Publiziert am: 27.03.2026

Mehr Verbindlichkeit in der Lehrstellenvergabe

LEHRSTELLEN – Der sgv hat sich mit Sozialpartnern, Kantonen und Bund geeinigt, Lehrstellen erst ab August vor Lehrbeginn aus-zuschreiben und Verträge ein Jahr vorher abzuschliessen. Ziel sind eine faire Vergabe und weniger Druck für Jugendliche und Eltern.

Die Berufslehre ist nach wie vor sehr attraktiv. Jedes Jahr treten gesamtschweizerisch rund 75 000 junge Menschen ihre Berufslehre an, Tendenz leicht steigend. Der Fachkräftemangel zwingt die Firmen zu einer seriösen Nachwuchsplanung. Zur Wahl stehen gegen 250 Berufe, deren Lehren mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) abschliessen. Die Berufsbildung ermöglicht den Einstieg in die Arbeitswelt und sorgt für Nachwuchs an qualifizierten Fach- und Führungskräften.

Die Sozialpartner, darunter der Schweizerische Gewerbeverband sgv, der Schweizerische Arbeitgeberverband, der Schweizerische Gewerkschaftsbund, Travailsuisse, die Kantone und der Bund, haben sich 2021 dafür ausgesprochen, offene Lehrstellen frühestens im August des Jahres vor Lehrbeginn zur Bewerbung auszuschreiben und Lehrverträge frühestens ein Jahr vor Lehrbeginn abzuschliessen. Für den Lehrbeginn 2027 lautet die Empfehlung, offene Lehrstellen nicht vor August 2026 auszuschreiben. Die kantonalen Berufsbildungsämter sind eingeladen, die Lehrverträge frühestens im September des Jahres vor Lehrbeginn zu genehmigen, für den Lehrbeginn 2027 also nicht vor August 2026.

Lehrstellen-Commitment hat Vorteile für alle Beteiligten

Das 2021 abgeschlossene Lehrstellen-Commitment soll ein gemeinsames Verständnis des Berufswahlprozesses mit seinen verschiedenen Phasen im Rahmen der bestehenden Schullehrpläne, des Arbeitsrechts und der Berufsberatung fördern. Vergeben Betriebe mehr als ein Jahr vor Lehrbeginn die Lehrstellen, müssen sich Jugendliche bereits im Alter von 14 Jahren für einen Beruf festlegen. Eine solche Entscheidung ist früh. Jugendliche, die noch keine Lehrstelle haben, aber auch ihre Eltern kommen zunehmend unter Druck, eine verfrühte Entscheidung zu treffen.

Auch aus dem Blickwinkel der Lehrbetriebe können sich Nachteile ergeben. Die Ausbildner entscheiden sich für einen Lernenden, der erst ein Jahr später, je nach Berufsausbildung mit einem Grundjahr sogar zwei Jahre später, in die Firma eintritt.

Das von den Sozialpartnern 2021 neu geschlossene Lehrstellen-Commitment liegt im Interesse aller: der Lehrstellensuchenden, ihrer Eltern, aber auch der Betriebe. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv dankt auch den Lehrpersonen der Sekundarstufe I, die sich zusammen mit den Verbundpartnern an das Commitment halten und auf diesen Grundsatz hinweisen.Kl

LEHRSTELLEN-COMMITMENT

Klare Regeln für faire Lehrstellenvergabe

Offene Lehrstellen sollen frühestens im August des Jahres vor Lehrbeginn zur Bewerbung ausgeschrieben und Lehrverträge frühestens ein Jahr vor Lehrbeginn abgeschlossen werden. Zudem sollen die kantonalen Berufsbildungsämter die Lehrverträge frühestens im September des Jahres vor Lehrbeginn genehmigen. Auf diese Grundsätze zur Berufswahl und Rekrutierung von Lernenden haben sich die Verbundpartner der Berufsbildung – Kantone, Organisationen der Arbeitswelt und Bund – geeinigt. Alle Akteure der Berufsbildung sind aufgerufen, im Interesse einer sorgfältigen und zeitlich gut abgestimmten Berufswahl und Rekrutierung, dieses Commitment mitzutragen. Dadurch wird die Verbindlichkeit des Commitments weiter erhöht.

Weiterführende Artikel

Meist Gelesen