betriebe, Mitarbeitende und Projekte. Für die Zukunft gilt: Differenzen gehören an den Verhandlungstisch, nicht auf die Baustelle.
Gewerkschaften und linke Politiker wollen mit kantonalen Mindestlöhnen nationale Mindestlöhne im Rahmen von allgemeinverbindlichen GAV aushebeln. Welche Auswirkungen hat dieses Vorgehen auf die Sozialpartnerschaft?
Einseitige kantonale Eingriffe, die Bestimmungen von nationalen GAV aushebeln, untergraben die Allgemeinverbindlicherklärungen des Bundesrates. Deshalb ist eine Klärung des Vorrangs unumgänglich. Darüber hinaus können kantonale Eingriffe die AVE GAV als komplexe Gesamtpakete aus dem Gleichgewicht bringen und zu einer Fragmentierung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen führen. In der Folge werden Sozialpartner vermehrt auf GAV verzichten. Wenn nämlich jeder Kanton an lohnrelevanten Bestimmungen Hand anlegt, werden nationale Vertragswerke obsolet.
Interview: hug